Planungsdokumente: Altona-Nord29

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Begründung

4.2.2. Schutzgut Luft und Klima

Das Schutzgut Luft ist in Bezug auf Luftschadstoffe unter dem Schutzgut Mensch behandelt worden. Im Folgenden wird auf das Stadtklima und die lokale bioklimatische Situation sowie Belange des Klimaschutzes eingegangen. Auch hierbei bestehen Wechselwirkungen zum Schutzgut Mensch. Belange der Klimaanpassung im Hinblick auf zunehmende Starkregenereignisse werden beim Schutzgut Wasser behandelt.

4.2.2.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Das Plangebiet hat auf gesamtstädtischer Ebene eine geringe Bedeutung für klimaökologische Funktionen. Es ist durch ein siedlungsgeprägtes Klima gekennzeichnet und wird in der Klimaanalyse des Landschaftsprogramms (2017) überwiegend als verdichteter Siedlungsraum eingestuft. Im Bereich der bebauten Flächen sind die Klimamerkmale durch Gebäude und versiegelte Flächen städtisch überprägt. Aufgrund der Lage im innerstädtischen Verdichtungsraum in Verbindung mit dem hohen Überbauungs- und Versiegelungsgrad auf dem ehemaligen Firmengelände ist das Plangebiet als ausgeprägter klimatischer Belastungsraum einzustufen. Die Folge sind Extreme bei der Temperaturentwicklung und bei Windbewegungen, zumal eine eher schlechte Durchlüftung in Folge der großvolumigen Hallenstrukturen gegeben ist.

Die Kühlleistung des Bodens an Sommertagen ist aufgrund der geringen Wasserspeicherfähigkeit niedrig. Die Böden haben somit nur eine untergeordnete Bedeutung als Baustein für die Hitzevorsorge.

Mindernd wirken allerdings die Baum- und Gehölzbestände innerhalb der gewerblich genutzten Flächen. Sie sorgen für einen Ausgleich der Boden- und Luftfeuchtigkeit und wirken sich positiv auf das Lokalklima durch Staubfilterung und Verdunstung aus.

In Bezug auf die Kaltluftproduktion sind die als Grün- und Freiflächen einzustufenden westlich des Plangebiets liegenden Friedhöfe und die Sportflächen südlich der Waidmannstraße von Bedeutung. Der Kaltluftvolumenstrom ist im Bereich des Friedhofs nach Osten bzw. Südosten ausgerichtet und hat insgesamt für den Luftaustausch durch vorwiegend thermisch induzierte Flurwinde eine hohe Wirksamkeit. Der Kaltlufteinwirkbereich innerhalb der Bebauung erstreckt sich über die Gleisanlagen hinweg, sodass noch der nordwestliche Randbereich der Waidmannstraße und die Randbereiche der Großen Bahnstraße durch den Luftaustausch des Kaltluftentstehungsgebietes positiv beeinflusst werden.

In der stadtklimatischen Bestandsaufnahme für das Landschaftsprogramm Hamburg wird als Grundlage für die Beurteilung der bioklimatischen Belastung der nächtliche Wärmeinseleffekt in den Siedlungsflächen herangezogen. Die Siedlungsflächen im Plangebiet weisen demnach einen hohen Wärmeinseleffekt auf.

Nach der aktualisierten Stadtklimaanalyse Hamburg 2023 ergeben sich gegenüber der Stadtklimaanalyse aus 2017 etwas abweichende und differenzierte Darstellungen, die auf einer modellgestützten Analyse zu den klimaökologischen Funktionen für das Hamburger Stadtgebiet und dem ALKIS-Datensatz „Bodennutzung“ mit Stand Dezember 2022 aufbauen. Der Friedhof Diebsteich im Westen des Plangebiets ist demnach als ein Bereich mit besonderer Funktion für den Luftaustausch gekennzeichnet, der als Durchlüftungszone definiert ist, die Kaltluftentstehungsgebiete und Belastungsräume miteinander verbindet und aufgrund seiner Klimafunktion elementarer Bestandteil des Luftaustausches ist. Die Siedlungs- und Verkehrsflächen des Plangebiets liegen somit vollständig im Einwirkbereich eines klimaökologisch wirksamen Kaltluftstroms mit einem Wert von mehr als 5 m3/(s*m), so dass sowohl im bodennahen Bereich als auch darüber hinaus eine entsprechende Durchlüftung vorhanden ist. Die Kaltluft strömt dabei insbesondere von Nordosten über den nördlichen Plangebietsrand ein. Gemäß der dreistufigen Bewertung der Fachkarte der Stadtklimaanalyse besteht im Plangebiet überwiegend ein mittlerer Kaltluftvolumenstrom um 4 Uhr mit 10 - 20 m3/(s*m).

