Planungsdokumente: Altona-Nord29

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Begründung

5.11.2. Oberflächenentwässerung

Das Plangebiet weist Geländehöhen zwischen rund 20 m üNHN an der Nordgrenze des Geltungsbereiches und rund 16 m üNHN an der Süd-Ost-Grenze des Gebietes auf. Aufgrund des natürlichen Gefälles auf der Fläche in süd-östlicher Richtung ist eine Entwässerung in Richtung Waidmannstraße gegeben.

In der Waidmannstraße befindet sich ein Mischwassersiel von Hamburg Wasser. Das Siel entwässert dem natürlichen Gefälle folgend in Richtung Kieler Straße. Gemäß Sielkatasterauszug besitzt das Plangebiet im Bestand fünf Mischwasserhausanschlüsse. Das Gebiet ist nahezu vollständig versiegelt und es ist davon auszugehen, dass große Teile des Grundstücks im derzeitigen Zustand durch konventionelle Entwässerungsanlagen (Abläufe, Grundleitungen) ungedrosselt entwässert werden. Das Mischwassersiel in der Waidmannstraße soll künftig jedoch entlastet werden und die Grundstücksentwässerung nur gedrosselt und verzögert aufnehmen. Es gilt daher für die Planung eine zulässige Drosselabflussspende von 17 l/(s:ha). Bei der Grundstücksfläche von etwa 4,96 ha entspricht dies einer Gesamtmenge von ca. 80 l/s.

Oberflächenwasser muss nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 9. Januar 2026 (BGBl. I Nr. 4 S. 1, 5), so weit wie möglich vor Ort versickert werden. Die Oberflächenwasserversickerung ist mit einer Tiefe von 2,0 m bis 5,0 m für das Grundstück sogar als überwiegend wahrscheinlich einzustufen. Bei einer Altlastenerkundung wurden an vielen Stellen allerdings Verunreinigungen und Schadstoffe im Untergrund gefunden. Diese Verunreinigungen sind ungleichmäßig verteilt und werden eine planmäßige Versickerung beeinträchtigen. In den Baugebieten gibt es neben den geplanten Gebäudekörper zudem kaum oder keinen Platz für Versickerungsanlagen. Es muss daher eine begrenzte Menge des Niederschlagwassers in die städtische Kanalisation eingeleitet werden. Da der erforderliche Rückhalteraum für eine gedrosselte Einleitung innerhalb der Baugebiete nachgewiesen werden kann, wird auf Anlagen zur Niederschlagswasserversickerung verzichtet. Die Berechnung des notwendigen Rückhaltevolumens (VRRR) gemäß DIN 1986-100, Gleichung 22, auf Basis eines 5-jährlichen Regenereignisses.

Entwässerungskonzept

Für das Plangebiet wurde eine Entwässerungskonzept erstellt, das nach Ermittlung der Rückhaltvolumina überprüft hat, mit welchen Entwässerungskomponenten die Rückhaltung je Baufeld sichergestellt werden kann. Im Rahmen einer klimafolgenangepassten Oberflächenentwässerung soll bei der Planung verstärkt auf offene und oberflächennahe Entwässerungs- und Rückhaltesysteme geachtet werden. Neben Speicher- und Kiesrigolen sowie Retentionsdächer sind daher auch Retentionsgründächer vorgesehen. Wo statisch möglich, ist daher eine ortsnahe Zwischenspeicherung von Regenwasser auf der Dachebene vorzusehen. Dies reduziert den Bedarf an Rückhalteraum im Außenbereich oder an anderen Stellen des Grundstücks. Die Funktion wird von den aus naturschutzfachlichen Gründen festgesetzten Retentionsgründächern übernommen. Solche Retentionsflächen auf Dächern können zudem sinnvoll mit weiteren Nutzungen wie Photovoltaikanlagen, Dachgärten oder Terrassen kombiniert werden. Konkret sind für die einzelnen Baufelder folgende Konzepte vorgesehen:

