Planungsdokumente: Altona-Nord29

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Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Begründung

4.2.7.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Das Landschafts- und Stadtbild im Plangebiet ist insgesamt im Kontext mit dem städtebaulichen Umfeld heterogen geprägt. Der westliche Teil des gewerblichen Areals mit den historischen Bauten, dem markanten Einfahrtsbereich mit den beiden Portalhäuschen, dem kopfsteingepflasterten Hof und dem solitären Großbaumbestand weist landschafts- und stadtbildprägende Elemente auf. Der östliche Teil ist durch eine dichtere, additive Bebauung mit größeren Hallen neueren Datums geprägt. Im Südwesten verläuft die Volkspark-Landschaftsachse über den Geltungsbereich.

Landschaftsbild

Der Planungsraum zählt insgesamt zum Landschaftstyp bzw. zur Landschaftsbildeinheit der durch Gewerbe / Industrie geprägten Siedlungsflächen. Als landschaftsprägende Einzelelemente, die das gewerblich genutzte Erscheinungsbild gliedern, sind die Allee in der Waidmannstraße sowie die prägenden Großbäume im westlichen Gewerbehof und im Randbereich des Zugangs auf das Betriebsgelände herauszustellen. Beidseitig des Eingangs zum Betriebsgelände bzw. der Portalhäuschen befinden sich baumbestandene Straßenbegleitflächen außerhalb des Geltungsbereichs, die zur besonderen Eingangssituation beitragen.

Ferner finden sich im südlichen Randbereich des Plangebietes im Übergang zum Straßenraum der Waidmannstraße einzelne Bäume und Baumreihen, die die lineare Grünstruktur der Straßenbaumreihen ergänzen. Das Gleiche gilt für den Baum- und Gehölzstreifen im südwestlichen Randbereich im Übergang zur Großen Bahnstraße.

Die sonstigen kleinteiligen, gärtnerisch angelegten Grünflächen auf dem Gelände haben nur eine geringe Wirkung auf das Ortsbild. Die abschnittsweise vorhandenen Baumreihen an der nördlichen Grenze übernehmen zwar eine Grüngliederung für das gewerblich genutzte Gebiet, entfalten aber aufgrund ihres Alters und ihrer Größe noch keine Bedeutung als prägende Grünkulisse. Im Osten bildet die hoch aufgewachsene Pappelreihe auf dem Nachbargrundstück eine deutliche Grünzäsur zwischen den Gewerbegrundstücken. Im nördlichen Plangebietsteil stellen die drei Bäume eine stabile Baumreihe innerhalb eines Grünstreifens dar.

Am Rand des Plangebietes verläuft die sogenannte Volksparkachse.

Stadtbild

Das Plangebiet ist ein industriell-gewerblich geprägtes Areal und somit im Hinblick auf den Gebäudebestand durch die seit etwa 100 Jahren entsprechende Nutzung geprägt, die im Jahr 2022 mit dem Auszug des Unternehmens endete. Die ältesten Gebäude und Hallen stammen aus dem Jahr 1923 (Halle mit Kranbahn, Pförtnerhäuser und Verwaltungsgebäude) und befin-den sich größtenteils auf dem westlichen Grundstücksteil. Es handelt sich um Rotklinkergebäude, die prägend für das Ortsbild sind und als erhaltenswert einzustufen sind. Die beschriebenen Bestandsbauten stehen nicht unter Denkmalschutz, sind jedoch als historische Zeugnisse wichtig. Räumlich bilden sie zusammen mit dem markanten Baumbestand ein ablesbares Ensemble.

Ein Anbau aus dem Jahre 1960 ist hingegen nicht ortsbildprägend und daher auch nicht erhaltenswert. Auf dem östlichen Grundstücksteil wurden nach 1949 bis zum Jahr 2000 weitere Gewerbebauten errichtet, die mit einer höheren baulichen Dichte eine rein funktionale, additive Raumfolge ergeben.

Das ehemalige Betriebsgelände wird auf der Westseite zur Großen Bahnstraße durch eine Klinkermauer mit Betonpfeiler eingefriedet. Auf der Südseite zur Waidmannstraße besteht vom Pförtnerhaus bis auf Höhe des alten Verwaltungsgebäudes ein Stabgitterzaun mit einer vertikalen Gliederung durch Betonpfeiler und einem Betonsockel.

Das Grundstück weist – wie auch die östlich anschließenden Grundstücke außerhalb des Plangebiets – zwischen Waidmannstraße und Haferweg mit rund 150 Metern eine deutliche Tiefe auf und ist nur in Teilen straßenseitig einsehbar. Es gibt bisher keine Durchquerungsmöglichkeiten.

4.2.7.2. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Das Orts- und Landschaftsbild wird sich bei Umsetzung der Planung von einem Erscheinungsbild eines brach liegenden Industrieareals zu einem gemischt genutzten Quartier für öffentliche Nutzungen mit dem Fokus auf Sport und Kultur sowie gewerblichen Nutzungen ändern. Statt eines planungsrechtlich zulässigen Industriegebiets werden mit dem neuen Planrecht ein Regionalligastation, eine Musikhalle sowie ein Baufeld für Kerngebietsnutzungen (ohne Wohnen) geschaffen.

