Planungsdokumente: Altona-Nord29

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Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Begründung

3.1. Raumordnung und Landesplanung

3.1.1. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HambGVBl. S. 485) stellt für den Geltungsbereich aktuell „Gewerbliche Bauflächen“ dar. Zur Sicherstellung der städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplans ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Da im Bebauungsplan die Festsetzung von „Kerngebiet“ gemäß § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), zuletzt geändert am 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176 S. 1, 6) beabsichtigt ist, wird der Flächennutzungsplan im Rahmen eines parallelen Verfahrens gemäß § 8 Abs. 3 BauGB angepasst. Die Darstellung wird dabei von „Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufläche“ geändert, um der angestrebten städtebaulichen Entwicklung Rechnung zu tragen und die Planung konsistent abzusichern.

3.1.2. Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz

Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) stellt den Geltungsbereich als Milieu „Gewerbe / Industrie und Hafen“ dar. Um den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans – insbesondere der Entwicklung eines Kerngebiets – Rechnung zu tragen, wird im Rahmen eines parallelen Verfahrens eine Änderung des Landschaftsprogramms angestrebt. Für den Geltungsbereich ist künftig die Darstellung als „Verdichteter Stadtraum“ vorgesehen.

Das Plangebiet liegt zudem im Entwicklungsbereich Naturhaushalt und innerhalb einer Landschaftsachse. Es handelt sich um die sogenannte Volksparkachse des Hamburger Freiraumverbundsystems, die vom Volkspark ausgehend über die drei Friedhöfe westlich der Gleisanlagen über die Gleisanlagen und die angrenzenden Sportanlagen südlich der Waidmannstraße weiter in Richtung Wallanlagen / Planten und Blomen verläuft. Die Große Bahnstraße ist als „Grüne Wegeverbindung“ gekennzeichnet, die im Kreuzungsbereich Waidmannstraße Richtung S-Bahnstation Diebsteich führt und nach Unterquerung der Bahngleise weiter zum Friedhof Diebsteich führt. Entlang des westlichen Randes des Geltungsbereichs verzeichnet das Landschaftsprogramm eine „Grüne Wegeverbindung“, die entlang der Großen Bahnstraße von Südwesten zum nördlichen Park am Ziegelteich führt. Die überlagernden Darstellungen des Entwicklungsbereichs „Naturhaushalt“, der „Landschaftsachse“ sowie der „Grünen Wegeverbindung“ entlang der Großen Bahnstraße am westlichen Rand des Plangebiets bleiben im Zuge der Anpassung erhalten.

In der Karte Arten- und Biotopschutz wird derzeit der Biotopentwicklungsraum „Industrie-, Gewerbe- und Hafenflächen (14a)“ dargestellt und zukünftig die Darstellung als „Geschlossene und sonstige Bebauung“ angestrebt.

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