Planungsdokumente: Altona-Nord29

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Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Begründung

4.4.3. Kumulierung mit Auswirkungen benachbarter Vorhaben

Hinsichtlich benachbarter Planungen oder Vorhaben, deren etwaige umweltrelevante Auswirkungen mit denjenigen des Plangebiets direkt oder indirekt kumulieren könnten, sind zu nennen: Der Bau des neuen Empfangsgebäudes für den Bahnhof Hamburg-Altona am Diebsteich, die Planung des neuen Sport- und Lunaparks südlich der Waidmannstraße, die Umnutzung des Paketpost-Gebäudes hin zu einer Immobilie mit kreativwirtschaftlichem Schwerpunkt, die Verlagerung des Fern- und Regionalbahnhofs Altona zum Standort Diebsteich und Rückbau der heute zum Kopfbahnhof führenden Fernbahngleisanlagen und anschließender Realisierung des zweiten Bauabschnitts „Mitte Altona“, die Realisierung eines neuen Quartiers im Bereich des Betriebsgeländes der ehemaligen Holsten-Brauerei sowie die mögliche Umsetzung weiterer Vorhaben im Zuge der Rahmenplanung zur VU 2017.

Negative Auswirkungen könnten durch Kumulierung des Baustellenverkehrs und damit einhergehender Einschränkungen der Erschließungssituation und erhöhter Emissionen im Zuge der Abbruch- und Neubauarbeiten entstehen. Diese sind jedoch zeitlich befristet und als vorübergehende Beeinträchtigung zu werten. Für den Rückbau der Fernbahngleisanlagen wird geprüft, die Bautransporte überwiegend per Bahn abzuwickeln. Der Bau des direkt benachbarten neuen Bahnhofsempfangsgebäudes wird zeitlich eventuell phasenweise mit dem Baubetrieb auf dem ThyssenKrupp Schulte-Fläche zusammenfallen. Da die Realisierung des zweiten Bauabschnitts Mitte Altona erst nach Rückbau der Fernbahntrasse ab voraussichtlich 2030 realisiert werden kann, sind hier keine Überlagerungen zu erwarten.

Aus der Realisierung des Fern- und Regionalbahnhofs am Standort Diebsteich resultiert kumulierend mit den Nutzern der im Plangebiet vorgesehenen Bauvorhaben ein gegenüber der Bestandssituation deutlich erhöhtes Besucheraufkommen. Es muss daher auch von einem erhöhten Verkehrsaufkommen und einer verstärkten Verkehrslärmbelastung ausgegangen werden. In beiden Planverfahren werden jedoch wirksame Maßnahmen zur Steuerung des Verkehrsaufkommens ergriffen. Auch Belange des Lärmschutzes werden in beiden Planverfahren beachtet.

Positive kumulierende Auswirkungen im Hinblick auf die Aspekte Freiraumversorgung und Freiraumverbundsystem sind mit Fertigstellung des 2. Bauabschnitts Mitte Altona, des Holsten-Quartiers und der Planungen zum Sportpark südlich des Plangebiets zu erwarten. Zum einen entstehen neue Grün- und Freiflächen, zum anderen wird die Vernetzung zwischen neuen und bestehenden Grünflächen und grünen Wegeverbindungen verbessert, z. B. durch die Grünverbindung zwischen Altonaer Balkon und Mitte Altona bzw. dem Holsten-Quartier. Ferner ist eine Stärkung der Landschaftsachse zum Volkspark durch eine Neukonzeption der Friedhofsachse im Gespräch.

4.5. Zusätzliche Angaben

4.5.1. Verwendete technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung

Die wichtigsten Merkmale der im Rahmen der Umweltprüfung verwendeten technischen Verfahren werden in den jeweiligen Fachgutachten bzw. bei den einzelnen Schutzgütern in Kapitel 4.2 beschrieben. Sie entsprechen dem gegenwärtigen Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden. Die für die Umweltprüfung auf der Ebene des Bebauungsplans erforderlichen Erkenntnisse liegen vor, soweit sie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplans in angemessener Weise verlangt werden können. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, insbesondere liegen keine für die Prognose der Planfolgewirkungen relevanten Kenntnislücken vor.

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