Planunterlagen
Hier finden Sie Planzeichnung, Verordnung und Begründung.
Planungsanlass ist die Entwicklung einer Nachnutzung für das bislang von der Hamburger Hochbahn AG genutzte Areal südlich der Weidestraße. Der dort seit den 1970er Jahren bestehende Busbetriebshof wurde 2019 an den Standort im sogenannten Gleisdreieck Alsterdorf (nördlich der S-Bahn-Station Rübenkamp) verlagert. Mit der Aufgabe der bisherigen Nutzung eröffnen sich Möglichkeiten, die freiwerdenden Flächen in Barmbek-Süd im Rahmen einer städtebaulichen Ordnung zu transformieren und so zur Nachverdichtung sowie insbesondere zur Schaffung dringend benötigten innerstädtischen Wohnraums beizutragen.
Zur Erarbeitung eines qualitätvollen städtebaulichen Gesamtkonzepts wurde Ende 2016 ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt. Der prämierte Siegerentwurf für das „Quartier Mesterkamp“ diente als Grundlage für einen Funktionsplan, der wiederum die Basis für die Anpassung des Planungsrechts vor Ort bildet.
Das daraus hervorgegangene Bebauungsplanverfahren Barmbek-Süd 2 befindet sich seit 2016 / 2017 in Aufstellung und umfasst eine Fläche von ca. 8 ha. Um die angrenzenden Bereiche hinsichtlich ihrer städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten zu überprüfen und freiraumplanerisch in die Umgebung einzubinden, wurde das Plangebiet über das eigentliche Gelände des Busbetriebshofes hinaus bis an die umgrenzenden Straßenräume arrondiert. Der Schwerpunkt der planerischen Neuentwicklung liegt in der Ermöglichung von Wohnungsbau, um einen Beitrag zur Deckung des hohen Bedarfs an Wohnraum in den innerstädtischen Stadtteilen zu leisten.
Das städtebauliche Konzept, das auf dem Ergebnis des 2016/ 2017 durchgeführten städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs beruht, sieht auf dem ehemaligen Gelände der Hamburger Hochbahn ein neues Quartier vor, das bei Aufnahme der benachbarten Bebauungsstrukturen eine eigenständige Identität herausbilden kann. Die Wohnnutzung wird in fünf- und sechsgeschossigen Zeilen und Punkthäusern um einen verkehrsberuhigten Quartiersplatz angeordnet. Entlang der Hamburger Straße werden gewerbliche und Wohnnutzungen in größeren Hof- und Blockstrukturen mit sechs Geschossen untergebracht. Ein städtebaulicher Hochpunkt ist an der Kreuzung Hamburger Straße/ Weidestraße geplant. Das neue Wohnquartier soll von der Weidestraße über die bisherige Zufahrt des Busbetriebshofes und von der Elsastraße aus erschlossen werden. Dabei sollen Durchgangsverkehre vermieden werden. Der zentrale Bereich soll verkehrsberuhigt gestaltet werden und als städtischer Platz mit hoher Aufenthaltsqualität die Mitte des neuen Quartiers bilden. Hier ist auch ein Gebäude für gemeinschaftliche Nutzungen vorgesehen. Die gewerbliche Nutzung bzw. die verkehrliche Anbindung des urbanen Gebiets erfolgt über die Planstraße 2, wie auch über die Nebenfahrbahn der Hamburger Straße. Die verkehrliche Anbindung des Kerngebietes erfolgt über die Berthastraße.
Die sich entlang der Weidestraße und der Berthastraße befindende Wohnbebauung soll im Grundsatz erhalten werden. Um Entwicklungsspielräume zu ermöglichen, bietet der Bebauungsplan dort, wo es städtebaulich passend ist, Möglichkeiten für bauliche Ergänzungen oder Erweiterungen. Entlang der Weidestraße ist ein Baufeld ausgewiesen, welches zwischen dem Gebäudebestand und der neuen Raumkante des urbanen Gebiets vermittelt. Gleichzeitig wird damit dem Straßenbaumbestand Rechnung getragen. Auch für die Gemeinbedarfsfläche der Schule/ Kita im Nordwesten des Plangebiets werden bauliche Entwicklungsspielräume ermöglicht, während die denkmalgeschützte Kirche St. Sophien und das Kloster St. Johannis bestandsgemäß festgesetzt werden.
Judith Nurmann
Telefon: +49 40 428 04-6021
Email: Judith.nurmann@hamburg-nord.hamburg.de
Bezirksamt Hamburg-Nord
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
-Bebauungsplanung-
Kümmellstraße 6
20249 Hamburg
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat beschlossen, für den folgenden Bebauungsplan-Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 23.Juli 2026 (BGBl. I Nr. 226 S. 1, 55), erneut durchzuführen.
Die zweite Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Entwurf hat vom 17.10.2022 bis 18.11.2022 stattgefunden. Insbesondere aufgrund der Anpassung der Erschließung (Planstraße 2), einer Neustrukturierung der urbanen Gebiete sowie Anpassungen beim Lärm- und Artenschutz wird eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 i. V. m § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Über Stellungnahmen, die im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung abgegeben wurden, wurde im bisherigen bzw. wird im weiteren Abwägungsvorgang entschieden.
Der Entwurf des Bebauungsplans Barmbek-Süd 2 „Mesterkamp“ (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung) mit seiner Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen werden in der Zeit
vom 26.10.2026 bis einschließlich 27.11.2026
Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) übermittelt werden über „DiPlanBeteiligung“ unter https://hh.beteiligung.diplanung.de. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an stadt-undlandschaftsplanung@hamburg-nord.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Für Auskünfte und Beratungen zur Planung stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung unter der Telefonnummer 040/42804-6020 und 040/42804-6021 oder per E-Mail unter
stadt-undlandschaftsplanung@hamburg-nord.hamburg.de zur Verfügung.
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