Planungsdokumente: Altona-Nord29

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Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Begründung

1. Anlass und Ziel der Planung

Die im Jahr 2014 von der Deutschen Bahn beschlossene Verlagerung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona an den Standort Diebsteich setzt einen entscheidenden Impuls für die zukünftige Entwicklung des umliegenden Stadtraums. Dieser gewinnt mit der Ansiedlung eines Haltepunkts für den Fern- und Regionalverkehr deutlich an Zentralität. Dies betrifft in besonderem Maße das ehemalige Betriebsgelände von ThyssenKrupp Schulte, das unmittelbar nordöstlich des neuen Bahnhofs liegt. Mit dem Ankauf des Grundstücks durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) in 2017 und der Aufgabe des Betriebs durch das Unternehmen in 2022 bietet sich die Chance, zentrale Funktionen, die von einem Fernbahnanschluss profitieren und diesen umgekehrt auch aufwerten, dort anzusiedeln.

Zur Steuerung des durch die Bahnhofsverlagerung ausgelösten Entwicklungsprozesses wurden mit Beschluss vom 28. Februar 2017 vom Senat der FHH vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme eingeleitet (VU 2017). Gegenstand der VU 2017 war neben einer umfassenden Analyse der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet auch die Erstellung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplans (siehe auch Kapitel 3.3.2). Die vorbereitenden Untersuchungen wurden in 2021 durch Senatsbeschluss beendet und der Rahmenplan von der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 22/5822: Stadtentwicklung Diebsteich/Mitte Altona) als Grundlage für die Umfeldentwicklung am Diebsteich beschlossen.

Im Rahmenplan stellt die Neuentwicklung des Plangebiets einen zentralen Baustein dar. Das Gebiet am Diebsteich bietet schon heute durch seine zentrale Lage zwischen den Zentren Altonas und Eimsbüttels große Entwicklungspotenziale, die sich nicht nur aus dem Bestand, sondern auch aus dem Nutzungswandel ehemaliger Gewerbeflächen ergeben. Damit besteht die Chance, Orte für neue und ergänzende Nutzungen zu schaffen, die sich in den rauen, gewerblich geprägten Charme des Quartiers einfügen und es als lebendigen, urbanen Raum im Hamburger Stadtgefüge neu platzieren. Im Laufe des Entwurfsprozesses hat sich das Plangebiet vor diesem Hintergrund als zukünftiger Standort für zwei große und publikumsintensive Nutzungen – eine Musikhalle und ein Fußball-Regionalligastadion – herauskristallisiert. Für beide Nutzungen wurden schon länger geeignete Standorte gesucht (siehe Kapitel 4.4). Wohnnutzung ist aufgrund der schienen- und straßenverkehrlichen sowie gewerblichen Geräuschimmissionen ausgeschlossen.

Im östlichen Grundstücksteil soll ein Regionalligastadion mit Platz für bis zu 5.000 Besucherinnen und Besuchern sowie einer bis zu achtgeschossigen Mantelbebauung entstehen, die gleichzeitig eine Lärmschutzfunktion für umgebende Wohnnutzungen übernimmt. Das Stadion soll auch für Spiele der Frauen-Bundesliga genutzt werden, könnte darüber hinaus jedoch grundsätzlich auch für andere Sportarten und den Individualsport offenstehen und mithin ein Nutzungsbaustein für den gesamten Stadtteil werden. Im durchgehenden Sockel- bzw. Erdgeschoss sind insbesondere entlang der Waidmannstraße belebende Einzelhandels- und Gastronomie-Nutzungen geplant, während die Obergeschosse der Mantelbebauung für Büros und Fitness- und Gesundeinheitseinrichtungen geeignet sind. Beabsichtigt ist, dass der Verein Altonaer Fußball-Club von 1893 e. V (Altona 93) Hauptnutzer des Regionalligastadions wird.

Westlich anschließend ist eine Musikhalle für 5.000 Besucherinnen und Besucher vorgesehen. Damit der bisherige Charakter des Plangebiets erhalten bleibt, soll eine historische Kranbahn-Halle so weit wie möglich erhalten und um einen sechsgeschossigen Neubaukörper ergänzt werden, der technische Funktionen, aber auch Gastronomie, Büronutzungen, musikaffine Dienstleistungen usw. aufnehmen wird. Damit kann der Bedarf in Hamburg nach einer mittelgroßen Konzertstätte für qualitativ hochwertige Produktionen gedeckt werden.

Ein Baufeld im westlichen Grundstücksteil in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof ist für eine bis zu siebengeschossige Bebauung mit Kerngebietsnutzungen vorgesehen. Im Erdgeschoss sind Nutzungen mit belebenden Wirkungen wie Gastronomie, kleinteiliger Einzelhandel usw. vorgesehen, während die Obergeschosse für Büronutzungen geeignet sind. Eine großzügige Freitreppe bietet Aufenthaltsmöglichkeiten und ergänzt den öffentlichen Freiraum.

Die beiden historischen Portalhäuschen wie auch das Verwaltungsgebäude an der Waid-mannstraße stehen nicht unter Denkmalschutz, sollen dennoch erhalten und umgenutzt werden. Im Verwaltungsgebäude sind u. a. Büros für Co-Working, Gastronomie und ein Quartiersraum vorstellbar. Zwischen dem Verwaltungsgebäude und der Musikhalle sollen zwei Großbäume bestehen bleiben.

Im Zusammenspiel mit historischem Bestand und neuer Bebauung soll eine Platzfläche als verbindender Freiraum eine besonders hohe funktionale und gestalterische Qualität erhalten, der die verschiedenen Nutzungen zu einem stimmigen Ensemble zusammenfasst. Auch der markante Baumbestand soll weitgehend erhalten bleiben.

Zudem wird die Erschließung neu geordnet. Entlang der nördlichen und östlichen Grund-stücksgrenze ist eine neue Verbindungsstraße zwischen Großer Bahnstraße und Waidmann-straße geplant. Damit können die vorhandenen Gewerbeverkehre weiterhin störungsfrei abgewickelt werden und die großen neuen Nutzungsbausteine von Norden erschlossen werden. Der Straßenabschnitt vor dem Bahnhofsvorplatzkann so von motorisiertem Individualverkehr freigehalten und als Kommunaltrasse geplant werden. So können sowohl der Bahnhofsvorplatz von störendem Durchgangsverkehr freigehalten als auch die Anwohnenden in der Isebekstraße vor zusätzlichem Verkehrsaufkommen weitestgehend geschützt werden.

Großes Augenmerk liegt außerdem auf der Schaffung gut gestalteter Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität sowohl für die Nutzenden von Musikhalle und Stadion als auch für die Menschen aus den umliegenden Quartieren. Zudem sollen im Regionalligastadion wie auch im westlichen Baufeld großzügige Fahrradgaragen entstehen. Der ruhende PKW-Verkehr wird in einer eingeschossigen Tiefgarage unter dem Regionalligastadion sowie unter dem Baufeld West untergebracht, die jeweils von Norden von der neuen Straße aus angefahren werden.

Für die Realisierung der geplanten Neuentwicklung auf Grundlage eines hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb (siehe auch Kapitel 3.3.4) ist die Schaffung von neuem Planrecht erforderlich, sodass der Bebauungsplan Altona-Nord 29 aufgestellt wird.

2. Grundlagen und Verfahrensablauf

Grundlage des Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 22. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 348 S. 1, 7). In Erweiterung der städtebaulichen Festsetzungen enthält der Bebauungsplan naturschutz-, klimaschutz- und bauordnungsrechtliche Festsetzungen.

Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im Normalverfahren nach BauGB als qualifizierter Bebauungsplan inklusive Umweltprüfung. Der Bebauungsplanentwurf hat als Grundlage den Funktionsplan, der aus der Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses vom Dezember 2022 hervorgegangen ist (siehe auch Kapitel 3.3.4).

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung hat nach der Bekanntmachung vom 19.01.2022 (Amtl. Anzeiger S. 133) am 16.02.2022 stattgefunden. Der Aufstellungsbeschluss A02/24 ist am 18.12.2024 (Amtl. Anz. 2025 S. 25) erfolgt. Die öffentliche Auslegung des Plans hat nach Bekanntmachungen vom … (Amtl. Anz. …) stattgefunden.

Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen sogenannten Angebotsbebauungsplan ohne formellen Vorhabenbezug. Aufgrund des Planungsvorlaufs und bereits erfolgter Abstimmungen mit relevanten Akteuren sowie eines bereits abgeschlossenen hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs (siehe Kapitel 3.3.4) sind jedoch sowohl die in Aussicht genommenen Nutzungen als auch die geplanten Gebäudekubaturen bekannt. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) wird die Gebäude als Bauherrin entwickeln und das Grundstück sowie die Immobilien im Sinne der Hamburger Bodenpolitik dauerhaft im Eigentum der Stadt halten. Es kann mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Planung in der derzeit geplanten Weise umgesetzt wird.

3. Planerische Rahmenbedingungen

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