Zur Bewertung der bioklimatischen Situation wird die nächtliche Überwärmung in den Nachtstunden (4 Uhr morgens) herangezogen und räumlich differenziert betrachtet. Nach der Fachkarte zur Stadtklimaanalyse 2023 ergibt sich im Plangebiet ein ungünstiger Zustand, d.h. die vorhandene Bebauung ist durch ungünstige Temperaturverhältnisse, nächtliche Überwärmungserscheinungen und Wärmeinseleffekte gekennzeichnet. Die bioklimatische Belastung für die Tagsituation wird anhand des humanbioklimatischen Index PET bewertet, der das thermische Empfinden und die physiologischen Belastungsstufen darstellt. Im Plangebiet besteht demnach eine sehr starke Belastung. Der PET um 14 Uhr beträgt 40,2 °C. Lediglich in den Straßenverkehrsflächen Waidmannstraße und Große Bahnstraße bestehen mäßige Belastungen mit Werten zwischen 29° °C bis ≤ 35 °C.

Das Plangebiet hat insgesamt auf gesamtstädtischer Ebene eine geringe Bedeutung für klimaökologische Funktionen. Das Mikroklima im Gebiet wird entscheidend durch den Großbaumbestand beeinflusst.

4.2.2.2. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Die Umsetzung der Planung führt im Kerngebiet sowie in den Straßenverkehrsflächen zu keinen wesentlichen Veränderungen für das Lokalklima, da gegenüber dem geltenden Planrecht mit einem Industriegebiet mehr oder weniger gleichbleibende Versiegelungsanteile ermöglicht werden.

Im Kerngebiet mit einer überwiegend geplanten Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 entspricht der zulässige Versiegelungsgrad dem eines Industriegebiets. Im südlichen Baufeld des Kerngebiets mit dem Verwaltungsgebäude (MK 3) wird abweichend eine GRZ von 0,8 festgesetzt und die nicht überbauten Grundstücksflächen sind mit einem Anteil von mindestens 60 v.H. zu begrünen, so dass sich im Vergleich mit dem Planrecht für dieses Teilgebiet positive Veränderungen der kleinklimatischen Verhältnisse ergeben, die durch die ergänzende Anpflanzung von Bäumen und einer Hecke zur Grundstückseinfriedung gestärkt werden. Darüber hinaus wirkt sich die für das Baufeld West (MK 1) und für die Gasse zwischen Musikhalle und Stadion festgesetzte Fassadenbegrünung günstig auf das Mikroklima aus, indem gegenüber einem Industriegebiet durch das geschaffene Grünvolumen an den Außenwänden der Gebäude Aufheizeffekte versiegelter Flächen reduziert werden.

Auch in dem mit MK 6 bezeichneten Teil des Kerngebiets, in dem das Stadion errichtet werden soll, führt die geplante bauliche Nutzung im Vergleich mit dem geltenden Planrecht zu keiner Veränderung zulässiger Bodenversiegelungen, so dass der Anteil aufheizender beziehungsweise überbauter Flächen mit erhöhter Wärmeabstrahlung beibehalten wird.

Im Kerngebiet wird durch die festgesetzte Dachbegrünung bzw. die im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) verankerte Begrünungspflicht für Dachflächen von Gebäuden, deren Baubeginn nach dem 1. Januar 2027 liegt, insgesamt eine Verbesserung für das Kleinklima erzielt, indem in der zweiten Gebäudeebene Grünflächen geschaffen werden. Gegenüber einem Industriegebiet mit Vollversiegelung bedingt die für das Baufeld West (MK 1) und das Stadion (MK 6) getroffene Festsetzung der Ausbildung der Gründächer als Retentionsgründächer noch zusätzliche Effekte für die Verdunstungskühle.

Im Bereich der neuen Straßenverkehrsflächen können je nach Straßengestaltung und Regelquerschnitt kleinteilige Flächen für Straßenbegleitgrün angelegt werden, die sich günstiger auf das lokale Klima als vollversiegelte Flächen eines Industriegebietes auswirken. Mit der geplanten Begrünung der Umfahrungsstraße (Planstraße B) durch straßenbegleitende Baumreihen sollen besonders klimaaktive Grünelemente geschaffen werden. Innerhalb der Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung stellen die geplanten unversiegelten Freiflächen im Bereich von Baumstandorten, die nach der Freiflächengestaltung erhalten oder neu gepflanzt werden können, eine Verbesserung für das Schutzgut Klima dar. Mit der weitgehend bestandsgemäßen Übernahme der Straßenverkehrsflächen Große Bahnstraße und Waidmannstraße sind keine Veränderungen für das Kleinklima verbunden.

Im Vergleich mit dem Ist-Zustand gehen jedoch in geringem Umfang Grünflächen, mit Gehölzen bestandene Flächen und Bäume verloren, die im Bestand eine günstige mikroklimatische Wirkung erzeugen. Die nachteiligen Auswirkungen auf das Klima werden durch die vorgesehenen Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet ausgeglichen.

Die umliegenden Grünflächen im Westen des Friedhofs Diebsteich verbleiben bei Planungsumsetzung als Kaltluftproduktionsfläche für den Luftaustausch im Siedlungsraum bestehen. Anhand der geplanten Gebäudestellung kann im Vergleich zur bestehenden Bebauung keine zusätzliche Barrierefunktion für den Kaltluftabfluss und das Entstehen von Flurwinden abgeleitet werden. Mit der geplanten Umfahrungsstraße im Norden wird der Abstand zwischen den Baukörpern im Plangebiet zur nördlich angrenzenden Bebauung vergrößert, dass das Einströmen von Kaltluft in die vorhandene Achse begünstigt wird. Mit der geplanten Platzfläche zwischen dem Bürogebäude und der Musikhalle im westlichen Baufeld wird ein bestehender Gebäuderiegel geöffnet, so dass eine neue Achse in Nord-Südrichtung entsteht, die die Luftzirkulation im Plangebiet verbessern kann.

Insgesamt ergeben sich bei Umsetzung der Planung positive Auswirkungen bzw. Entlastungseffekte für das Lokalklima im Plangebiet durch Erhalt und Entwicklung von Vegetationsbeständen und Grünflächen sowie die Festsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungen für die Neubauten. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Klima liegen nicht vor.

Klimaschutzrelevante Auswirkungen während der Bauphase können von mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Baumaschinen verursacht werden, welche unter anderem während des Verbrennungsprozesses Kohlendioxid (CO2) emittieren. Hinzu kommen Emissionen durch Transporte von Baumaterialien zum Plangebiet und durch Abtransporte von Abriss- und Bodenmaterialien. Darüber hinaus werden in bzw. im Zusammenhang mit der Bauphase mittelbar Treibhausgasemissionen durch die Herstellung von Baumaterialien wie zum Beispiel Zement, Beton, Stahl, Glas oder Kunststoffen verursacht, da für den Herstellungsprozess der Materialien wiederum ein hoher Energieeinsatz erforderlich ist.

Im Betrieb der im Plangebiet vorgesehenen Nutzungen wird Energie für Heizung, Warmwasserversorgung, Beleuchtung und den Betrieb von technischen Anlagen benötigt, wodurch gegebenenfalls klimarelevante Emissionen verursacht werden, insbesondere Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Ausmaß der in der Betriebsphase verursachten Menge an CO2 ist maßgeblich davon abhängig, welche Art der Energieerzeugung verwendet wird. Heizung sowie Warmwasserversorgung wird im Plangebiet vorrausichtlich durch die bereits bestehende Fernwärme gedeckt.

Entsprechend den bundesweiten Ausbauzielen für Erneuerbare Energien gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie den Zielen zur Gebäudeeffizienz gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) kann von einer schrittweisen Dekarbonisierung der für die Betriebsphase benötigten Energie- bzw. Wärmeversorgung ausgegangen werden. Zudem trägt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans die gesellschaftliche und technische Entwicklung auch durch den Ausbau des ÖPNV und der Elektromobilität dazu bei, die durch den Verkehr bedingten THG-Emissionen weiter zu reduzieren und entsprechend den bundesweiten Sektorenzielen bis 2045 klimaneutral zu gestalten.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei DiPlanBeteiligung online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: