Planungsdokumente: Altona-Nord29

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Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Begründung

3.2. Rechtlich beachtliche Rahmenbedingungen

3.2.1. Bestehende Bebauungspläne

Für das Plangebiet gilt der Baustufenplan Altona-Altstadt vom 14. Januar 1955, der ein Industriegebiet nach Baupolizeiverordnung (BPVO) vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts l 21302-n) festsetzt. Im Teilbebauungsplan TB 997 vom 20. Juni 1961 sind die Große Bahnstraße sowie die Waidmannstraße als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.

3.2.2. Vorkaufsrecht

Für das Plangebiet des Bebauungsplans gilt die am 21. September 2021 beschlossene Verordnung über die Begründung eines Vorkaufsrechts im Bereich Diebsteich. Das als Industriegebiet (nach Baustufenplan) festgesetzte ehemalige Betriebsgelände der Firma ThyssenKrupp Schulte ist vom Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen der FHH erworben worden (siehe auch Kapitel 1).

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