Planungsdokumente: Altona-Nord29

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Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Begründung

4.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich

Die Festsetzungen von zwei Baumstandorten südlich der Musikhalle sowie eines Mindestbegrünungsanteils und eines Anpflanzgebotes für eine Hecke im südlichen Kerngebiet (MK 3) sind wesentliche Vermeidungsmaßnahmen zur Begrenzung der Bodenversiegelung im Plangebiet, die zum Erhalt und zur Entwicklung von kleinteiligen Vegetationsflächen mit einer Funktion für den örtlichen Wasserhaushalt beitragen. Die Einsickerung von Niederschlagswasser in den Boden dient der Neubildung von Grundwasser und erhält in Wechselwirkung mit dem Schutzgut Pflanzen die Bodenfeuchtigkeit für das Pflanzenwachstum (vgl. § 2 Nummer 17, 18).

Mit der festgesetzten Dachbegrünung für die Gebäudedächer im westlichen Kerngebiet (MK 1) und für das Stadion (MK 6) mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau wird ein gewisser Beitrag zur Reduzierung des Oberflächenwasserabflusses und zur Rückhaltung des Niederschlagswassers geleistet. Darüber hinaus bilden anteilig die mit einem mindestens 50 cm starken Substrataufbau dauerhaft zu begrünenden Dachflächen zusätzliche Evapotranspirations-- und Rückhaltebereiche für das örtliche Wasserregime (vgl. § 2 Nummer 21).

In besonderem Maße wird die Rückhaltung von Niederschlagswasser mit den festgesetzten Retentionsgründächern von anteiligen Dachflächen im westlichen Kerngebiet (MK 1) und im Bereich des Stadions (MK 6) erzielt (vgl. § 2 Nummer 21). Mit dieser Festsetzung wird auch die Entwässerung einzelner Baugebiete geregelt, indem das anfallende Niederschlagswasser vor Ableitung in die öffentliche Vorflut über Retentionsgründächer auf den Baugrundstücken zurückzuhalten ist (vgl. § 2 Nummer 21). Damit werden verdunstungsoffene Entwässerungselemente gefördert, die der Entstehung von Hitzeinseln entgegenwirken. Gleichzeitig findet in Wechselwirkung zum Schutzgut Klima eine Verbesserung des Mikroklimas durch Verdunstungskühle statt.

Die Maßnahmen tragen insgesamt zum Erhalt des örtlichen Wasserregimes und zur Stärkung eines naturnahen Wasserhaushaltes bei. Ausgleichsmaßnahmen sind für das Schutzgut Wasser nicht erforderlich.

4.2.6. Schutzgut Pflanzen und Tiere einschließlich besonderer Artenschutz

Da im Plangebiet und Umfeld keine Schutzgebiete im Sinne des nationalen, europäischen oder internationalen Natur- und Artenschutzrechts und da im Plangebiet keine gesetzlich geschützten Biotope bestehen, sowie kein geschützter Pflanzenartenbestand bekannt ist, werden diese Aspekte nicht betrachtet.

4.2.6.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Biotop- und Nutzungstypen, Biotopverbund

Das Plangebiet wurde im April 2022 begangen und eine flächendeckende örtliche Bestandsaufnahme der Biotop- und Nutzungstypen durchgeführt. Demnach zeigen sich folgende Biotop- bzw. Nutzungstypen:

Gebäude / versiegelte Flächen: Das Plangebiet ist auf einer Fläche von 21.605 m2 mit sieben Hallen, einem Bürogebäude, dem Verwaltungsgebäude sowie dem Pförtner- und Trafohaus bebaut. Weitere 22.270 m2 sind mit Großpflaster bzw. Asphalt befestigt und dienen als Verkehrs- und Stellflächen bzw. als Freilager. Ein Teil der Hoffläche im Nordwesten des Betriebsgeländes ist mit Natursteinpflaster befestigt, wobei die Fugen mit einer brüchigen bituminösen Vergussmasse verschlossen sind. Ebenso weist die Waidmannstraße großformatiges Kopfsteinpflaster auf.

