3.3.2. Vorbereitende Untersuchungen Diebsteich und Rahmenplan 2017
In seiner Sitzung am 28. Februar 2017 hat der Senat beschlossen, für das Gebiet rund um den geplanten Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona am Diebsteich vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme einzuleiten (VU 2017). Gegenstand der VU 2017 war neben einer umfassenden Analyse der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet die Erstellung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplans. Von Seiten des Senats wurde als planerische Schwerpunktsetzung vorgegeben, die gewerbliche Prägung und die Grün- und Friedhofsnutzung des Bahnhofsumfelds grundsätzlich nicht infrage zu stellen. Bei der beabsichtigten Entwicklung des Areals zu einem urbanen Stadtquartier sollten die fortbestehenden und die künftig neu anzusiedelnden Nutzungen in Einklang gebracht werden.
Nach Beauftragung der Arbeitsgemeinschaft VU Diebsteich 2017 als externen Dienstleister wurde in enger Abstimmung mit den betroffenen Bezirken Altona und Eimsbüttel sowie unter Beteiligung der Eigentümer, Mieter, Pächter, sonstiger Betroffener und der Öffentlichkeit eine Bestandsanalyse durchgeführt, auf deren Grundlage der städtebauliche-freiraumplanerische Rahmenplan erarbeitet und im Herbst 2020 finalisiert wurde.
Im März 2021 wurde der Ergebnisbericht über die vorbereitendenden Untersuchungen vorgelegt. Kernstück des Berichts sind die Erläuterungen zum städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplan Diebsteich sowie die rechtliche und finanzielle Bewertung der VU-Ergebnisse im Hinblick auf eine förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs. Der Rahmenplan zeigt zwei zeitliche Szenarien für 2027 bzw. 2040 für die schrittweise Entwicklung des künftigen Bahnhofsumfelds am Diebsteich auf. Seine Zielsetzungen werden durch den Bebauungsplan Altona-Nord 29 im Wesentlichen planungsrechtlich abgesichert (siehe auch Kapitel 1).
Die Vorbereitenden Untersuchungen wurden in 2021 ohne förmliche Festlegung eines Entwicklungsbereichs beendet und der Rahmenplan von der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 22/5822: Stadtentwicklung Diebsteich/Mitte Altona) als Grundlage für die Umfeldentwicklung am Diebsteich beschlossen.