Die geplanten Baufelder für die Kerngebietsnutzungen ermöglichen eine klare Verteilung für die Neubauten mit einer Öffnung in das städtebaulich vorhandene und geplante Umfeld, das insbesondere durch den Neubau des Fern- und Regionalbahnhofs geprägt werden wird. Damit übernimmt das Plangebiet eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung des Quartiers am Diebsteich. Das direkte Bahnhofsumfeld am Diebsteich wird insgesamt mit attraktiven Nutzungen belebt.

Der städtebauliche Entwurf sieht vor, Teile des historischen Gebäudebestands zu erhalten und mit den neuen Nutzungen in die Planung zu integrieren. Dazu zählen die beiden Portalhäuschen bzw. ehemaligen Pförtnerhäuschen und das gründerzeitliche ehemalige Verwaltungsgebäude im Süden, die für das ThyssenKrupp Schulte-Gelände identitätsstiftend sind und damit weiterhin die Erlebbarkeit der alten Industriearchitektur ermöglichen. Für die neue Musikhalle wird ein Teil der alten Industriehalle umgenutzt und durch einen Neubau auf der Nordseite ergänzt. Mit der geplanten Mantelbebauung des Stadions für Büronutzungen, Gastronomie, Handel, Kultur und Freizeit und der in die Höhe gestapelten Bebauung auf dem Sockelgeschoss wird eine besondere architektonische Gestaltung erzielt. Die Neubauten sind in ihrer architektonischen Gestaltung insgesamt eigenständig und als klar erkennbare Baukörper ausgebildet, so dass im neuen Quartier eine hohe Vielfalt in der Bebauungsstruktur erzielt wird.

Die zwischen den Alt- und Neubauten entstehenden Flächen werden als öffentliche Platzfläche gestaltet, in der zwei Großbäume als prägender Baumbestand erhalten bleiben. Die beiden Bäume, die im Vergleich zum Bestand in Teilen dicht an den Gebäuden stehen bzw. aufgrund der Einfriedung des Geländes nicht sichtbar sind, werden freigestellt und tragen mit den neuen Gebietsnutzungen zu einem urban geprägten und durch Bäume / Baumgruppen gegliedertem Charakter bei. Die geplante öffentliche Platzfläche kann unter weiterer Einbeziehung des alten Baumbestands gemäß der Funktionsplanung insgesamt attraktiv gestaltet werden. Ergänzend werden vertikale Grünstrukturen durch eine Fassadenbegrünung an Teilen der Gebäudefassaden des Bürogebäudes und des Stadions sowie an den an der Nord- und Südseite des Stadions vorgesehenen Terrassen geschaffen, die die Freiraumqualität verbessern.

Im Vergleich zur ein- bis zweigeschossigen Bestandsbebauung der ehemaligen Industrienutzung ist die Neubebauung durch eine deutlich höhere Bebauung mit bis zu sieben Geschossen gekennzeichnet. Unter Berücksichtigung der Rahmenplanung für das gesamte Quartier Diebsteich mit dem geplanten neuen Fern- und Regionalbahnhof und einem mehrgeschossigen Bahnhofsgebäude sowie der Zielstellung eines zentralen Platzes mit öffentlichen Sport-, Kultur- und Freizeitnutzungen ergibt sich insgesamt ein ansprechendes, an die Umgebung angepasstes Gesamtbild. In der zweiten Ebene werden darüber hinaus begrünte Dachflächen geschaffen, die vielfältige Sichtbeziehungen auf die zukünftige Dachlandschaft ermöglichen.

Die Erschließung des Gebiets wird über eine neue Straße am Nord- und Ostrand des ehemaligen ThyssenKrupp Schulte-Grundstücks vorgenommen, die eine weitgehende Entlastung sowohl in der westlichen Waidmannstraße als auch im Bereich des neuen Bahnhofvorplatzes vom motorisierten Individualverkehr (MIV) ermöglicht. Die geplante Unterbringung von Stellplätzen in einer Tiefgarage sowie die Anlage von ebenerdigen Fahrradparkhäusern dient weiterhin der Verkehrsberuhigung im Umfeld und der Entwicklung störungsarmer Freiflächen im Quartier. Gleichzeitig werden der Bereich vor dem Bahnhof und der Hauptzugang zum neuen Quartier vom Durchgangsverkehr freigehalten.

Die Straßenerweiterung im Bereich der Waidmannstraße mit dem Anschluss der neuen Umfahrungsstraße und der Anbindung zur Fahrradgarage bedingt den Verlust von vier Bäumen aus der Straßenbaumreihe. Der Gesamtcharakter der in Teilen als Allee ausgebildeten Straßenraumbegrünung wird hierdurch nicht erheblich verändert. Im nördlichen Plangebietsteil führt der Straßenausbau zu einem Verlust von randlich stehenden Bäumen, die bis in den Straßenverkehrsraum wirken. Mit geplanten Straßenbegleitgrünflächen kann wieder eine Neugestaltung eines durchgrünten Straßenraumes erzielt werden.

