Planungsdokumente: Altona-Nord29

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Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Begründung

5.6.2. Erschließungsqualität

Die äußere verkehrliche Anbindung des Plangebiets erfolgt vorrangig über die Hauptverkehrsstraßen Kieler Straße (Bundesstraße B4) und Holstenkamp, die beide überregionale Verbindungsfunktionen übernehmen und über eine hohe verkehrliche Kapazität verfügen. Im Süden wird das erweiterte Untersuchungsgebiet der VU durch die Stresemannstraße abgegrenzt. Über diese drei Hauptachsen besteht eine direkte Verbindung sowohl zur Hamburger Innenstadt als auch zur Bundesautobahn A7. Die stärksten Verkehrsbelastungen im Umfeld treten mit bis zu rund 40.000 Kraftfahrzeugen pro Tag auf dem Holstenkamp sowie der Stresemannstraße auf. Die Kieler Straße weist werktags eine Verkehrsbelastung von etwas über 20.000 Kfz pro Tag auf.

Regulärer Werktagsbetrieb

Auf Grundlage der verkehrstechnischen Untersuchung und unter Berücksichtigung der dort zugrunde gelegten Annahmen wird für die geplanten Nutzungen im Plangebiet im regulären Werktagsbetrieb (ohne Veranstaltungsverkehr durch Stadion oder Musikhalle) ein durchschnittliches Aufkommen von rund 1.460 Beschäftigten und etwa 4.825 Besucherinnen und Besuchern erwartet. Bei einem angenommenen Modal Split von ca. 24 v. H. für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ergibt sich daraus ein werktägliches Neuverkehrsaufkommen von rund 2.240 Pkw-Fahrten durch die genannten Nutzergruppen.

Infolge der geplanten baulichen Entwicklungen ist mit einer zusätzlichen Verkehrsbelastung auf den angrenzenden Hauptverkehrsstraßen von bis zu 1.200 Fahrzeugen pro Tag zu rechnen. Innerhalb des unmittelbaren Plangebietsumfelds wird ein zusätzlicher Kfz-Verkehr zwischen 300 und 2.000 Fahrzeugen pro Tag prognostiziert.

Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets ist über den Knotenpunkt Holstenkamp/Große Bahnstraße sichergestellt. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) plant den Umbau des Knotenpunkts so, dass künftig auch das Linksabbiegen vom Holstenkamp aus Richtung Osten (Stadtzentrum) in die Große Bahnstraße ermöglicht wird. Dies verbessert insbesondere die Anbindung der im Bebauungsplan vorgesehenen Nutzungen. Im Vergleich zur derzeitigen Verkehrssituation ist im Planfall eine geringe Reduzierung des Gesamtverkehrsaufkommens am Knotenpunkt von rund 2 v. H. festzustellen. Damit bleibt das Verkehrsaufkommen nahezu auf dem bisherigen Niveau. Die Prognosen zeigen, dass auch unter Planbedingungen eine ausreichende Verkehrsqualität (Stufe D) erreicht wird. Die maximale Auslastung der einzelnen Fahrstreifen liegt bei 78 v. H., wodurch sowohl prognostische Unsicherheiten als auch typische Verkehrsschwankungen aufgenommen werden können, ohne die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts wesentlich zu beeinträchtigen.

Zur Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung des Plangebiets wird auch der Knotenpunkt Kieler Straße/Waidmannstraße/Langenfelder Straße entsprechend den Planungen des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) umgebaut. Der Umbau sieht insbesondere eine durchgängige Radverkehrsführung an allen vier Knotenfurten in beiden Richtungen vor und stärkt somit die Radverkehrsinfrastruktur. Für den motorisierten Individualverkehr wird in der Zufahrt Waidmannstraße eine Optimierung durch die Aufweitung auf zwei separate Fahrstreifen vorgenommen (ein kombinierter Geradeaus-/Linksabbiegestreifen sowie ein Rechtsabbiegestreifen). In den übrigen Zufahrten bleibt die bestehende Fahrstreifenaufteilung bestehen. Die zukünftige Verkehrsnachfrage am Knotenpunkt wird voraussichtlich um etwa 10 v. H. unter dem heutigen Niveau liegen. Die Leistungsfähigkeitsnachweise zeigen, dass der Knotenpunkt im Planfall ausreichend dimensioniert ist. Es ist eine Verkehrsabwicklung mit Qualitätsstufe C möglich. Die maximale Auslastung einzelner Fahrstreifen liegt bei rund 63 v. H., wodurch ausreichende Kapazitätsreserven bestehen.

Der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeitsnachweise für die maßgebenden Knotenpunkte im Prognoseplanfall zeigen insgesamt, dass im regulären Werktagsbetrieb eine qualitativ ausreichende äußere Erschließung an die umliegenden Hauptverkehrsstraßen für den Kfz-Verkehr gewährleistet werden kann.

Veranstaltungsverkehr

Bei Veranstaltungen ist mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen im motorisierten Individualverkehr von rund 400 Pkw-Fahrten zu rechnen, das sich sowohl auf den Quell- als auch auf den Zielverkehr durch Besucherinnen und Besuchern von Stadionveranstaltungen (Frauen-Bundesliga) bzw. Musikveranstaltungen verteilt. Bei Spielen der Regionalliga liegt das prognostizierte Zusatzaufkommen deutlich niedriger, bei etwa 120 Pkw-Fahrten insgesamt. An den maßgeblichen Knotenpunkten, die das Plangebiet mit dem übergeordneten Straßennetz verbinden, bewegt sich das Aufkommen voraussichtlich in einem Bereich von ca. 10 bis 210 Pkw/h bei Stadionereignissen und etwa 30 bis 190 Pkw/h bei Veranstaltungen in der Musikhalle. Da diese Verkehrsbewegungen zeitlich überwiegend außerhalb der werktäglichen Hauptverkehrszeiten stattfinden – insbesondere an Wochenenden, an denen die Verkehrsbelastung in den relevanten Zeitfenstern in der Regel um 30 bis 50 v. H. niedriger ausfällt – sowie aufgrund der gleichmäßigen räumlichen Verteilung auf das umgebende Straßennetz, kann der zusätzliche Veranstaltungsverkehr aus verkehrstechnischer Sicht gut bewältigt werden. Die Leistungsfähigkeit der beiden zentralen Knotenpunkte Holstenkamp/Große Bahnstraße sowie Kieler Straße/Waidmannstraße ist auch bei Veranstaltungsbetrieb als ausreichend einzuschätzen. Sollte es im Einzelfall notwendig sein, kann zur Sicherstellung eines geordneten Verkehrsablaufs bei größeren Veranstaltungen an den signalgesteuerten Knotenpunkten ein gesondertes Signalprogramm für An- und Abreisezeiten aktiviert werden.

Fußverkehr

Das Fußverkehrsaufkommen vor und nach Veranstaltungen wird gutachterlich auf bis zu etwa 3.000 bis 3.250 Personen geschätzt. Zusätzlich sind täglich bis zu knapp 900 Personen – bestehend aus Besucherinnen und Besuchern sowie Beschäftigten der übrigen Nutzungen – auf den Gehwegen unterwegs.

Eine überschlägige Bewertung des Fußgängerverkehrs nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) zeigt, dass bei Veranstaltungen durch die großzügig geplanten Gehflächen – sowohl zwischen den Gebäuden mit einer vorgesehenen Mindestdurchgangsbreite von 6,50 m als auch auf den straßenbegleitenden Gehwegen in Regelbreite – eine Verkehrsqualität im Bereich der Stufen C bis D erreicht wird. Dabei sind zwar die freie Bewegung und Gehgeschwindigkeit teilweise spürbar eingeschränkt, dennoch ist eine insgesamt geordnete Abwicklung des Fußverkehrs möglich. Unmittelbar an den Veranstaltungsorten, beispielsweise bei temporären Absperrungen, kann auch bei einer Gehwegbreite von 2,65 m noch eine ausreichende Verkehrsqualität (QSV = D) sichergestellt werden. Für den zu Fuß stattfindenden Veranstaltungsverkehr gilt die Querung der Kommunaltrasse an der neuen Einmündung Große Bahnstraße/Waidmannstraße – sowohl bei einer lichtsignalgeregelten Verkehrsführung mit einer 11 m breiten Furt als auch bei einer gestalterisch integrierten Lösung mit weicher Trennung – als sicher und funktional.

