Die Umsetzung der Planung führt im Kerngebiet sowie in den Straßenverkehrsflächen zu keinen wesentlichen Veränderungen für das Lokalklima, da gegenüber dem geltenden Planrecht mit einem Industriegebiet mehr oder weniger gleichbleibende Versiegelungsanteile ermöglicht werden.
Im Kerngebiet mit einer überwiegend geplanten Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 entspricht der zulässige Versiegelungsgrad dem eines Industriegebiets. Im südlichen Baufeld des Kerngebiets mit dem Verwaltungsgebäude (MK 3) wird abweichend eine GRZ von 0,8 festgesetzt und die nicht überbauten Grundstücksflächen sind mit einem Anteil von mindestens 60 v.H. zu begrünen, so dass sich im Vergleich mit dem Planrecht für dieses Teilgebiet positive Veränderungen der kleinklimatischen Verhältnisse ergeben, die durch die ergänzende Anpflanzung von Bäumen und einer Hecke zur Grundstückseinfriedung gestärkt werden. Darüber hinaus wirkt sich die für das Baufeld West (MK 1) und für die Gasse zwischen Musikhalle und Stadion festgesetzte Fassadenbegrünung günstig auf das Mikroklima aus, indem gegenüber einem Industriegebiet durch das geschaffene Grünvolumen an den Außenwänden der Gebäude Aufheizeffekte versiegelter Flächen reduziert werden.
Auch in dem mit MK 6 bezeichneten Teil des Kerngebiets, in dem das Stadion errichtet werden soll, führt die geplante bauliche Nutzung im Vergleich mit dem geltenden Planrecht zu keiner Veränderung zulässiger Bodenversiegelungen, so dass der Anteil aufheizender beziehungsweise überbauter Flächen mit erhöhter Wärmeabstrahlung beibehalten wird.
Im Kerngebiet wird durch die festgesetzte Dachbegrünung bzw. die im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) verankerte Begrünungspflicht für Dachflächen von Gebäuden, deren Baubeginn nach dem 1. Januar 2027 liegt, insgesamt eine Verbesserung für das Kleinklima erzielt, indem in der zweiten Gebäudeebene Grünflächen geschaffen werden. Gegenüber einem Industriegebiet mit Vollversiegelung bedingt die für das Baufeld West (MK 1) und das Stadion (MK 6) getroffene Festsetzung der Ausbildung der Gründächer als Retentionsgründächer noch zusätzliche Effekte für die Verdunstungskühle.
Im Bereich der neuen Straßenverkehrsflächen können je nach Straßengestaltung und Regelquerschnitt kleinteilige Flächen für Straßenbegleitgrün angelegt werden, die sich günstiger auf das lokale Klima als vollversiegelte Flächen eines Industriegebietes auswirken. Mit der geplanten Begrünung der Umfahrungsstraße (Planstraße B) durch straßenbegleitende Baumreihen sollen besonders klimaaktive Grünelemente geschaffen werden. Innerhalb der Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung stellen die geplanten unversiegelten Freiflächen im Bereich von Baumstandorten, die nach der Freiflächengestaltung erhalten oder neu gepflanzt werden können, eine Verbesserung für das Schutzgut Klima dar. Mit der weitgehend bestandsgemäßen Übernahme der Straßenverkehrsflächen Große Bahnstraße und Waidmannstraße sind keine Veränderungen für das Kleinklima verbunden.
Im Vergleich mit dem Ist-Zustand gehen jedoch in geringem Umfang Grünflächen, mit Gehölzen bestandene Flächen und Bäume verloren, die im Bestand eine günstige mikroklimatische Wirkung erzeugen. Die nachteiligen Auswirkungen auf das Klima werden durch die vorgesehenen Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet ausgeglichen.
Die umliegenden Grünflächen im Westen des Friedhofs Diebsteich verbleiben bei Planungsumsetzung als Kaltluftproduktionsfläche für den Luftaustausch im Siedlungsraum bestehen. Anhand der geplanten Gebäudestellung kann im Vergleich zur bestehenden Bebauung keine zusätzliche Barrierefunktion für den Kaltluftabfluss und das Entstehen von Flurwinden abgeleitet werden. Mit der geplanten Umfahrungsstraße im Norden wird der Abstand zwischen den Baukörpern im Plangebiet zur nördlich angrenzenden Bebauung vergrößert, dass das Einströmen von Kaltluft in die vorhandene Achse begünstigt wird. Mit der geplanten Platzfläche zwischen dem Bürogebäude und der Musikhalle im westlichen Baufeld wird ein bestehender Gebäuderiegel geöffnet, so dass eine neue Achse in Nord-Südrichtung entsteht, die die Luftzirkulation im Plangebiet verbessern kann.
Insgesamt ergeben sich bei Umsetzung der Planung positive Auswirkungen bzw. Entlastungseffekte für das Lokalklima im Plangebiet durch Erhalt und Entwicklung von Vegetationsbeständen und Grünflächen sowie die Festsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungen für die Neubauten. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Klima liegen nicht vor.
Klimaschutzrelevante Auswirkungen während der Bauphase können von mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Baumaschinen verursacht werden, welche unter anderem während des Verbrennungsprozesses Kohlendioxid (CO2) emittieren. Hinzu kommen Emissionen durch Transporte von Baumaterialien zum Plangebiet und durch Abtransporte von Abriss- und Bodenmaterialien. Darüber hinaus werden in bzw. im Zusammenhang mit der Bauphase mittelbar Treibhausgasemissionen durch die Herstellung von Baumaterialien wie zum Beispiel Zement, Beton, Stahl, Glas oder Kunststoffen verursacht, da für den Herstellungsprozess der Materialien wiederum ein hoher Energieeinsatz erforderlich ist.
Im Betrieb der im Plangebiet vorgesehenen Nutzungen wird Energie für Heizung, Warmwasserversorgung, Beleuchtung und den Betrieb von technischen Anlagen benötigt, wodurch gegebenenfalls klimarelevante Emissionen verursacht werden, insbesondere Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Ausmaß der in der Betriebsphase verursachten Menge an CO2 ist maßgeblich davon abhängig, welche Art der Energieerzeugung verwendet wird. Heizung sowie Warmwasserversorgung wird im Plangebiet vorrausichtlich durch die bereits bestehende Fernwärme gedeckt.
Entsprechend den bundesweiten Ausbauzielen für Erneuerbare Energien gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie den Zielen zur Gebäudeeffizienz gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) kann von einer schrittweisen Dekarbonisierung der für die Betriebsphase benötigten Energie- bzw. Wärmeversorgung ausgegangen werden. Zudem trägt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans die gesellschaftliche und technische Entwicklung auch durch den Ausbau des ÖPNV und der Elektromobilität dazu bei, die durch den Verkehr bedingten THG-Emissionen weiter zu reduzieren und entsprechend den bundesweiten Sektorenzielen bis 2045 klimaneutral zu gestalten.