Planungsdokumente: Altona-Nord29

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Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Begründung

4.2.8.3. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich

Den Denkmalschutzbelangen außerhalb des Plangebiets wird durch einen voraussichtlich ausreichenden Abstand zur denkmalgeschützten Fabrik mit ihrer seitlich begrenzenden Pappelreihe und der Mauer entsprochen. Etwaig erforderliche Maßnahmen z.B. für eine denkmalgerechte Schließung der geschützten Mauer sind im Rahmen der weiteren Detailplanung in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt zu prüfen.

Da sich auf dem Plangebiet selbst keine Bau- oder Bodendenkmäler befinden, besteht keine diesbezügliche Notwendigkeit, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich zu treffen.

Die weiteren erhaltenswerten Gebäude im Plangebiet werden mit diesem Bebauungsplan städtebaulich gesichert, indem Baugrenzen für die jeweiligen Gebäudekörper festgesetzt werden. Der Schutz der betreffenden Gebäude erfolgt im Sinne einer städtebaulichen Zielsetzung, die auf den Erhalt und die behutsame Weiterentwicklung ortsbildprägender Strukturen abzielt (siehe Kapitel 4.2.7). Ihre Einbindung in zukünftige Nutzungskonzepte gewährleistet einen verantwortungsvollen Umgang mit dem baulichen Bestand.

Der Abriss von Gebäuden ermöglicht eine sinnvolle Nachnutzung des Geländes, sodass insgesamt keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter zu erwarten sind.

4.3. Auswirkungen durch Bauphase, Abfälle, Techniken und schwere Unfälle

4.3.1. Bau der geplanten Vorhaben einschließlich Abrissarbeiten

Für die Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplans sind in erheblichem Umfang und über einen längeren Zeitraum Gebäudeabriss-, Belagsabbruch- sowie anschließend Boden- und Altlasten-Sanierungsarbeiten erforderlich. Fäll- und Rodungsarbeiten sind dagegen aufgrund des geringen Baum- und Strauchbestandes und aufgrund der geplanten Erhaltung von Großbäumen vergleichsweise wenig erforderlich. Für die Bauphase greifen die Regelungen der nachgelagerten Genehmigungsebenen, sodass eventuelle Umweltauswirkungen aufgrund der Umsetzung der Planung wirksam vermieden werden können.

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