Planungsdokumente: Altona-Nord29

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Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Begründung

4.2.5. Schutzgut Wasser

Bei dem Schutzgut Wasser wird lediglich der Aspekt Grundwasser betrachtet, da im Plangebiet und Umfeld keine Oberflächengewässer vorhanden sind. Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten bei Sturmflut.

4.2.5.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Die natürlicherweise anstehenden Böden weisen überwiegend eine wahrscheinliche Versickerung mit einer versickerungsfähigen Tiefe von 2 bis 5 m auf. Nur im östlichen Teil des Plangebietes ist lediglich eine eingeschränkte Versickerung mit einer Tiefe von 1 bis 2 m gegeben. Entgegen der möglichen Versickerungspotenziale sind die flächenhaften Bodenverunreinigungen zu berücksichtigen, die eine planmäßige Versickerung voraussichtlich beeinträchtigen.

Die Fachkarte des Geoportals für den minimalen Flurabstand zur Grundwasseroberfläche in Meter unter Geländeoberkante (GOK) des hydrologischen Jahres 2018 (= hohe Grundwasserstände) zeigt eine abfallende Zonierung der Flurabstände von Süden nach Norden. Im südlichen und südwestlichen Randbereich betragen die Grundwasserflurabstände demnach 2 bis 3 m unter GOK sowie 3 bis 4 m GOK und fallen nach Norden auf 5 bis 7 m und nach Nordosten und Nordwesten auf 7 bis 10 m unter GOK ab. In der nordwestlichen Ecke des Plangebietes werden die tiefsten Flurabstände mit 10 bis 15 m unter GOK erreicht.

Im Rahmen der durchgeführten Baugrunduntersuchungen wurde lediglich in vier der ausgeführten Sondierbohrungen Grundwasser angetroffen. Im Westen im Randbereich zur Großen Bahnstraße sowie im Süden vor dem Verwaltungsgebäude sind Grundwasserstände von 5,90 m (13,95 m ü NHN) bzw. 4,90 m unter Gelände (12,92 m ü NHN) eingemessen worden. Die beiden weiteren Sondierungen liegen im östlichen Bereich mit eingemessenen Wasserständen von 2,00 m (15,51 m ü NHN) und 4,10 m (15,46 m ü NHN) unter Gelände.

Bei der Sondierbohrung im Nordosten handelt es sich offensichtlich um Schichtenwasser, also auf einer wasserundurchlässigen oder wenig durchlässigen Bodenschicht aufgestautes Oberflächenwasser, innerhalb des Geschiebelehms. Die angebohrten Wasserstände der weiteren drei Sondierbohrungen lagen jeweils in den unterhalb der Auffüllungen anstehenden Sanden. Das angetroffene Grundwasser ist somit nicht einem zusammenhängenden Grundwasserleiter zuzuordnen, sondern vermutlich einzelnen sandigen Lagen innerhalb des Geschiebebodens. Lediglich das am westlichen Grundstücksrand angebohrte Grundwasser ist vermutlich dem von Westen anströmenden obersten Hauptgrundwasserleiter zuzuordnen.

Der östliche und mittlere Teil des Plangebietes sowie der nördliche Bereich an der Großen Bahnstraße zählen zum hydrogeologischen Profiltyp „Nichtleiter über Leiter“, d.h. der erste Hauptgrundwasserleiter wird von einem Wasser-Geringleiter überdeckt. Somit ist hier der 1. Grundwasserleiter aufgrund des Fehlens zusammenhängender durchlässiger Sedimente nicht ausgebildet. Die gering wasserdurchlässige Schicht in den benannten Bereichen befindet sich direkt an der Erdoberfläche oder unter einer Sandbedeckung von maximal 2 m Mächtigkeit. Auf dem Geringleiter kann sich somit zeitweilig Stauwasser bilden. Die Grundwasserneubildungsrate ist eher gering.

Der südwestliche Randbereich und kleinere Teile am nördlichen Rand sowie ein punktueller Teil im nördlichen Geltungsbereich (Straßenerweiterungsfläche) sind dagegen als Profiltyp „Leiter“ gekennzeichnet, d.h. das Profil besteht zur Grundwasseroberfläche aus Sand. Sickerwasser kann daher bis zum ersten Hauptgrundwasser gelangen, so dass die Grundwasserneubildungsrate hoch ist.

Am nordwestlichen Rand sowie im nördlichen Teil des Geltungsbereichs (Straßenerweiterungsfläche) an der Großen Bahnstraße wird der erste Hauptwasserleiter auch von einem Wasser-Geringleiter überdeckt. Die Sande treten aber mit Mächtigkeiten von mehr als 2 m auf, so dass sich in diesen Sanden ein oberer bzw. schwebender Grundwasserleiter ausbilden kann. Die Grundwasserneubildung zum ersten Hauptgrundwasserleiter ist als gering einzustufen. Das Sickerwasser des schwebenden Grundwasserleiters fließt zum Teil seitlich anderen Profiltypen zu.

Zusammenfassend ist lediglich im Südwesten und in partiellen Bereichen im Norden des Plangebietes mit einer starken Grundwasserneubildung zu rechnen. Aufgrund der vorzufindenden hydrologischen Profiltypen ist die Grundwasserneubildung im mittleren Bereich, im Osten sowie im Nordwesten gering.

Im Zusammenhang mit den durchgeführten Baugrunduntersuchungen ist im Ergebnis der örtlichen Grundwasserverhältnisse und den bestehenden Bodenbelastungen die Gefahr einer Grundwasserbelastung als gering bzw. als nicht gegeben zu bewerten.

4.2.5.2. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Im Kerngebiet sowie in den Straßenverkehrsflächen ist der Versiegelungsanteil im Vergleich zum geltenden Planrecht und zum Ist-Zustand nicht wesentlich erhöht, so dass es zu keinem verstärkten Oberflächenwasserabfluss und keiner verminderten Grundwasserneubildungsrate kommt.

Aufgrund der flächenhaften Bodenverunreinigungen ist eine planmäßige Versickerung voraussichtlich nicht umzusetzen. Einem möglichen Bodenaustausch zur Verbesserung der Versickerungsverhältnisse könnte dabei die zu berücksichtigende Stauwasserbildung in Folge von Niederschlagsereignissen aufgrund der anstehenden wasserundurchlässigen Schichten entgegenstehen. Darüber hinaus ist außerhalb der geplanten Baukörper nur sehr wenig oder kein Platz für Versickerungsanlagen. Unter Berücksichtigung dieser Umstände wird auf eine Betrachtung von Anlagen zur Niederschlagswasserversickerung verzichtet.

Das für den Bebauungsplan aufgestellte Entwässerungskonzept sieht vor, das erforderliche Rückhaltevolumen einschließlich des Überflutungsnachweises vollständig auf Dachflächen und / oder in unterirdischen Speicherräumen zu realisieren. Ein planmäßiger schadloser kurzzeitiger Einstau auf der Oberfläche ist aufgrund des Nutzungskonzeptes und der Gewährleistung der Barrierefreiheit auf dem gesamten Areal nicht vorgesehen.

Zur Bemessung der Rückhalteräume sind jeweils für die einzelnen Baufelder und die öffentliche Platzfläche die erforderlichen Retentionsvolumens für ein 5-jährliches Regenereignis, für den Überflutungsnachweis für ein 30-jährliches Regenereignis und zusätzlich für einen 100-jährlichen 5-Minuten-Regen ermittelt worden. Auf dieser Grundlage werden verschiedene Entwässerungskomponenten aufgezeigt, die einen Planungsrahmen für nachfolgende Planungsphasen darstellen und unter Berücksichtigung weiterer Rahmenbedingungen (z. B. Leitungstrassen, Baumschutz, Baugrubenplanung) weiter zu konkretisieren sind. Für das Stadiongebäude und das Bürogebäude stellen intensive und extensive Retentionsgründächer mögliche Entwässerungskomponenten dar. Für das Stadiongebäude können als ergänzende Entwässerungsanlagen Speicher- und Kiesrigolen im Bereich der Außenanlagen eingesetzt werden. Ein Rückhalteraum auf dem Großfeld unter dem Sportplatzaufbau könnte dabei mit einem Regenwasserspeicher für die Bewässerung kombiniert werden. Beim Bürogebäude erfolgt die Entwässerung der privaten Verkehrsflächen an den Fassaden über ein öffentliches Siel. Für die Entwässerung des Baufeldes der Musikhalle sind aufgrund des nur geringen Retentionsraumes auf der Fläche der Außenbühne nur unterirdische Speicher (Speicher- und Kiesrigolen) zur Herstellung des Retentionsvolumen möglich. Für das Baufeld des Verwaltungsgebäudes ermöglicht das Walmdach des bestehenden Baukörpers keine Retention, so dass im Bereich der Außenanlagen nur Speicherrigolen für die Entwässerung zum Tragen kommen können. In der öffentlichen Platzfläche stellen unterirdische Stauraumkanäle und Speicherrigolen die möglichen Entwässerungsanlagen dar.

Im Sinne einer klimafolgenangepassten Oberflächenentwässerung soll grundsätzlich bei der Planung der Einsatz von offenen und oberflächennahen Entwässerungs- und Rückhalteanlagen berücksichtigt werden. Auf allen Bauteilen, bei denen es aus statischen Gründen keine Einschränkungen gibt (z. B. bei Bestandsdächern) soll eine ortsnahe Zwischenspeicherung des anfallenden Oberflächenwassers auf der Dachebene erfolgen, so dass der natürliche Wasserkreislauf durch Verdunstung gestützt und das Mikroklima verbessert wird. Die Retentionsanlagen auf Gebäudedächern können mit weiteren Nutzungen (Photovoltaik-Anlagen, Dachgärten, Terrassen) kombiniert werden.

In Bezug auf die Starkregenvorsorge werden bei der Höhenplanung für die Außenanlagen Notwasserwege berücksichtigt.

Insgesamt ergeben sich bei Umsetzung des Entwässerungskonzeptes keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser.

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