Im Kerngebiet MK 6 müssen aufgrund der topografischen Gegebenheiten etwa 11,5 v. H. des erforderlichen Rückhaltevolumens in den Außenanlagen realisiert werden. Darüber hinaus ist mindestens ein weiterer Rückhalteraum innerhalb oder auf dem Gebäude notwendig. Ein möglicher Rückhalteraum kann unter dem Sportplatz auf dem Großfeld vorgesehen werden. Dieser ließe sich mit einem Regenwasserspeicher zur Bewässerung kombinieren, sodass das Wasser im Kreislauf geführt wird. Der Speicher ist dabei so zu dimensionieren, dass lediglich die Verdunstungsverluste ausgeglichen werden müssen. Ob der Sportplatz in Kombination mit dem Retentionsraum darüber hinaus als Retentionsgründach hergestellt werden kann, muss im Rahmen des Weiteren Planungs- und Realisierungsprozesses unter anderem in Abhängigkeit von dem für das Spielfeld gewählten Belag (Kunst- oder Naturrasen) geklärt werden. Neben dem Sportplatz kann weiteres Retentionsvolumen im MK 6 auf den extensiv und intensiv begrünten Retentionsgründächern nachgewiesen werden und sollten im Sinne einer besseren Versorgung der Vegetation im Dauerstau betrieben werden. Dadurch steht jedoch nur ein Teil des dort gespeicherten Wassers als Retentionsvolumen zur Verfügung. Das von den Treppenanlagen im Südwesten, Südosten und Nordosten des Gebäudes abfließende Niederschlagswasser kann über Rinnen in die Gebäudeentwässerung geleitet werden. Der dafür erforderliche Rückhalteraum kann entweder innerhalb des Gebäudes oder zusätzlich über eine Speicherrigole oder Kiesrigole außerhalb des Gebäudes bereitgestellt werden. Die schmalen privaten Flächen mit öffentlichem Gehrecht im Norden und Osten des Gebäudes werden gemeinsam mit der angrenzenden Erschließungsstraße entwässert.

In dem mit MK 2 bezeichneten Teil des Kerngebiets wäre für das Bestandsgebäude der Musikhalle Retentionsraum auf dem Gebäude lediglich auf der begrenzten Fläche der Außenbühne realisierbar. Daher wird das erforderliche Retentionsvolumen in unterirdischen Speichern auf der Ost-, Nord- und Südseite des Gebäudes nachgewiesen. Die private Fläche westlich der Außenbühne wird gemeinsam mit der angrenzenden öffentlichen Platzfläche entwässert. Der hierfür erforderliche Retentionsraum wird in unterirdischen Speicher- und Kiesrigolen vorgesehen.

In dem mit MK 1 bezeichneten Baufeld West können Retentionsräume auf allen Flachdächern sowie auf der Fläche oberhalb der Treppenanlage vorgesehen werden. Auch hier sollten die extensiv und intensiv begrünten Retentionsgründächer wie beim Stadion im Dauerstau betrieben werden, wodurch das wirksame Retentionsvolumen reduziert wird. Die schmale private Fläche mit öffentlichem Gehrecht nördlich des Gebäudes wird gemeinsam mit der angrenzenden Erschließungsstraße entwässert. Die Treppenfläche sowie die schmalen Flächen entlang der übrigen Fassaden entwässern zusammen mit der öffentlichen Platzfläche. Der erforderliche Retentionsraum für diese Bereiche kann ausschließlich zusätzlich in der öffentlichen Platzfläche zwischen den Baufeldern der Musikhalle und des Bürogebäudes nachgewiesen werden.

Auf den Walmdächern des Verwaltungsgebäudes, in dem mit MK 3 bezeichneten Teil des Kerngebiets, kann keine Retentionswirkung erzielt werden. Im südlichen Außenbereich ist die Ausweisung eines oberirdischen Retentionsvolumens abhängig von den Nutzungsoptionen. Das notwendige Rückhaltevolumen wird zunächst unterirdisch in einer Speicherrigole nachgewiesen.

Die beiden Portalhäuschen (MK 4 und MK 5) entwässern auf die öffentliche Platzfläche. Das Retentionsvolumen für die öffentliche Platzfläche wird vollständig unterirdisch innerhalb eines Stauraumkanals nachgewiesen. Auch kleinere Randflächen zwischen dem Stadion bzw. der Musikhalle und dem öffentlichen Grund haben keine eigenen Entwässerungseinrichtungen.

Für die teilweise Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen auf öffentlichen Grund wurde vom zukünftige Wegebaulastträger eine Ausnahme nach § 23 Absatz 7 HWG in Aussicht gestellt, da es unwirtschaftlich und technisch unnötig ist ein paralleles Entwässerungssystem in den Randbereichen vorzusehen. Es wäre ferner auch unökologisch zusätzliche Materialien zu verbauen, die sich negativ auf die CO2-Bilanz auswirken. Die in diesen Randbereichen anfallenden Niederschlagsmengen wurden bei der Dimensionierung des Entwässerungssystems im öffentlichen Grund berücksichtigt.

Die einzelnen Entwässerungskomponenten wurden hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Machbarkeit überprüft. Durch das beschriebene Konzept wird somit nachgewiesen, dass es zumindest eine Möglichkeit gibt, die Entwässerung des Plangebiets sachgerecht zu organisieren. Damit ist die Erschließung gesichert und auf der Ebene der Bebauungsplanung hinreichend geklärt. Bei der Objektplanung sind die Entwässerungsanlagen unter Berücksichtigung weiterer Rahmenbedingungen (z. B. Leitungstrassen, Baumschutz, Baugrubenplanung) weiter zu konkretisieren. Alternative Planungskonzepte sind möglich.

Überflutungsnachweis

Durch die geplante Bebauung und die vorgesehenen Nutzungen ist zwischenzeitlich mit großen Menschenansammlungen zu rechnen. Darüber hinaus ist auf dem gesamten Areal die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-3 zu gewährleisten. Aus diesen Gründen soll das erforderliche Rückhaltevolumen einschließlich des Überflutungsnachweises vollständig auf Dachflächen und/oder in unterirdischen Speicherräumen realisiert werden. Ein planmäßiger schadloser kurzzeitiger Einstau auf der Oberfläche ist nicht vorgesehen. Die Berechnung des Rückhaltevolumens für den Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100, Gleichung 21, wurde unter Annahme eines 30-jährlichen Regenereignisses berechnet. Ergänzend dazu wurde auch das Retentionsvolumen für ein 100-jährliches 5-Minuten-Regenereignis bestimmt. Das erforderliche Volumen kann im Plangebiet nachgewiesen werden.

5.11.3. Maßnahmen zum Boden- und Grundwasserschutz

Vor dem Hintergrund der besonderen Nutzungsmischung und der entsprechend hohen baulichen Ausnutzung des Plangebietes (GRZ bis 1,0) sind die Möglichkeiten für die Umsetzung umfänglicher Maßnahmen zum Boden- und Grundwasserschutz stark eingeschränkt, da grünplanerische Maßnahmen, welche die Minimierung die Beeinträchtigungen von Boden und Wasserhaushalt zum Ziel haben, üblicherweise Festsetzungen zur Minimierung der Versiegelungsrate nach sich ziehen. Es ist jedoch in die Abwägung einzustellen, dass das Plangebiet aufgrund der ebenfalls mit einer flächigen Versiegelung einhergehenden Vornutzung bereits stark vorbelastet ist und somit keine zusätzlichen Beeinträchtigungen hervorgerufen werden. Die Planung ist damit auch in Hinblick auf den Boden- und Grundwasserschutz als vertretbar zu bewerten.

Durch die Festsetzungen zu Gründächern und Retentionsgründächern (§ 2 Nummer 21) kann ein Beitrag zur offenen Rückhaltung von Niederschlag und damit zu einer Aufrechterhaltung des natürlichen Wasserkreislaufs geleistet werden, die mittelbar auch dem Grundwasser zugutekommt.

5.12. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Um die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege angemessen zu berücksichtigen, trifft der Bebauungsplan Festsetzungen zu Begrünungsmaßnahmen im Freiraum, an Gebäudefassaden sowie auf den Dachflächen. Ergänzend werden artenschutzfachliche Maßnahmen festgesetzt.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei DiPlanBeteiligung online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: