Planungsdokumente: Altona-Nord29

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Begründung

3.3.2. Vorbereitende Untersuchungen Diebsteich und Rahmenplan 2017

In seiner Sitzung am 28. Februar 2017 hat der Senat beschlossen, für das Gebiet rund um den geplanten Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona am Diebsteich vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme einzuleiten (VU 2017). Gegenstand der VU 2017 war neben einer umfassenden Analyse der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet die Erstellung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplans. Von Seiten des Senats wurde als planerische Schwerpunktsetzung vorgegeben, die gewerbliche Prägung und die Grün- und Friedhofsnutzung des Bahnhofsumfelds grundsätzlich nicht infrage zu stellen. Bei der beabsichtigten Entwicklung des Areals zu einem urbanen Stadtquartier sollten die fortbestehenden und die künftig neu anzusiedelnden Nutzungen in Einklang gebracht werden.

Nach Beauftragung der Arbeitsgemeinschaft VU Diebsteich 2017 als externen Dienstleister wurde in enger Abstimmung mit den betroffenen Bezirken Altona und Eimsbüttel sowie unter Beteiligung der Eigentümer, Mieter, Pächter, sonstiger Betroffener und der Öffentlichkeit eine Bestandsanalyse durchgeführt, auf deren Grundlage der städtebauliche-freiraumplanerische Rahmenplan erarbeitet und im Herbst 2020 finalisiert wurde.

Im März 2021 wurde der Ergebnisbericht über die vorbereitendenden Untersuchungen vorgelegt. Kernstück des Berichts sind die Erläuterungen zum städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplan Diebsteich sowie die rechtliche und finanzielle Bewertung der VU-Ergebnisse im Hinblick auf eine förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs. Der Rahmenplan zeigt zwei zeitliche Szenarien für 2027 bzw. 2040 für die schrittweise Entwicklung des künftigen Bahnhofsumfelds am Diebsteich auf. Seine Zielsetzungen werden durch den Bebauungsplan Altona-Nord 29 im Wesentlichen planungsrechtlich abgesichert (siehe auch Kapitel 1).

Die Vorbereitenden Untersuchungen wurden in 2021 ohne förmliche Festlegung eines Entwicklungsbereichs beendet und der Rahmenplan von der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 22/5822: Stadtentwicklung Diebsteich/Mitte Altona) als Grundlage für die Umfeldentwicklung am Diebsteich beschlossen.

3.3.3. Machbarkeitsuntersuchung Entwicklung ThyssenKrupp Areal (2021)

Um die im Rahmenplan formulierten Zielsetzungen zu realisieren, war es notwendig die einzelnen Nutzungsbausteine, ihre funktionalen Zusammenhänge und die daraus resultierenden Anforderungen an die Erschließung, den Bedarf an Pkw- und Fahrradstellplätzen, aber auch bauordnungsrechtliche Themen für die nächstfolgenden Schritte Wettbewerbs- und Bebauungsplanverfahren vertiefter zu untersuchen. Dies wurde 2021 im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung vorgenommen (Machbarkeitsuntersuchung zur Entwicklung des ehem. Areals der ThyssenKrupp Schulte GmbH im Kontext der Rahmenplanungen um den neuen Fernbahnhof am Diebsteich | Ergebnisbericht zum Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung). Die Ergebnisse wurden potenziellen Nutzerinnen und Nutzern vorgestellt und zusammen mit den erhaltenen Anmerkungen in den folgenden Realisierungswettbewerb eingespeist.

3.3.4. Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb und Funktionsplan

2022 wurde ein hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit zwölf Planungsteams durchgeführt, die sich zuvor in einem europaweiten Auswahlverfahren bewerben mussten. Der von einer Jury prämierte Siegerentwurf kombiniert die Bausteine Bürogebäude, Musikhalle und Stadion zu einem in sich schlüssigen Ensemble und bindet sie in eine Freiraumgestaltung ein, welche die eher raue Charakteristik des Ortes aufnimmt. Als Teil des Bürogebäudes im sogenannten Baufeld West ist eine Treppenanlage vorgesehen, die sich zu einer Außenbühne öffnet und für spontane Aktivitäten genutzt werden kann. Der Neubau an der Musikhalle greift die industrielle Anmutung der Umgebung auf und ergänzt die Bestandshalle. Für das Stadion sind ein steinerner Sockel und großzügige Treppenaufgänge an der Waidmannstraße vorgesehen. Der Entwurf wurde im Folgenden weiterentwickelt und bildete als Funktionsplan die Grundlage für den vorliegenden Bebauungsplan.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei DiPlanBeteiligung online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: