Ziel des Bebauungsplans Altona-Nord 29 ist die Schaffung planungsrechtlicher Grundlagen für die Neubebauung des ehemaligen ThyssenKrupp Schulte-Areals in Altona-Nord. Vorgesehen sind ein Regionalligastadion für 5.000 Besucherinnen und Besucher mit achtgeschossiger Mantelbebauung, eine Musikhalle gleicher Kapazität, sowie weitere Baufelder für Kerngebietsnutzungen, ergänzt um stadtteilbezogene Angebote wie Gastronomie, Sportmöglichkeiten und Einzelhandel. Historische Gebäude sollen erhalten und umgenutzt, hochwertige Freiflächen geschaffen und die Erschließung verkehrlich neu geordnet werden.
Für die geplante Nutzungen wird ein Kerngebiet festgesetzt. Neue Straßen- und Platzflächen sind als öffentliche Verkehrsflächen bzw. Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung gesichert. Überbaubare Grundstücksflächen, Gebäudehöhen sowie Geschosszahlen sind detailliert geregelt. Zusätzlich gibt es städtebauliche Festsetzungen zur Gestaltung, zur Entwässerung sowie zu Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Ferner werden artenschutzfachliche Regelungen getroffen.
Das ca. 4,96 ha große Plangebiet gliedert sich in 3,23 ha Kerngebiet, ca. 1,33 ha Straßenverkehrsflächen und 0,4 ha Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung. Es erfolgt keine zusätzliche Inanspruchnahme unversiegelter Flächen.
Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit
Im Bestand wirken Verkehrs-, Bahn- und Sportlärm auf das Plangebiet ein, ohne aktuell relevante Immissionskonflikte zu erzeugen, da keine schutzbedürftigen Nutzungen vorhanden sind. Die Nähe zur Bahntrasse westlich des Plangebiets ist aus erschütterungstechnischer Sicht aufgrund der Distanz (ca. 70 m) unproblematisch. Die Bahnstrecke erzeugt zudem zwar niederfrequente Felder, deren Stärke im Plangebiet jedoch aufgrund der Distanz unterhalb relevanter Grenzwerte liegt. Es bestehen keine in Bezug auf eine Verschattung sensiblen Nutzungen im Plangebiet. Die umliegenden Wohnnutzungen südlich des Geltungsbereichs sind aufgrund ihrer Lage sowie vorhandener Abstände nicht von Verschattung betroffen. Die Luftqualität liegt im Rahmen der gesetzlichen Grenzwerte. Zwar besteht eine gewisse Vorbelastung durch Verkehrs- und Bahnabgase, jedoch ohne Grenzwertüberschreitungen. Die umliegenden Nutzungen emittieren nur in geringem Maße Licht, sodass keine nennenswerten Immissionen bestehen. Vom Plangebiet selbst gehen im Bestand insgesamt keine Emissionen aus, da es brach liegt. Das Plangebiet besitzt aktuell keine relevante Erholungsfunktion. Es ist fast vollständig versiegelt und nicht öffentlich zugänglich. Potenzial besteht lediglich durch die Lage innerhalb der übergeordneten Volksparklandschaftsachse.
Durch die geplanten Nutzungen (u.a. Stadion, Musikhalle, Gewerbe, Straßen) werden zukünftig die vom Plangebiet ausgehenden Lärmemissionen zunehmen. Besonders Verkehrslärm steigt an bestimmten Straßenabschnitten an. Es werden Richtwerte teils überschritten, allerdings ohne gravierende Gesundheitsgefahren. Durch Sport- und Gewerbelärm sind keine Belastungen zu erwarten, die einer Genehmigungsfähigkeit der geplanten Nutzungen dem Grundsatz nach entgegenstehen. Im Hinblick auf Erschütterungen sind auch bei Durchführung der Planung keine Konflikte zu erwarten. In Bezug auf die Verschattung verhindern die weite überwiegende Einhaltung der Abstandsflächen mit einer Tiefe von 0,4 H und die Gebäudekonfiguration signifikante Belastungen. Ausnahmen bilden die enge Gasse zwischen Musikhalle und Stadion, die im Bauantragsverfahren genauer betrachtet wird, sowie der Abstand zu der östlich an das Plangebiet angrenzenden Bebauung. Trotz zusätzlicher Verkehrsbelastung werden auch zukünftig alle gesetzlichen Grenzwerte in Bezug auf die Luftqualität eingehalten (auch nach EU-Vorgaben 2030). Eine relevante Verschlechterung der Luftqualität tritt nicht ein. Emissionsarme ÖPNV-Strategien (z. B. Elektrobusse) wirken ggf. sogar entlastend. Die Beleuchtung des Stadions führt zu punktuell höheren Immissionen, insbesondere bei Abendspielen. Dennoch bleiben die Grenzwerte meist eingehalten; Überschreitungen sind temporär und begrenzt auf wenige Spiele im Jahr. In Bezug auf elektromagnetische Felder sind keine zusätzlichen Belastungen zu erwarten. Durch die Öffnung des Plangebiets und die Schaffung öffentlicher Räume sowie Freizeitangebote (z. B. Musikhalle, Stadion) verbessert sich die Erholungsfunktion deutlich. Gastronomische Angebote und attraktive Platzflächen fördern die Aufenthaltsqualität.
Lärmimmissionskonflikte im Plangebiet werden durch den Ausschluss von Wohnnutzungen vermieden. Verkehrsberuhigung, Tempo-30-Regelungen und Tiefgaragen reduzieren die Lärmausbreitung von Verkehrslärm. Wo nötig, werden bauliche Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Belastungen durch Besucherströme sollen durch Organisation nach Norden gelenkt werden. Für Abendspiele sind zur Minimierung von Streulicht und Blendung optimierte Lichtsysteme (Ausrichtung, Höhe, Steuerung, Abschirmung) vorgesehen. Flackernde Werbeanlagen werden vermieden. Durch die Planung selbst werden erstmals relevante Erholungsfunktionen etabliert. Dies erfolgt durch die Ausweisung öffentlicher Plätze, Erhalt ortsbildprägender Bausubstanz und Bepflanzungen sowie Nutzungen mit Freizeitwert. In Bezug auf Erschütterungen, Verschattung, Luftschadstoffe, elektromagnetische Felder und die Erholungsfunktionen sind keine Maßnahmen erforderlich, da keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind.
Schutzgut Luft und Klima
Das Plangebiet liegt im Bestand in einem stark urbanisierten, nahezu vollständig versiegelten Raum mit geringer Bedeutung für klimaökologische Funktionen. Die Stadtklimaanalyse von 2023 weist das Plangebiet als ausgeprägten Belastungsraum aus, geprägt von nächtlicher Überwärmung und einem deutlich spürbaren Wärmeinseleffekt. Die Luftqualität liegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, Stickstoffdioxid- und Feinstaubkonzentrationen unterschreiten die geltenden Grenzwerte gemäß 39. BImSchV. Positive Wirkung auf das Mikroklima geht von vorhandenen Baum- und Gehölzstrukturen aus. Die angrenzenden Friedhöfe und Sportflächen erzeugen Kaltluft, die über thermisch induzierte Strömungen auch in das Plangebiet einwirken. Insgesamt ergibt sich eine schwache Durchlüftungssituation im Bestand, die durch dichte Bebauung und geringe Vegetation weiter negativ beeinflusst wird.
Im Rahmen der Neubebauung bleiben die Versiegelungsgrade nahezu unverändert. Im Vergleich zum geltenden Planungsrecht (Industriegebiet mit vollständiger Überbauung) ergeben sich jedoch deutliche qualitative Verbesserungen. Dach- und Fassadenbegrünung, die als Retentionsgründächer für Verdunstungskühlung sorgen, führen zu einer Milderung mikroklimatischer Belastungen. Besonders das Baufeld West wird durch intensive Begrünung aufgewertet. Neue Freiflächen und Öffnungen im Baukörpergefüge verbessern die Durchlüftung. Die geplante Umfahrungsstraße mit straßenbegleitender Bepflanzung fördert das Einströmen von Kaltluft aus Richtung Friedhof Diebsteich. Der Erhalt von Bestandsbäumen und die Pflanzung neuer Bäume sowie die Begrünung unversiegelter Teilflächen schaffen zusätzliche klimaaktive Strukturen.
Die Verbesserung der Situation wird durch Festsetzungen des Bebauungsplans abgesichert. Im südlichen Baufeld ist die Begrünung von 60 v. H. der nicht überbauten Flächen vorgesehen, ergänzt durch Hecken und anzupflanzende Bäume. Ferner ist in Teilen eine Fassadenbegrünung festgesetzt. Im Baufeld West im Bereich zwischen Musikhalle und Stadion sind mindestens 25 v. H. der Fassaden zu begrünen. Auch Dachflächen sind zu begrünen. Retentionsgründächer im Baufeld West und am Stadion sichern die Wasserrückhaltung und fördern Verdunstung.
Entsprechend den bundesweiten Ausbauzielen für Erneuerbare Energien kann von einer schrittweisen Dekarbonisierung der für die Betriebsphase benötigten Energie- bzw. Wärmeversorgung ausgegangen werden. Zudem trägt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans die gesellschaftliche und technische Entwicklung dazu bei die klimaschutzrelevanten Auswirkungen der Bauphase und des durch die Planung induzierten Verkehrs weiter zu reduzieren und entsprechend den bundesweiten Sektorenzielen bis 2045 klimaneutral zu gestalten.
Schutzgut Fläche
Das ca. 4,96 ha große Plangebiet ist bereits im Bestand nahezu vollständig überbaut und versiegelt. Es liegt im baulich genutzten Innenbereich der Stadt.
Die neue Planung beschränkt sich auf bereits überbaute Flächen. Eine Inanspruchnahme neuer Flächen erfolgt nicht, sodass keine Ausdehnung des Siedlungskörpers in bislang baulich nicht genutzte Bereiche stattfindet. Im Vergleich zur bisherigen planungsrechtlichen Nutzung als Industriegebiet ist eine geringere Flächenintensität zu erwarten. Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen führen zu einer qualitativen Aufwertung.
Da keine zusätzlichen Flächen beansprucht werden, werden keine Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Die planungsrechtlich festgesetzten Begrünungsmaßnahmen fördern jedoch eine nachhaltigere Flächennutzung und stärken die Mehrfachfunktion städtischer Räume.
Schutzgut Boden
Die Böden im Plangebiet sind in der Bestandssituation tiefgründig anthropogen überformt, versiegelt und teilweise kontaminiert. Der natürliche Bodenaufbau wurde durch Auffüllungen mit Bauschutt, Schlacke, Asche und ähnlichem Material ersetzt. Eine ehemalige Betriebstankstelle stellt eine Altlastenfläche dar. Die Böden haben ihre natürlichen Funktionen nahezu vollständig verloren. Schutzwürdige Böden oder Bodenfunktionen bestehen nicht.
Die Planung führt zu keiner zusätzlichen Versiegelung. Vielmehr ergibt sich durch Begrünungsmaßnahmen und gezielte Entsiegelung eine Verbesserung der Standortverhältnisse. Der Rückbau bestehender Gebäude bietet die Möglichkeit, Bodenbelastungen punktuell zu beseitigen. Die Neunutzung bleibt auf bereits versiegelte Flächen beschränkt, sodass keine Neuversiegelung unbebauter Flächen erfolgt.
Eine Verbesserung der Situation wird zudem durch die Dachbegrünung und die Retentionsgründächer erreicht, die neben dem Klima- auch dem Bodenschutz dient, da sie Wasser zurückhält und den Bodenwasserhaushalt ausgleicht. Retentionsgründächer tragen zur Verzögerung des Oberflächenabflusses bei. Bodenschutzrechtliche Maßnahmen im Rahmen von Rückbau und Aushub erfolgen gemäß BBodSchG. Altlasten werden im Rahmen der Bauabwicklung fachgerecht untersucht und bei Bedarf saniert. Betreffend der Abfallentsorgung und Reststoffverwertung sind u. a. die Grundsätze des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der Deponieverordnung (DepV) sowie der Ersatzbaustoffverordnung (EBV, ab 01.08.2023) in der jeweiligen gültigen Fassung zu beachten. Weitere kompensatorische Maßnahmen sind aufgrund der geringen Bodenfunktionen nicht erforderlich.
Schutzgut Wasser
Das Plangebiet befindet sich in einem innerstädtischen Raum ohne oberirdische Gewässer oder Wasserschutzgebiete. Aufgrund des hohen Versiegelungsgrads von 90–100 v. H. ist die natürliche Versickerung von Niederschlagswasser stark eingeschränkt. Der geologische Untergrund ist durch anthropogene Einträge überprägt, sodass die Schutzwirkung gegenüber dem Grundwasser reduziert ist. Hinweise auf oberflächennahe oder sensible Grundwasservorkommen liegen jedoch nicht vor.
Durch die geplante Bebauung bleiben die Versiegelungsverhältnisse im Wesentlichen erhalten. Gleichzeitig wird mit der vorgesehenen Dachbegrünung und der Ausführung von Retentionsgründächern eine Verbesserung hinsichtlich des Wasserrückhalts erzielt: Das anfallende Niederschlagswasser wird gezielt zurückgehalten und kann verzögert in die öffentliche Kanalisation abgeführt oder partiell verdunstet werden. Damit wird das Risiko kurzfristiger Entwässerungsspitzen reduziert. Auch durch die geplanten Begrünungsmaßnahmen wird die Verdunstungskapazität im Gebiet erhöht, was sich insgesamt positiv auf den Wasserhaushalt auswirkt.
Aufgrund der fehlenden Grundwasserrelevanz und des Fehlens oberirdischer Gewässer sind keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz wasserwirtschaftlicher Belange erforderlich. Das Schutzgut Wasser wird im Ergebnis nicht beeinträchtigt, vielmehr ergeben sich durch die Planung gegenüber dem Bestand Entlastungseffekte im Hinblick auf den urbanen Wasserhaushalt.
Schutzgut Pflanzen und Tiere einschließlich besonderer Artenschutz
Im Plangebiet sind in der Bestandssituation keine gesetzlich geschützten Biotope vorhanden. Die Vegetation ist durch einen ruderalen Aufwuchs sowie einzelne Bäume und Gehölzgruppen gekennzeichnet. Der ökologische Wert ist aufgrund der hohen Versiegelung und der Lage im innerstädtischen Raum jedoch als gering einzuschätzen. Einzelne Bäume können als Lebensraumstrukturen für Vögel und Fledermäuse dienen. Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Tierarten bestehen insbesondere hinsichtlich höhlen- oder spaltenbewohnende Fledermausarten sowie gebäudebrütende Vogelarten wie Haussperling und Mauersegler. Die vorhandenen Strukturen bieten jedoch nur eingeschränkten Lebensraum und sind größtenteils nicht dauerhaft nutzbar.
Durch die bauliche Entwicklung des Plangebiets sind Verluste an Gehölzstrukturen und Brutstätten zu erwarten. Die Entfernung von Gebäuden mit potenziellen Nistplätzen sowie die Fällung einzelner Bäume führen zu Habitatverlusten für gebäudebrütende Vogelarten und Fledermäuse. Durch die vorgesehene extensive und intensive Dach- und Fassadenbegrünung entstehen jedoch neue, potenziell artenfördernde Strukturen. Die geplanten Grünstrukturen (Straßenbegleitgrün, Retentionsgründächer, Hecken) leisten einen Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt im innerstädtischen Raum. In der Gesamtbewertung ist daher nur von einer moderaten Beeinträchtigung des Teil-Schutzgutes Pflanzen auszugehen; Ausgleichsmaßnahmen werden nicht erforderlich. Für Baumfällungen werden Ersatzpflanzungen im nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren nach der Baumschutzverordnung ermittelt und festgelegt. Der Verlust von Habitatstrukturen für Brutvögel und Fledermäuse kann durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Dazu werden Fledermausquartiere an Gebäuden und Nistkästen für Gebäudebrüter und Koloniebrüter vorgesehen.
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte werden vor dem Rückbau potenziell genutzter Gebäude artenschutzfachliche Untersuchungen durchgeführt. Falls Nutzungshinweise vorliegen, erfolgt die Umsetzung zusätzlicher artenschutzrechtlicher Maßnahmen wie z.B. der Einbau von Ersatzquartieren (Fledermauskästen, Niststeine). Baumfällungen werden außerhalb der Brutzeit vorgenommen. Die geplanten Begrünungsmaßnahmen bieten Lebensraum für insektenfreundliche und trockenresistente Pflanzenarten. Zusätzlich werden Lichtquellen insektenschonend ausgestaltet. Die Maßnahmen tragen zur ökologischen Aufwertung des Plangebiets bei und kompensieren die Verluste der Bestandsvegetation.
Schutzgut Landschafts- und Stadtbild
Das Plangebiet ist in der Bestandssituation durch eine heterogene bauliche Struktur mit überwiegend gewerblicher Prägung gekennzeichnet. Besonders hervorzuheben sind ortsbildprägende historische Elemente wie das Verwaltungsgebäude mit seinem charakteristischen Portalbau, gepflasterte Hofbereiche und Einzelbäume. Diese bestimmen das Erscheinungsbild des Areals maßgeblich. Die stadträumliche Einbindung erfolgt in ein durch Umstrukturierung geprägtes Umfeld mit gemischter Nutzung.
Die geplanten Neubauten orientieren sich an bestehenden Höhenentwicklungen und vorhandenen Sichtachsen. Historische Gebäude und gestalterisch prägende Strukturen werden erhalten und integriert. Der Entwurf stärkt das identitätsstiftende Potenzial des Ortes durch ein modernes, gleichzeitig kontextsensitives Baukonzept. Neue Platzflächen und begrünte Übergänge fördern die stadträumliche Durchlässigkeit.
Durch Festsetzungen zur Fassadengestaltung, Begrünung und Festsetzung zu Art und zum Maß der baulichen Nutzung, die einen Erhalt markanter Bausubstanz ermöglichen, wird das Stadtbild aktiv gesteuert. Die Einbindung ortsbildprägender Elemente sichert die Kontinuität im Stadtgefüge. Zusätzliche Maßnahmen zum Ausgleich sind aufgrund der positiven Gesamtentwicklung nicht erforderlich.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Plangebiet sind keine eingetragenen Kulturdenkmale vorhanden. Der östlich angrenzende denkmalgeschützte ehemalige Fabrikkomplex bleibt von der Planung unberührt.
Durch die geplante Bebauung werden weder Sichtachsen noch die Substanz des benachbarten Denkmals beeinträchtigt. Die Planung respektiert den denkmalrechtlichen Umgebungsschutz und berücksichtigt gestalterische Übergänge. Bei einer möglichen Betroffenheit eines geringen Teils der Einfriedungsmauer des Fabrikkomplexes im Kreuzungsbereich der Planstraße mit der Waidmannstraße kann ein neuer gestalterischer Mauerabschluss mit Erhalt der Mauer in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde gefunden werden.
Eine denkmalgerechte Entwicklung ist durch die planerischen Vorgaben sichergestellt. Da keine Eingriffe erfolgen, sind keine Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
Mögliche erhebliche Umweltauswirkungen infolge der Vorhaben
Bau der geplanten Vorhaben einschließlich Abrissarbeiten
Die Umsetzung des Bebauungsplans erfordert umfangreiche Abriss- und Sanierungsarbeiten, insbesondere Gebäude- und Belagsabbrüche sowie Maßnahmen zur Boden- und Altlastensanierung. Aufgrund des geringen Gehölzbestandes sind Fäll- und Rodungsarbeiten nur in begrenztem Umfang notwendig, wobei wertvolle Großbäume erhalten bleiben sollen.
Art und Menge der erzeugten Abfälle sowie deren Beseitigung und Verwertung
Konkrete Angaben zur Abfallmenge und -art können nicht gemacht werden. Die Entsorgung unterliegt dem KrWG. Böden der Einbauklassen 0 und 1 können teilweise wiederverwendet werden, belastete Materialien (z.B. Z2 oder >Z2) müssen sachgerecht entsorgt werden. Insbesondere im Westen des Plangebiets ist mit belastetem Auffüllmaterial zu rechnen.
Eingesetzte Techniken und Stoffe
Es werden marktübliche Techniken und Baustoffe verwendet. Gefährdende Stoffe unterliegen gesetzlichen Vorschriften (u.a. HBauO, EU-Recht). Auflagen hierzu erfolgen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren, nicht durch den Bebauungsplan.
Auswirkungen durch schwere Unfälle und Katastrophen
Von den geplanten Nutzungen gehen keine erhöhten Unfallrisiken aus. Der Sicherheitsabstand zu zwei nahegelegenen Störfallbetrieben wird eingehalten. Sturmflut- oder Binnenhochwasserrisiken bestehen nicht.
Planungsalternativen und Nullvariante
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Wesentlich abweichende Nutzungen sind für das Plangebiet nicht vorgesehen. Im Zuge der frühen Planungsphasen wurde unter anderem eine Variante zur Errichtung eines drittligatauglichen Stadions untersucht, jedoch verworfen, da sie zu erhöhten Emissionen geführt hätte und nicht mit dem Ziel eines multifunktionalen Stadions vereinbar war. Bereits 2021 fand eine Machbarkeitsuntersuchung mit verschiedenen Nutzungs- und Bauvarianten statt. Diese bestätigte den Erhalt des historischen Verwaltungsgebäudes und der Portalhäuschen als grundsätzlich umsetzbar. Ursprünglich war geplant, die Musikhalle im zentralen Hallenbaukörper unterzubringen. Aufgrund geplanter Straßenbaumaßnahmen muss dieser jedoch teilweise rückgebaut werden, was sich negativ auf das Stadtbild auswirkt. Dennoch wird festgehalten, dass sich durch Kombination von Bestands- und Neubauten weiterhin eine funktionsgerechte Nutzung realisieren lässt.
Auch das Verwaltungsgebäude wurde auf Umnutzungspotenziale geprüft. Zwei Varianten – Kita mit Büroflächen sowie Gastronomie mit Büroflächen – wurden als realisierbar eingeschätzt, ohne dass wesentliche Unterschiede im Hinblick auf die Umweltwirkungen erkennbar wären.
Im Jahr 2022 wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, an dem zwölf Planungsteams beteiligt waren. Aufgrund der bereits festgelegten Nutzungsbausteine unterschieden sich die Entwürfe vor allem im Hinblick auf die hochbauliche Ausformulierung und die Gestaltung des Stadtbildes. Die Auswirkungen auf der planungsrechtlichen Ebene wurden als nicht wesentlich eingestuft.
Darüber hinaus wurden im Jahr 2021 im Rahmen einer verkehrlichen Untersuchung verschiedene Varianten zur Neuordnung der Großen Bahnstraße geprüft. Eine Variante mit reduziertem Querschnitt wies zwar den geringsten Flächenverbrauch auf und ging mit minimalen Eingriffen in Boden- und Vegetationsflächen einher, ließ jedoch im Hinblick auf Verkehrssicherheit und Radverkehrsführung erhebliche Defizite erkennen. Eine alternative Variante mit separatem Radweg schnitt hingegen deutlich besser ab, was die Verkehrssicherheit und die Förderung des Umweltverbunds betrifft, und wies zugleich positive langfristige Effekte auf die verkehrsbedingten Emissionen auf. Trotz des höheren Flächenverbrauchs wurde diese Variante als vorzugswürdig eingestuft und in die Planungen übernommen.
Insgesamt zeigen die Untersuchungen, dass die geprüften Planungsalternativen und Varianten nur geringe Unterschiede in Bezug auf ihre Umweltwirkungen aufweisen. Die gewählte Planungsvariante stellt daher unter funktionalen, städtebaulichen und ökologischen Gesichtspunkten die insgesamt am besten geeignete Lösung dar.
Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
Ohne Umsetzung der Planung bliebe die Fläche als Industriegebiet nutzbar. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass eine Genehmigung für einen Gewerbe- oder Industriebetrieb, nicht ohne Weiteres erteilt werden könnte, da es zu Überschreitungen der Lärmimmissionsrichtwerte an den Immissionsorten in der Nachbarschaft kommen könnte. In der Folge kann auch ein Leerstand bzw. Brachfallen des Grundstücks nicht ausgeschlossen werden.
Kumulierung mit Auswirkungen benachbarter Vorhaben
Im Umfeld des Plangebiets befinden sich zahlreiche städtebauliche Maßnahmen – etwa der Neubau des neuen Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona am Diebsteich, der zweite Bauabschnitt von Mitte Altona, das Holsten-Quartier oder die Umnutzung des Paketpost-Gebäudes. Während der Bauphase ist mit zeitweilig erhöhtem Verkehrsaufkommen, Emissionen und Lärm zu rechnen. Langfristig wird durch den neuen Bahnhof mit erhöhtem Verkehrsaufkommen gerechnet, dem durch geeignete Steuerungsmaßnahmen begegnet werden soll. Auch Belange des Lärmschutzes werden beachtet. Positiv wirken sich hingegen neue Grünflächen und Freiraumverbindungen aus, etwa durch die geplanten Parks in Mitte Altona, das Holsten-Quartier oder den Sportpark südlich des Plangebiets. Diese verbessern die Erschließung und ökologische Qualität der Stadträume.
Zusätzliche Angaben
Verwendete technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung
Die eingesetzten Verfahren entsprechen dem Stand der Technik. Für die Umweltprüfung lagen alle erforderlichen Informationen in angemessener Tiefe vor. Es gab keine relevanten Schwierigkeiten oder Kenntnislücken.
Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring)
Die Umweltüberwachung erfolgt über gesetzliche Fachvorgaben (z. B. WHG, BImSchG, BBodSchG, BNatSchG). Besondere Monitoringmaßnahmen sind derzeit nicht geplant, Minderungsmaßnahmen werden im Baugenehmigungsverfahren kontrolliert.