Planungsdokumente: Altona-Nord29

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Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Begründung

3.3.8. Gründachstrategie für Hamburg

Im Rahmen des Planverfahrens ist die „Gründachstrategie für Hamburg“ (Drucksache 20/11432) zu berücksichtigen, wonach mindestens 70 v. H. sowohl der Dächer der Neubauten als auch der geeigneten zu sanierenden, flachen oder flach geneigten Dächer zu begrünen sind, um durch bauliche Verdichtung immer auch einen Mehrwert für die Freiräume zu erzeugen sowie das Wassermanagement zu verbessern und eine Anpassung an den Klimawandel zu gewährleisten. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass gemäß § 16 Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) in der Fassung vom 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148), zuletzt geändert am 4. November 2025 (HmbGVBl. S. 597) ab 2027 die Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, deren Baubeginn nach dem 1. Januar 2027 liegt, zu errichtende Dächer mit bis zu 10 Grad Dachneigung mit mindestens 70 v. H. der Bruttodachfläche dauerhaft, struktur- und artenreich und mindestens extensiv zu begrünen haben. Dies gilt auch bei wesentlichen Umbauten des Daches eines Gebäudes, die nach dem 1. Januar 2027 begonnen wurden.

3.3.9. Freiraumverbundsystem „Grünes Netz Hamburg“

Ein Ziel des Hamburger Landschaftsprogramms ist die Verknüpfung von Parkanlagen, Spiel- und Sportflächen, Kleingartenanlagen und Friedhöfen durch breite Grünzüge oder schmalere Grünverbindungen zu einem grünen Netz. Es handelt sich dabei um das Freiraumverbundsystem „Grünes Netz Hamburg“. Innerhalb dieses grünen Netzes soll es dementsprechend möglich sein, sich ungestört vom Straßenverkehr auf Fuß- und Radwegen im Grünen innerhalb der Stadt und bis in die freie Landschaft am Rande der Stadt zu bewegen.

Durch das Plangebiet verläuft die sogenannte Volksparkachse des Hamburger Freiraumverbundsystems (siehe auch Kapitel 3.1.2).

3.3.10. Hamburger Zentrenkonzept

Das Zentrenkonzept von 2019 definiert für jene Versorgungsbereiche, die eine übergeordnete Bedeutung für die Gesamtstadt Hamburg besitzen ein Standortsystem, in dem alle Zentren systematisch erfasst sind. Es benennt ferner konkrete Ziele, Handlungsbedarfe und Entwicklungschancen für die einzelnen Zentren, die als Grundlage für die Weiterentwicklung und Stärkung der Zentren auf lokaler Ebene dienen.

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand eines anschließend an das Altonaer Einzelhandelszentrum (Hauptzentrum) gelegenen Bereichs, den das Zentrenkonzept als sogenannten „Urbanen Marktplatz“ definiert. Der Begriff umfasst die innerstädtischen, gewachsenen Versorgungslagen, die sich entlang einer oder mehrerer Geschäftsstraßen entwickelt haben, in die Seitenstraßen ausstrahlen und im Gegensatz zu den Zentren der Äußeren Stadt nicht eindeutig gegeneinander abgrenzbar sind. In Verbindung mit dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist im Bereich des zukünftigen Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona am Diebsteich mit einer hohen Dynamik zu rechnen, die zur Entwicklung eines lebendigen Zentrums und zur Anknüpfung an die bestehenden Strukturen des Urbanen Marktplatzes genutzt werden soll. Es ist das Ziel, die zentrumsbildenden Funktionen so zu entwickeln, dass sie nicht in Konkurrenz zu den gewachsenen Zentren des Urbanen Marktplatzes treten.

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