Ziergebüsch aus vorwiegend heimischen Arten: Im nördlichen Plangebietsteil an der Großen Bahnstraße (Straßenerweiterungsfläche) ist ein etwa 250 m2 großer baumbestandener Grünstreifen mit einem Gebüsch aus heimischen Sträuchern bepflanzt. Auch der Vorgarten am Verwaltungsgebäude wird auf der Ostseite durch ein Gebüsch bzw. Gehölz eingefasst. Die angepflanzten Gehölze wie Hartriegel, Weide und Blutpflaume haben sich zwischenzeitlich aufgrund mangelnder Pflege zu Kleinbäumen entwickelt.

Ziergebüsch aus vorwiegend nicht heimischen Arten: Die schmalen Gehölzstreifen im Norden entlang der Grundstücksgrenze sowie kleinere, häufig gebäudenahe Grünflächen sind mit Ziergebüschen gärtnerisch angelegt. Vielfach findet sich die Kriech-Heckenkirsche (Lonicera pileata) und auch Berberitze (Berberis vulgaris) als Bodendecker, neben höheren Sträuchern wie Rhododendren und Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus). In der Rasenfläche bzw. Vorgartenzone am Verwaltungsgebäude sind zur Waidmannstraße mehrere Pfeifensträucher (Philadelphus spec.) angepflanzt worden. Mangels gärtnerischer Pflege sind einzelne Ziergebüsche ruderal überformt. Zu diesen etwas naturnäheren Ziergebüschen zählen auch die Pflanzungen am nördlichen und östlichen Rand des Plangebietes. Die in Teilen vorhandene Hainbuchenhecke ist durchgewachsen und mit Brombeere (Rubus spec.), Rose (Rosa spec.), Robinie etc. durchsetzt. Ein weiteres Ziergehölz mit Bäumen und Ruderalaufwuchs befindet sich zwischen dem Anbau am Verwaltungsgebäude und der südöstlichen Gewerbehalle. Der Grünstreifen am östlichen Rand ist mit Ziergebüschen bepflanzt. Ergänzend finden sich hier auch junge Einzelbäume wie Robinie, Weißdorn und Esche, die nicht eingemessen oder im Baumgutachten aufgeführt sind. Darüber hinaus ist junger Gehölzaufwuchs vorhanden. Teilbereiche unterhalb der Bäume sind vollständig mit Efeu bedeckt. Auf der gegenüberliegenden Seite grenzt ein Grünstreifen entlang des benachbarten Flurstücks Waidmannstraße Nr. 16 mit einer hochaufgewachsenen Baumreihe aus Säulen-Pappeln an. Insgesamt erstrecken sich die nicht-heimischen Ziergehölze auf eine Fläche von etwa 1.520 m2.

Schnitthecke aus Laubgehölzen: Eine gebäudenahe, schmale Grünfläche wird auf einer Fläche von etwa 55 m2 von einer Laubgehölzhecke eingefasst.

Scherrasen: Die Vorgartenzone des Verwaltungsgebäudes sowie weitere, überwiegend kleinteilige Grünflächen wie im Eingangsbereich von der Waidmannstraße, an der südlichen Flurstücksgrenze und im Gebäuderandbereich sind als Rasen angelegt (insgesamt etwa 3.045 m2).

Sukzessions- und Brombeergebüsch: Von größerer Naturnähe und keiner erkennbarer gärtnerischer Nutzung ist ein etwa 685 m2 großes Sukzessionsgebüsch mit einzelnen Bäumen am westlichen Rand des Gewerbegrundstücks, zwischen Gebäuden und der Mauereinfriedung zur Großen Bahnstraße. Ergänzend zu den aufgemessenen Bäumen ist ein Jungaufwuchs aus Ahorn, Birke, Kirsche und Linde bestandsbildend. Die Armenische Brombeere (Rubus armeniacus) kommt bereichsweise dicht vor.

Staudenknöterichflur: Auf einer 195 m2 großen, innerhalb des oben angegebenen Sukzessionsgebüsches gelegenen Teilfläche hat sich eine Ruderalflur mit Japanischem Staudenknöterich (Fallopia japonica) entwickelt.

Der Grünanteil beträgt demnach im nördlichen Teilgebiet (Straßenerweiterungsfläche) des Bebauungsplans rd. 42 v. H. und auf dem ehemaligen ThyssenKrupp Schulte-Betriebsgelände rd. 11 v. H. Insgesamt besteht in Bezug auf die flächenhaften Biotoptypen nur eine geringe ökologische Wertigkeit bzw. ein geringer naturschutzfachlicher Wert.

Baumbestand

Im Bereich der Waidmannstraße sind 20 Straßenbäume vorhanden, die einen markanten Alleebestand ausbilden. Es handelt sich überwiegend um Holländische Linden (Tilia x europaea), die 1960 gepflanzt wurden und Kronendurchmesser von bis zu 13 m haben. Die Baumstandorte sind in einem durchgehenden Grünstreifen mit Rasen / Ruderalaufwuchs angeordnet und weisen ausschließlich gute oder mittlere Gütekriterien und Gesundheit auf.

Innerhalb des gewerblich genutzten Grundstücks stehen im Gebäuderandbereich im Südwesten zur Straßenseite Große Bahnstraße / Waidmannstraße 30 Bäume innerhalb einer gärtnerisch angelegten Fläche, darunter Sal-Weide (Salix caprea), Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Rot-Eiche (Quercus rubra), Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Sand-Birke (Betula pendula), Sommer-Linde (Tilia platyphyllos), Spitz-Ahorn (Acer platanoides) und Felsen-Kirsche (Prunus mahaleb). Die Größe sowie Gütekriterien und Gesundheitszustand differieren hier stark. Die Fläche wird vermutlich nur extensiv oder nicht mehr gepflegt, so dass ergänzend zahlreiche Pioniergehölze aufkommen. Prägend sind jedoch insbesondere zwei Großbäume. Dabei handelt es sich um eine Linde mit 110 cm Stamm- und 16 m Kronendurchmesser sowie eine Platane mit 100 cm Stamm- und 18 m Kronendurchmesser.

Im Bereich des westlichen Plangebiets sind sieben Bäume vorhanden. Es handelt sich um vier Gewöhnliche Platanen (Platanus x hispanica) und drei Ross-Kastanien (Aesculus hippocastanum), die ausschließlich gute oder mittlere Gütekriterien und Gesundheit aufweisen und Kronendurchmesser zwischen 9 und 20 m aufweisen. Die Baumgruppe aus drei Platanen, die Baumgruppe aus drei Kastanien sowie die einzelnstehende Platane zählen zu den wertvollen Bäumen im Plangebiet. Im Gewerbehof im Westen steht eine prägende Baumgruppe aus drei Platanen. Die Bäume gehören zum landschaftsbestimmenden Großbaumbestand. Die Kastanien sind als Solitärbaum ausgeprägt, überragen mit ihrer Höhe die Gewerbebauten und sind vom Eingang zum Betriebsgelände aus sichtbar.

Im Vorgarten des Verwaltungsgebäudes an der Waidmannstraße sind sechs Bäume vorhanden. Es handelt sich um jeweils eine Sommer-Linde (Tilia platyphyllos), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), einen Spitz-Ahorn (Acer platanoides), eine Kornelkirsche (Cornus mas), eine Sal-Weide (Salix caprea) und eine Kirsch-Pflaume (Prunus cerasifera). Die Bäume haben einen guten Gesundheitszustand, sind jedoch abgesehen von der Sommerlinde von minderer Güte. Die Linde ist mit einem Stammdurchmesser von 110 cm und einem Kronendurchmesser von 12 m größer, sodass sie zum prägenden Baumbestand im Plangebiet zählt. Die Krone ist allerdings sehr unregelmäßig ausgebildet und überstreicht die Straßenverkehrsfläche.

In den zum Teil schmalen Grünflächen im Süden der Gewerbefläche an der Waidmannstraße sind insgesamt weitere 25 Bäume vorhanden. Die Bäume setzen sich überwiegend aus geringmächtigen Gehölzaufwuchs, z.T. mehrstämmig und Großsträuchern zusammen. Darunter finden sich in den gebäudenahen Pflanzbeeten am Anbau des Verwaltungsgebäudes eine größere Sal-Weide (Salix caprea) mit 40 cm Stamm- und 8 m Kronendurchmesser, eine Robinie (Robinia pseudoacacia) mit 25/30 cm Stamm- und 8 m Kronendurchmesser sowie ein größerer Spitzahorn (Acer platanoides) mit 40 cm Stamm- und 10 m Kronendurchmesser. Vor dem südöstlichen Anbau des Verwaltungsgebäudes stehen zwei größere mehrstämmige Ross-Kastanien (Aesculus hippocastanum) mit 60 cm Stamm- und 12 m Kronendurchmesser. Im Südosten der Gewerbefläche stehen jüngere Spitz-Ahorne (Acer platanoides) mit 15 cm Stamm- und rund 4 m Kronendurchmesser, die als Kugelbäume geschnitten sind.

Auch im Nordosten des Plangebiets sind in einem schmalen Grünstreifen entlang eines Gebäudes 10 Bäume und Gehölze vorhanden. Neben Aufwuchs aus jungen Weiden steht hier eine Baumreihe aus Kugelahorn (Acer platanoides).

Ebenso ist ein schmaler Grünstreifen zwischen einem Gebäude im Westen und der nördlichen Flurstücksgrenze mit acht Bäumen bestanden. Es handelt sich um Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Sal-Weide (Salix caprea), Sand-Birke (Betula pendula), Sommer-Linde (Tilia platyphyllos) und Gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus), die überwiegend geringmächtig sind.

Weitere Bäume befinden sich im Bereich des nordwestlichen Plangebietsteils an dem Grünstreifen der Großen Bahnstraße. Hier ist eine Baumreihe mit vier Bäumen vorhanden. Neben zwei prägenden Linden mit 90 cm Stamm- und 11 bzw. 14 m Kronendurchmesser stehen hier ein größerer Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) und eine Sand-Birke (Betula pendula).

Lediglich die größeren und älteren Baumgruppen und Einzelbäume auf dem Gelände sowie die Baumreihe in der Waidmannstraße sind als wertvolle Strukturelemente mit einer lokalen Bedeutung zu bewerten.

Im Zuge des bereits erfolgten Abrisses von Hallen sind Bäume, die durch die neuen Straßenverkehrsflächen in Anspruch genommen werden, teilweise nicht mehr existent. Dazu zählen Bäume im Randstreifen im Norden des Plangebiets, im Einmündungsbereich der Planstraße B zur Großen Bergstraße sowie in Flächen westlich des Baufeldes West.

Besonderer Artenschutz

Im Rahmen der Kartierung im Jahr 2022 sind keine gefährdeten und/oder geschützten Pflanzenarten erfasst worden. Auch liegen aus Voruntersuchungen zur Verlegung des Bahnhofs Diebsteich und den Daten des Biotopkatasters Hamburg keine Hinweise auf besondere Pflanzenvorkommen vor. Die Verbreitung des in Hamburg ansässigen Schierlings-Wasserfenchel als Art des Anhangs IV der FFH‐Richtlinie kann aufgrund der bekannten Wuchsstandorte für das Plangebiet ausgeschlossen werden.

Faunistische Kartierungen wurden 2021 und 2022 im Plangebiet für die Artengruppen Fledermäuse, Eremit und Nachtkerzenschwärmer durchgeführt. Die Brutvögel wurden auf Grundlage einer Potenzialabschätzung artenschutzrechtlich betrachtet und in der Brutsaison 2022 ergänzend kartiert.

Brutvögel

Die potenziell im Plangebiet vorkommenden Brutvögel setzen sich aus Gehölz-, Gebüschfrei- und -höhlenbrütern sowie Gebäudebrütern zusammen. Das Artenspektrum besteht überwiegend aus häufig vorkommenden Arten der Siedlungslandschaft. Die Ergebnisse der 2022 durchgeführten Realkartierung bestätigen dieses Vorkommen von weit verbreiteten, anpassungsfähigen Arten. Die Artenvielfalt fällt entsprechend der Habitatausstattung gering aus.

Besonders zu berücksichtigende Brutvögel gemäß den „Hinweisen zum Artenschutz in der Bauleitplanung und in der baurechtlichen Zulassung“ sind die gemäß Roter Liste Hamburg gefährdeten Arten Haussperling und Star sowie der ungefährdete Mauersegler.

Weitere potenziell vorkommende, jedoch ungefährdete Arten sind Amsel, Bachstelze, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Elster, Gartenbaumläufer, Gimpel, Grünfink, Hausrotschwanz, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, Ringeltaube, Straßentaube, Rotkehlchen, Singdrossel, Zaunkönig und Zilpzalp.

Streng geschützte Brutvogelarten nach Anhang I EU‐Vogelschutzrichtlinie bzw. Anhang A der EU-ArtSchVO, Koloniebrüter oder besonders seltene Arten sind im Plangebiet nicht zu erwarten.

Fledermäuse

Zur Kartierung der Fledermäuse erfolgten sieben Begehungen mit detektorgestützten Erfassungen zwischen Anfang Juni und Ende Oktober 2021.

Insgesamt wurden mit der Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus fünf Arten im Plangebiet nachgewiesen. Es kommen weitere nicht näher bestimmte Kontakte der Artgruppe Nyctaloide sowie Myotis spec. hinzu, welche nicht auf Artniveau bestimmt werden konnten.

Mit Abstand am häufigsten wurde die Zwergfledermaus mit 306 Kontakten erfasst. Die Art nutzt das Plangebiet regelmäßig zur Jagd, wobei insbesondere im August und September 2021 erhöhte Aktivitäten südlich des Verwaltungsgebäudes, auch mit einigen Soziallauten festgestellt worden sind.

Auch die Rauhautfledermaus war mit 62 Kontakten relativ häufig und es besteht eine regelmäßige Nutzung des Plangebiets zur Jagd, mit Höhepunkt im September 2021. Die erfassten Aktivitäten weisen auf ein Migrationsgeschehen hin.

Alle weiteren Arten wurden nur vereinzelt gesichtet. Bei den beiden Kontakten der Breitflügelfledermaus handelt es sich lediglich um Transferflüge. Für die Mückenfledermaus liegt nur für den September 2021 ein Kontaktnachweis vor. Eine Nutzung des Plangebietes als Jagdhabitat wird für beide Arten ausgeschlossen, ebenso Quartiere im Plangebiet aufgrund fehlender Soziallaute. An zwei Tagen wurde der Ruf des Großen Abendseglers sicher bestimmt. Das Plangebiet dient dieser Art sporadisch dem Durchflug und der Jagd. Quartiere im Plangebiet werden für den Großen Abendsegler ausgeschlossen. Die Bewertung der erfassten Fledermauskontakte zeigt, dass eine erhöhte Aktivität auf dem Betriebsgelände für den Bereich des Vorgartens südlich des Verwaltungsgebäudes vorliegt.

Insgesamt weist das Plangebiet jedoch nur eine geringe Bedeutung als Nahrungs- bzw. Jagdhabitat auf. In Bezug auf die artenschutzrechtlich relevante Beurteilung der Bedeutung von Jagdhabitaten für den Fortbestand der lokalen Population ist jedoch festzustellen, dass die geringe Größe des Vorgartenbereiches gegen ein artenschutzrechtlich bedeutendes Jagdgebiet spricht. Die Alleebäume im Randgebiet können Bedeutung als Leitstrukturen haben und von Fledermäusen für Jagd- und Nahrungsflüge genutzt werden.