Mit den zukünftigen Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ öffnet sich das bisher unzugängliche ThyssenKrupp Schulte-Areal als öffentlicher Platz künftig zum Quartier und zum Umfeld. Ausgehend von der neuen Straße entstehen zwei Nord-Süd und eine West-Ost ausgerichtete Durchwegung, die zum Haupteingangsbereich im Südwesten im Bereich der beiden Pförtnerhäuschen führen, die eine Torsituation bilden. Die geplante Freitreppe auf der Ostseite des Bürogebäudes im Übergang zur Musikhalle stellt ein wesentliches Element für die zukünftige Nutzung der Freifläche als Quartiersplatz dar.

Für das Plangebiet ergeben sich im Vergleich zum geltenden Planrecht und zum Ist-Zustand erhebliche Auswirkungen für das Schutzgut, die hauptsächlich durch größere und höhere Gebäudekubaturen hervorgerufen werden. Demgegenüber wird mit dem Erhalt von prägenden Bäumen, neuen öffentlichen Platz- und Aufenthaltsbereichen und einer gemischten Bebauungsstruktur das Orts- und Landschaftsbild neugestaltet. Im Vergleich zur Bestandssituation wird die historische Industriearchitektur erlebbar und verbindet sich mit der angestrebten gemischten Nutzungsstruktur im Umfeld des neuen Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona am Diebsteich. Mit der geplanten Erschließung werden eine Öffnung zum städtebaulichen Umfeld und verbesserte Wegeverbindungen hergestellt. In Wechselwirkung mit dem Schutzgut Mensch entstehen Aufenthalts- und Erholungsmöglichkeiten. In der Gesamtbetrachtung wird von keinen erheblichen Auswirkungen für das Schutzgut ausgegangen.

4.2.7.3. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich

Stadtbild

Durch den Funktionsplan und die darauf aufbauenden Festsetzungen zu überbaubaren Grundstücksflächen und zum Maß der baulichen Nutzung wird sichergestellt, dass die beiden Portalhäuschen sowie das Verwaltungsgebäude aus den 1920er-Jahren gesichert, saniert und in die Neubebauung integriert werden. Auch die ehemalige Kranbahn-Halle bleibt in Teilen erhalten und wird architektonisch eingebunden. Diese Maßnahmen tragen zur Wahrung der geschichtlichen Identität und des charakteristischen Stadtbilds bei.

Die Festsetzung von zwei Bäumen im Kerngebiet MK 2 gewährleistet den Fortbestand ortsbildprägender Grünelemente und ist eine wesentliche Maßnahme für den Erhalt eines durchgrünten Quartiers.

Zur Durchgrünung der Neubebauung und Erzielung einer freiräumlichen Qualität werden Grünfestsetzungen in Form von zu begrünenden Außenbereichen mit Bäumen und einer Hecke im südlichen Kerngebiet MK 3 sowie für eine Fassaden- und Dachbegrünung von Gebäudeteilen und -dächern für das Baufeld West und das Stadion getroffen (vgl. § 2 Nummern 17, 18, 20, 21), die zur Verringerung der Auswirkungen auf das Ortsbild beitragen. Mindestgrößen für festgesetzte Anpflanzungen stellen bereits kurzfristig eine visuelle Qualität der Begrünung sicher (vgl. § 2 Nummer 19).

Die festgesetzten Straßenverkehrsflächen mit der Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ tragen zu einer zusammenhängenden Freifläche zwischen den neuen und verbleibenden Baukörpern sowie einer Durchwegung des Areals bei. Mit der getroffenen Festsetzung, dass Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig sind, wird die Aufenthaltsqualität der Freiräume gewährleistet (vgl. § 2 Nummer 14). Lediglich im Bereich nördlich und östlich der Musikhalle sind ebenerdig Stellplätze für den Lieferverkehr zulässig.

Zur Sicherung der angestrebten Gestaltung der Baukörper mit einer hohen architektonischen Qualität werden Regelungen zur Überschreitung der Baugrenzen durch Vordächer getroffen (vgl. § 2 Nummer 4). Technikgeschosse und technische oder erforderliche Aufbauten, wie Treppenräume, können ausnahmsweise, auch über der festgesetzten Gebäudehöhe, zugelassen werden, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden (vgl. § 2 Nummer 9). Eine Überschreitung der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse durch weitere Geschosse ist hingegen aus stadtgestalterischen Gründen unzulässig (vgl. § 2 Nummer 5). Die Gestaltung der Gesamtbaukörper und der privaten Freiflächen darf nicht durch Werbeanlagen beeinträchtigt werden (vgl. § 2 Nummer 12).

Bei Umsetzung der Planung werden insgesamt neue Qualitäten hinsichtlich des Landschafts- und Stadtbildes geschaffen. Sie fördern die Entstehung eines identitätsstiftenden, gestalterisch hochwertigen neuen Stadtquartiers. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

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