5.7. Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“

In dem geplanten intensiv belebten Quartier mit zahlreichen publikumswirksamen Nutzungen sind Fragen der Erschließung von besonderer Bedeutung. Neben den durch Straßenverkehrsflächen hergestellten Verbindungen sollen weitere kleinteilige Verbindungen zwischen den Baukörpern entstehen. Ziel ist eine möglichst umfassende Zugänglichkeit aller Bereiche, um einen durchlässigen Stadtgrundriss zu entwickeln, der dem angestrebten offenen Charakter und zugleich den Bedürfnissen und der geringen Umwegetoleranzen von Fußgängerinnen und Fußgängern entspricht. Die Erschließung für den Fußverkehr ist auch von Bedeutung, da dessen Modal Split-Anteil auf etwa 25 v. H. geschätzt wird.

Im Plangebiet werden daher zwei Verkehrsflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ festgesetzt. Die Festsetzung dient der Schaffung einer Kfz-freien Zone, die vorwiegend dem Fußverkehr sowie zeitlich beschränkten Lieferverkehren vorbehalten ist. Radverkehr soll in dem Fußgängerbereich ausgeschlossen werden, um diese erwartbar hochfrequentierten Flächen für Fußgängerinnen und Fußgänger sicher zu gestalten.

Die Flächen sind darüber hinaus stadtgestalterisch von Bedeutung, weil sie das Entree des neuen Stadtquartiers bilden, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgängern, die aus Richtung des künftigen Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona am Diebsteich kommen. Sie sollen zwischen dem Verwaltungsgebäude, der Musikhalle und dem Bürogebäude als verbindender Freiraum eine besonders hohe funktionale und gestalterische Qualität erhalten. Die Flächen schaffen ein offenes, einladendes Umfeld und fördern durch ihre Gestaltung eine hohe Aufenthaltsqualität.

Freiraumplanerisch liegen die Flächen an einer Engstelle der Volkspark-Landschaftsachse zwischen dem Friedhof Diebsteich und den Sportflächen des „Lunaparks“. Hier wird das Ziel verfolgt, Verbindungswege zwischen Freiräumen und Wohn- und Arbeitsstätten als Teil des Freiraumverbunds zu schaffen und ein Leitsystem zu etablieren, welches die Durchgängigkeit und Erlebbarkeit des Grünen Netzes stärkt. Mit der Ausweisung von öffentlichen Plätzen durch Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ und Gehrechten für die Öffentlichkeit (siehe Kapitel 5.8) besteht die Chance, auch diese gesamtstädtisch wichtigen Freiraumverbundfunktionen auszubauen und weiterzuentwickeln.

Im Rahmen der planungsrechtlichen Festsetzung sind eine Freiraumgestaltung mit einem hohen gestalterischen Anspruch, eine strukturierte Begrünung mit klimaangepassten Pflanzen, vielfältige Sitzgelegenheiten sowie eine bedarfsgerechte Beleuchtung möglich. Ziel ist die Schaffung eines urbanen Freiraums mit hoher Nutzungsqualität, der sowohl für tägliche Bewegungsabläufe als auch für längere Aufenthalte attraktiv ist.

Ein Anlieferverkehr soll zugelassen werden, jedoch ausschließlich zeitlich beschränkt, etwa zur Versorgung der gastronomischen Einrichtungen oder für temporäre Veranstaltungen. Die genauen Lieferzeiten können im Rahmen von Gestaltungshandbuch oder Sondernutzungssatzung konkretisiert werden. Dauerhafte oder flächendeckende Kfz-Nutzung ist ausgeschlossen.

