Planungsdokumente: Altona-Nord29

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Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Begründung

4.2.3.2. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Mit Realisierung des Bebauungsplans werden baulich bislang bereits intensiv genutzte Flächen mit einem sehr geringen Anteil unversiegelter Flächen in Anspruch genommen. Das Projekt beansprucht keinerlei zusätzliche Flächen des Stadtgebietes und es findet auch keine Ausdehnung des Siedlungskörpers in bislang baulich nicht genutzte Bereiche der Stadt Hamburg statt.

Im Vergleich zur planungsrechtlichen Bestandssituation, einem Industriegebiet nach BPVO, die eine vollflächige Überbauung und intensive gewerbliche Nutzung zulässt, kommt es durch die Planung zu einer leichten Minderung der potenziellen Auswirkungen, jedoch keinesfalls zu einer Verschlechterung. 

4.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich

Da in der Gesamtbetrachtung mit Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplans neutrale Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche zu erwarten sind, werden keine Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich etwaiger Eingriffe erforderlich.

4.2.4. Schutzgut Boden

Der Aspekt Bodengase ist nicht von Belang und es bestehen keine nach dem BBodSchG schützenswerten Böden im Plangebiet, beide Aspekte werden daher nicht weiter betrachtet.

Auch der Aspekt Kampfmittelverdacht wird nicht weiter betrachtet, da aufgrund des geringen Baum- und Strauchbestandes keine negativen Wechselwirkungen zum Schutzgut Pflanzen und Tiere infolge von Fäll- und Rodungserfordernissen für Sondierungs- oder Kampfmittelbergungs-Arbeiten zu erwarten sind. Nach Sondierung und ggf. erforderlicher Kampfmittelräumung geht auch keine Gefahr mehr für den Menschen aus.

Im Plangebiet befinden sich keine Bodendenkmale.

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