Planungsdokumente: Altona-Nord29

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Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Begründung

5.9.3. Verschattung und Besonnung

Im Plangebiet ist lediglich im Bereich der Gasse zwischen der Musikhalle und dem Stadion, zwischen dem Portalhäuschen im MK 5 und dem Bürogebäude im MK 1 sowie zwischen dem Stadion und der östlich angrenzenden Bestandsbebauung von einer Unterschreitung der erforderlichen Abstandsflächen mit einer Tiefe von 0,4 H nach § 6 HBauO auszugehen, die im MK 1 zugleich mit einer geringfügigen Überschreitung der Orientierungswerte für Dichteobergrenzen für die GFZ einhergeht. In diesen Bereichen ist daher davon einer eher schlechten Besonnung insbesondere in den unteren Geschossen auszugehen. Es sind jedoch Maßnahmen im Rahmen des Bauantragsverfahrens möglich, um die Situation zu verbessern (siehe Kapitel 4.2.1.3).

Es ist darüber hinaus in die Abwägung einzustellen, dass es sich bei den betroffenen Nutzungen zum Teil um lediglich temporär genutzte Flächen handelt, die zudem nicht vorrangig dem Aufenthalt dienen (siehe Kapitel 5.3.4). Des Weiteren ist davon auszugehen, dass insbesondere die Nutzung der Musikhalle eher in den Abendstunden stattfindet und somit ohnehin in einem Zeitraum, in dem eine Besonnung nur eingeschränkt möglich ist. An der nördlichen und östlichen Seite des Stadionbaus ist darüber hinaus die Stirnseite der Mantelbebauung betroffen. Aufgrund der Gebäudetiefe und Annahmen über übliche Bürogrundrisse ist davon auszugehen, dass die betroffenen Flächen auch von Süden besonnt und von Norden zumindest uneingeschränkt belichtet werden können. Aufgrund der geringeren Höhe der Musikhalle sind zudem nur die unteren Geschosse betroffen.

Insgesamt wird somit in der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer Realisierung der in Aussicht genommen Nutzungen Vorrang vor einer in allen Bereichen optimalen Besonnung eingeräumt.

5.10. Klimaschutz und Energie

5.10.1. Klimaschutz

Die Planung sowie Entwicklung des Vorhabens erfolgt unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Bundesklimaschutzgesetzes (KSG) und des Hamburgischen Klimaschutzgesetztes (HmbKliSchG).

Der Verlust von Bäumen im Plangebiet ist gering, sodass auch die damit einhergehende potenzielle Freisetzung von in Biomasse gebundenem CO2 nur in geringem Umfang stattfinden und durch die Neuanpflanzung entsprechender Baumbestände ausgeglichen werden kann. Darüber hinaus kann durch die geplante Festsetzung der Begrünung von Grundstücksanteilen und von Dach- und Fassadenbegrünung in einem geringen Maße auch zusätzliches CO2 gebunden werden. Mit Blick auf den technischen Klimaschutz ist darauf hinzuweisen, dass bei Gebäuden, deren Baubeginn nach dem 1. Januar 2023 liegt, gemäß § 16 HmbKliSchG grundsätzlich sicherzustellen ist, dass Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf der Dachfläche errichtet und betrieben werden.

Die Berücksichtigung etwaiger Treibhausgasemissionen (THG) erfolgt mittelbar durch die Berichterstattung der Bundesregierung gemäß § 10 KSG. Dabei tragen klimarelevante Auswirkungen der in der Bauphase beschriebenen Prozesse zu den Emissionen des Sektors „2. Industrie“ nach Anlage 1 zu den §§ 4 und 5 KSG bei. Der Prozess der Verbrennung von Brennstoffen in Handel und Behörden, sowie Haushalten trägt dabei zu den Emissionen des Sektors „3. Gebäude“ nach Anlage 1 zu den §§ 4 und 5 KSG bei. Die Emissionen durch Nutzung elektrischer Energie fallen in den Sektor "1. Energiewirtschaft" nach Anlage 1 zu den §§ 4 und 5 KSG. Die durch das Vorhaben anfallenden Emissionen im Straßen- bzw. Schienenverkehr fallen in den Sektor "4. Verkehr" nach Anlage 1 zu den §§ 4 und 5 KSG. Emissionen durch Landnutzung bzw. Landnutzungsänderungen fallen in den Sektor "7. Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft" nach Anlage 1 zu den §§ 4 und 5 KSG. Emissionen durch die Deponierung und Behandlung oder Verbrennung von Abfällen in Folge von Abrissarbeiten tragen zu den Emissionen im Sektor „6. Abfall und Sonstiges“ nach Anlage 1 zu den §§ 4 und 5 KSG bei.

Entsprechend den bundesweiten Ausbauziele für Erneuerbare Energien gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie der Ziele zur Gebäudeeffizienz gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) kann von einer schrittweisen Dekarbonisierung der für die Betriebsphase benötigten Energie- bzw. Wärmeversorgung ausgegangen werden. Zudem trägt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans die gesellschaftliche und technische Entwicklung auch durch den Ausbau des ÖPNV und der Elektromobilität dazu bei, die durch den Verkehr bedingten THG-Emissionen weiter zu reduzieren und entsprechend den bundesweiten Sektorenziele bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Dies gilt insbesondere auch angesichts des für das Vorhaben angestrebten Modal Splits und der in Aussicht genommenen Mobilitätsmaßnahmen sowie der durch die unmittelbare Lage am zukünftigen Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona am Diebsteich günstigen Erreichbarkeit ohne Pkw. Dementsprechend liegen keine Hinweise vor, dass das durch die Planung ermöglichte Vorhaben den Zielsetzungen des KSG beziehungsweise HmbKliSchG zu widerläuft oder eine Zielerreichung nachhaltig gefährdet wäre.

Das Plangebiet hat auf gesamtstädtischer Ebene eine geringe Bedeutung für klimaökologische Funktionen (siehe Kapitel 4.2.2). Da sich insbesondere die Versiegelung im Vergleich zur Bestandssituation nicht wesentlich erhöht, sind zudem die möglichen klimaökologischen Auswirkungen als gering bis mäßig einzuschätzen. Auch planungsbedingte Beeinträchtigungen von weiträumigen Strömungssystemen in Richtung thermisch belasteter Nutzungen im übrigen Stadtgebiet von Hamburg sind nicht zu erwarten.

Auch der zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels in Form von zunehmender sommerlicher Hitze und Starkregenereignissen wird durch die Festsetzungen zur Dach- und Fassadenbegrünung und die Anpflanzung schattenspendender Bäume begegnet.

Aufgrund der vorliegenden Aussagen und Prüfungen ist eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswasser aufgrund der Baugrundverhältnisse nicht möglich. Daher ist es geplant, die Zwischenspeicherung und gedrosselte Ableitung unter anderem über Retentionsgründächer zu organisieren, um so das ohnehin stark belastete kommunale Siel nach Möglichkeit zu entlasten und das Lokalklima durch Evapotranspiration positiv zu beeinflussen. Als ausgleichende Maßnahme an den Gebäuden wirkt sich die festgesetzte Dachbegrünung als Retentionsraum zusätzlich positiv aus.

Im Rahmen der Betrachtung von Klimaschutz und Klimaanpassung ist darüber hinaus auch die Bewertung von Ressourcenaspekten relevant. Hinsichtlich des Ressourcenverbrauchs ermöglicht das dem Bebauungsplan zu Grunde liegende Bebauungskonzept eine hohe bauliche Dichte in einem bereits seit Langem baulichen genutzten Bereich und ist daher mit Blick auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden als ressourcenschonend zu betrachten.

Insgesamt ist die Umsetzung des Bebauungsplans daher insbesondere in der Abwägung der mit dem Bebauungsplan verfolgten Zielsetzungen auch unter Berücksichtigung klimaökologischer Belange als vertretbar einzuordnen.

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