Flankierend zu den Platzflächen sind in den Erdgeschosszonen der angrenzenden Gebäude gastronomische Nutzungen vorgesehen, die mit ihren Außensitzbereichen zur Aktivierung des öffentlichen Raums beitragen und das Quartier insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende beleben. Ein zentrales Element stellt auch die Außenbühne der Musikhalle dar, die für temporäre kulturelle Nutzungen vorgesehen ist. Sie ermöglicht Konzerte, Aufführungen und andere öffentliche Veranstaltungen im Freien und trägt damit maßgeblich zur kulturellen Belebung des Quartiers bei. Ein weiteres prägendes Gestaltungselement ist die am Baufeld West vorgesehene Freitreppe, die als gestalterische Geste sowohl funktional als auch atmosphärisch wirkt. Sie schafft eine Verbindung zwischen unterschiedlichen Geländeniveaus, unterstützt die Erschließung und lädt gleichzeitig durch ihre breite Ausbildung zum Sitzen und Verweilen ein.

5.8. Gehrechte

In Ergänzung zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen und den Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung werden die unmittelbar an den öffentlichen Raum angrenzende Flächen auf Privatgrund öffentlich zugänglich gemacht, sofern es mit der dort vorgesehenen Nutzung vereinbar ist. Es werden damit auch die unter Kapitel 5.7 benannten Ziele verfolgt.

Ergänzend setzt § 2 Nummer 15 fest:

Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängige Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Die mit Gehrechten festgesetzten Flächen sind von Einbauten freizuhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten sind zulässig.

Im Zusammenspiel mit den Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung fungieren die Gehrechte damit unter anderem als Mittelpunkte des Quartiers. Sie sind Aufenthaltsorte und Treffpunkte und tragen zur Ausbildung von Identität und Individualität bei. Ihre Nutzung soll Fußgängern vorbehalten werden, um sie zu einem nutzbaren Teil des Freiraumsystems im Plangebiet zu machen. Ziel ist damit auch, dass die Flächen im Plangebiet nicht nur für Nutzerinnen und Nutzer des Stadions oder der Musikhalle begehbar sind, sondern als wichtiger Identifikationspunkt für das gesamte Quartier allgemein erlebbar werden. Die Gehrechte unterstützen zudem die in Hinblick auf die Landschaftsachse und das Grüne Netz verfolgten Ziele (siehe Kapitel 5.7).

Ein besonderes Gehrecht wird für den Bereich „(C)“ im Kerngebiet MK 1 festgesetzt. Hier ist eine öffentlich zugängliche Freitreppe geplant. Um eine uneingeschränkte Begehbarkeit und Nutzbarkeit dieser Treppenanlage sicherzustellen ist auf einer Tiefe von etwa 13,5 m ein öffentliches Gehrecht vorgesehen. Zugleich wird damit die Aufenthaltsqualität dieses zentralen stadträumlichen Elements gestärkt und dessen Funktion als verbindender und identitätsstiftender Freiraum gesichert.

Die an die öffentlichen Straßenverkehrsflächen angrenzenden Gehrechte tragen dazu bei, über die rein verkehrlichen Bedarfe hinausgehende öffentlich zugängliche Räume anzubieten und dem Fußverkehr rund um das Stadion komfortablen und sicheren Bewegungsraum zu ermöglichen.

Nennenswerte zusätzliche Belastungen durch die grundsätzliche Mitbenutzung der Flächen durch die Allgemeinheit sind aufgrund der geplanten Nutzungen nicht zu befürchten, sodass die Festsetzung eines Gehrechts gemessen an den damit verfolgten Zielen angemessen ist.

Eine Befahrbarkeit für den Gelegenheitsverkehr (Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr, Anlieferung) soll - sofern erforderlich - ermöglicht werden. Sie müssen zudem für die Abwicklung des Einlasses in das Stadion und die Musikhalle zur Verfügung stehen. Einbauten sind in diesen Flächen daher nicht zulässig.

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