5.6.2. Erschließungsqualität
Die äußere verkehrliche Anbindung des Plangebiets erfolgt vorrangig über die Hauptverkehrsstraßen Kieler Straße (Bundesstraße B4) und Holstenkamp, die beide überregionale Verbindungsfunktionen übernehmen und über eine hohe verkehrliche Kapazität verfügen. Im Süden wird das erweiterte Untersuchungsgebiet der VU durch die Stresemannstraße abgegrenzt. Über diese drei Hauptachsen besteht eine direkte Verbindung sowohl zur Hamburger Innenstadt als auch zur Bundesautobahn A7. Die stärksten Verkehrsbelastungen im Umfeld treten mit bis zu rund 40.000 Kraftfahrzeugen pro Tag auf dem Holstenkamp sowie der Stresemannstraße auf. Die Kieler Straße weist werktags eine Verkehrsbelastung von etwas über 20.000 Kfz pro Tag auf.
Regulärer Werktagsbetrieb
Auf Grundlage der verkehrstechnischen Untersuchung und unter Berücksichtigung der dort zugrunde gelegten Annahmen wird für die geplanten Nutzungen im Plangebiet im regulären Werktagsbetrieb (ohne Veranstaltungsverkehr durch Stadion oder Musikhalle) ein durchschnittliches Aufkommen von rund 1.460 Beschäftigten und etwa 4.825 Besucherinnen und Besuchern erwartet. Bei einem angenommenen Modal Split von ca. 24 v. H. für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ergibt sich daraus ein werktägliches Neuverkehrsaufkommen von rund 2.240 Pkw-Fahrten durch die genannten Nutzergruppen.
Infolge der geplanten baulichen Entwicklungen ist mit einer zusätzlichen Verkehrsbelastung auf den angrenzenden Hauptverkehrsstraßen von bis zu 1.200 Fahrzeugen pro Tag zu rechnen. Innerhalb des unmittelbaren Plangebietsumfelds wird ein zusätzlicher Kfz-Verkehr zwischen 300 und 2.000 Fahrzeugen pro Tag prognostiziert.
Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets ist über den Knotenpunkt Holstenkamp/Große Bahnstraße sichergestellt. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) plant den Umbau des Knotenpunkts so, dass künftig auch das Linksabbiegen vom Holstenkamp aus Richtung Osten (Stadtzentrum) in die Große Bahnstraße ermöglicht wird. Dies verbessert insbesondere die Anbindung der im Bebauungsplan vorgesehenen Nutzungen. Im Vergleich zur derzeitigen Verkehrssituation ist im Planfall eine geringe Reduzierung des Gesamtverkehrsaufkommens am Knotenpunkt von rund 2 v. H. festzustellen. Damit bleibt das Verkehrsaufkommen nahezu auf dem bisherigen Niveau. Die Prognosen zeigen, dass auch unter Planbedingungen eine ausreichende Verkehrsqualität (Stufe D) erreicht wird. Die maximale Auslastung der einzelnen Fahrstreifen liegt bei 78 v. H., wodurch sowohl prognostische Unsicherheiten als auch typische Verkehrsschwankungen aufgenommen werden können, ohne die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts wesentlich zu beeinträchtigen.
Zur Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung des Plangebiets wird auch der Knotenpunkt Kieler Straße/Waidmannstraße/Langenfelder Straße entsprechend den Planungen des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) umgebaut. Der Umbau sieht insbesondere eine durchgängige Radverkehrsführung an allen vier Knotenfurten in beiden Richtungen vor und stärkt somit die Radverkehrsinfrastruktur. Für den motorisierten Individualverkehr wird in der Zufahrt Waidmannstraße eine Optimierung durch die Aufweitung auf zwei separate Fahrstreifen vorgenommen (ein kombinierter Geradeaus-/Linksabbiegestreifen sowie ein Rechtsabbiegestreifen). In den übrigen Zufahrten bleibt die bestehende Fahrstreifenaufteilung bestehen. Die zukünftige Verkehrsnachfrage am Knotenpunkt wird voraussichtlich um etwa 10 v. H. unter dem heutigen Niveau liegen. Die Leistungsfähigkeitsnachweise zeigen, dass der Knotenpunkt im Planfall ausreichend dimensioniert ist. Es ist eine Verkehrsabwicklung mit Qualitätsstufe C möglich. Die maximale Auslastung einzelner Fahrstreifen liegt bei rund 63 v. H., wodurch ausreichende Kapazitätsreserven bestehen.
Der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeitsnachweise für die maßgebenden Knotenpunkte im Prognoseplanfall zeigen insgesamt, dass im regulären Werktagsbetrieb eine qualitativ ausreichende äußere Erschließung an die umliegenden Hauptverkehrsstraßen für den Kfz-Verkehr gewährleistet werden kann.
Veranstaltungsverkehr
Bei Veranstaltungen ist mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen im motorisierten Individualverkehr von rund 400 Pkw-Fahrten zu rechnen, das sich sowohl auf den Quell- als auch auf den Zielverkehr durch Besucherinnen und Besuchern von Stadionveranstaltungen (Frauen-Bundesliga) bzw. Musikveranstaltungen verteilt. Bei Spielen der Regionalliga liegt das prognostizierte Zusatzaufkommen deutlich niedriger, bei etwa 120 Pkw-Fahrten insgesamt. An den maßgeblichen Knotenpunkten, die das Plangebiet mit dem übergeordneten Straßennetz verbinden, bewegt sich das Aufkommen voraussichtlich in einem Bereich von ca. 10 bis 210 Pkw/h bei Stadionereignissen und etwa 30 bis 190 Pkw/h bei Veranstaltungen in der Musikhalle. Da diese Verkehrsbewegungen zeitlich überwiegend außerhalb der werktäglichen Hauptverkehrszeiten stattfinden – insbesondere an Wochenenden, an denen die Verkehrsbelastung in den relevanten Zeitfenstern in der Regel um 30 bis 50 v. H. niedriger ausfällt – sowie aufgrund der gleichmäßigen räumlichen Verteilung auf das umgebende Straßennetz, kann der zusätzliche Veranstaltungsverkehr aus verkehrstechnischer Sicht gut bewältigt werden. Die Leistungsfähigkeit der beiden zentralen Knotenpunkte Holstenkamp/Große Bahnstraße sowie Kieler Straße/Waidmannstraße ist auch bei Veranstaltungsbetrieb als ausreichend einzuschätzen. Sollte es im Einzelfall notwendig sein, kann zur Sicherstellung eines geordneten Verkehrsablaufs bei größeren Veranstaltungen an den signalgesteuerten Knotenpunkten ein gesondertes Signalprogramm für An- und Abreisezeiten aktiviert werden.
Fußverkehr
Das Fußverkehrsaufkommen vor und nach Veranstaltungen wird gutachterlich auf bis zu etwa 3.000 bis 3.250 Personen geschätzt. Zusätzlich sind täglich bis zu knapp 900 Personen – bestehend aus Besucherinnen und Besuchern sowie Beschäftigten der übrigen Nutzungen – auf den Gehwegen unterwegs.
Eine überschlägige Bewertung des Fußgängerverkehrs nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) zeigt, dass bei Veranstaltungen durch die großzügig geplanten Gehflächen – sowohl zwischen den Gebäuden mit einer vorgesehenen Mindestdurchgangsbreite von 6,50 m als auch auf den straßenbegleitenden Gehwegen in Regelbreite – eine Verkehrsqualität im Bereich der Stufen C bis D erreicht wird. Dabei sind zwar die freie Bewegung und Gehgeschwindigkeit teilweise spürbar eingeschränkt, dennoch ist eine insgesamt geordnete Abwicklung des Fußverkehrs möglich. Unmittelbar an den Veranstaltungsorten, beispielsweise bei temporären Absperrungen, kann auch bei einer Gehwegbreite von 2,65 m noch eine ausreichende Verkehrsqualität (QSV = D) sichergestellt werden. Für den zu Fuß stattfindenden Veranstaltungsverkehr gilt die Querung der Kommunaltrasse an der neuen Einmündung Große Bahnstraße/Waidmannstraße – sowohl bei einer lichtsignalgeregelten Verkehrsführung mit einer 11 m breiten Furt als auch bei einer gestalterisch integrierten Lösung mit weicher Trennung – als sicher und funktional.