Im Zuge der faunistischen Untersuchungen erfolgte im November 2021 eine Begehung zur Erfassung der Quartiersstrukturen im Plangebiet. Die Straßenbäume entlang Waidmannstraße / Große Bahnstraße weisen demnach keine Quartierstrukturen auf oder es kann aufgrund des jungen Alters und des geringen Stammdurchmessers eine Quartierseignung ausgeschlossen werden. Auf dem Betriebsgelände wurden insgesamt sieben Bäume mit Quartierspotenzial identifiziert. Dabei handelt es sich um die älteren Platanen und Rosskastanien im zentralen Teil des Gewerbehofes, die eine potenzielle Bedeutung als Sommerquartier aufweisen. Eine der Rosskastanien weist zudem eine Eignung für Winterquartiere auf. Weitere Potenziale für ein Sommerquartier bietet eine Platane, die sich innerhalb der Baumreihe im Gebäuderandbereich im Südwesten an der Großen Bahnstraße befindet. Im Verwaltungsgebäude im Süden des Plangebiets werden Strukturen für Winterquartiere vermutet. Die übrigen Gebäude (Lagerhallen) werden aufgrund der täglichen Störungen überwiegend keine Quartiere aufweisen, kommen jedoch theoretisch für Sommerquartiere in Frage. Bei Einstellung des Betriebes ist auch hier eine Ansiedlung möglich.

Während der Kartierungen konnten keine Ein- oder Ausflüge in den genannten Strukturen und kein Schwärmen vor den potenziellen Quartieren festgestellt werden. Dennoch ist die Nutzung nicht auszuschließen, zumal Winterquartiere erst im Herbst bezogen werden.

Nachtkerzenschwärmer

Der Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ist auf das Vorkommen von Weidenröschen (Epilobium ssp.) und Nachtkerzen (Oenothera ssp.) als Futterpflanze angewiesen.

Bei der Aufnahme der Habitatstrukturen wurden in dem Ruderalstreifen im nordwestlichen Plangebiet zwei Gemeine Nachtkerzen festgestellt. Eine Kontrolle ergab jedoch keine Nutzung dieser Pflanzen, die auf ein Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers hinweisen.

Im Norden außerhalb des Plangebietes wurden aus der Ferne ebenfalls Vorkommen von Nachtkerzen gesichtet. Eine Zugänglichkeit war nicht gegeben. Da sich der Standort außerhalb des Plangebietes befindet ist hier von keiner Betroffenheit auszugehen.

Die Abfrage des Artkatasters ergab kein bekanntes Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers im Plangebiet und dessen näherer Umgebung.

Eremit

Die Käferart des Eremiten (Osmoderma eremita) zählt zu den Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und lebt bevorzugt in Mulmhöhlen von Bäumen. Zur Erfassung wurden die Altbäume im Plangebiet zur laubfreien Zeit auf ihre Habitateignung im Allgemeinen und auf auffällige Höhleneingänge überprüft.

Aufgrund der Vitalität der untersuchten Bäume im Plangebiet werden eventuelle Mulmkörper auf nur wenige Liter geschätzt. Darüber hinaus handelt sich bei den Bäumen um eher untypische Arten, an eher für die Art untypischen Standorten. Auch eine Abfrage des Hamburger Artkatasters (Juni 2020) ergab keine Funde für das Plangebiet oder die Umgebung.

Ein Vorkommen im Plangebiet wird somit ausgeschlossen.

Weitere Arten

Das Plangebiet weist keinerlei Strukturen auf, die ein Vorkommen von weiteren Arten des Anhangs IV der FFH‐Richtlinie wahrscheinlich machen.

Das Vorkommen von artenschutzrechtlich relevanten Amphibien und ein Vorkommen von Reptilien kann aufgrund fehlender Habitatstrukturen ausgeschlossen werden.

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