Planungsdokumente: Altona-Nord29

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Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Begründung

3.3.5. Gewerbekonzept

Anfang 2023 wurde eine Untersuchung durchgeführt, die eine sehr hohe Nachfrage für diesen zukünftig zentralen Ort bescheinigte, sowohl für Büros, als auch andere Gewerbeflächen. Auf dieser Grundlage wurde 2023 ein Gewerbekonzept entwickelt, das 2024 fortgeschrieben wurde. Es konkretisiert das in Aussicht genommene Angebot, welches die Multicodierung des Ortes fördert und das Areal über den Tag hinweg belebt. Das Konzept diente ferner der Konkretisierung der räumlichen Anforderungen potenzieller Mieterinnen und Mietern an die Gewerbeflächen.

3.3.6. Verbindungsbahnentlastungstunnel Hamburg

Die oberirdische Eisenbahnstrecke zwischen Altona und dem Hauptbahnhof wird als Verbindungsbahn bezeichnet. Heute verfügt die Verbindungsbahn über zwei Gleise für Fern- und Regionalbahnen sowie zwei S-Bahngleise. Aufgrund der Überlastung dieser hochfrequentierten Strecke wird der Bau eines zusätzlichen S-Bahntunnels zwischen dem Hamburger Hauptbahnhof und dem Bereich Altona / Diebsteich geprüft, der so genannte Verbindungsbahn-Entlastungstunnel (VET). Durch eine Verlegung des S-Bahnverkehrs in den neuen Tunnel könnte die jetzige Verbindungsbahn viergleisig für den Fern- und Regionalverkehr ausgebaut werden. Eine Machbarkeitsuntersuchung hat 2023 fünf mögliche Verläufe für den neuen S-Bahntunnel ergeben. Im Bereich des künftigen Bahnhofs am Diebsteich entstünde eine unterirdische Station. Um diese zukünftige VET-Station am Diebsteich in die geplanten Projekte integrieren zu können, finden zurzeit intensive Prüfungen und Abstimmungen mit allen Beteiligten statt.

3.3.7. Heizkraftwerk

In der Nachbarschaft des Plangebietes befinden sich ein Heizwerk und ein Blockheizkraftwerk. 2017 wurde ein Scoping im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens für eine Gasturbinenanlage mit Abhitzekessel (Heizkraftwerk) zur Erweiterung des bestehenden Standorts zur Energieversorgung am Haferweg nördlich des Plangebiets durchgeführt. Seit der Durchführung des Scopings für ein Heizkraftwerk ruht das Verfahren. Nach Aussage der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft muss die dem Scoping zugrunde liegende Planung für ein Heizkraftwerk bei der Neubebauung des ThyssenKrupp Schulte-Areals nicht beachtet werden.

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