Planungsdokumente: Altona-Nord29

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Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Begründung

4.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich

Innerhalb des Kerngebiets ist die Festsetzung von zwei Großbäumen eine Vermeidungsmaßnahme, die den Fortbestand der vorhandenen Bäume als wertvolles klimatisch aktives Grünvolumen sichert. Darüber hinaus sollen in der Straßenverkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ weitere sieben Großbäume und in der Waidmannstraße 16 Straßenbäume entsprechend der Funktionsplanung erhalten werden, die in besonderem Maße Klimaelemente zur Luftreinhaltung in den besiedelten Flächen sind.

Negative Auswirkungen auf das Kleinklima werden durch folgende Begrünungsfestsetzungen gemindert.

Im südlichen Kerngebiet (MK 3) sind für die nicht überbaute Grundstücksfläche des Verwaltungsgebäudes für Einfriedungen nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit Hecken zulässig. In der Freifläche sind mindestens ein großkroniger Baum oder drei kleinkronige Bäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. (Vgl. § 2 Nummer 17, 18 und 19)

Im Baufeld West (MK 1) sind mindestens 25 v. H. der Fassaden dauerhaft mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Weiterhin sind in der Gasse zwischen Musikhalle und Stadion mindestens 25 v. H. der Außenwände von Gebäuden dauerhaft mit standortgerechten Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen (vgl. § 2 Nummer 20). Ferner sind die an der Nord- und Südseite des Stadions vorgesehenen Terrassen im MK 6 auf 50 v.H. der Länge jedes Geschosses mit Rankhilfen zu versehen, die dauerhaft mit standortgerechten Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen sind.

Im Baufeld West (MK 1) sind die nach § 16 Hamburgisches Klimaschutzgesetz zu begrünenden Dachflächen mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv mit standortangepassten Stauden und Gräsern, struktur- und artenreich zu begrünen und dauerhaft zu erhalten sowie, zur Erzielung eines kleinklimatisch wirksamen Grünvolumens, mindestens 30 v. H. der zu begrünenden Dachflächen sind gemäß Klimaschutzgesetz mit einem mindestens 50 cm starken Substrataufbau intensiv mit standortgerechten Stauden und Sträuchern, sowie strukturreichen Angeboten für einen erhöhten Artenreichtum zu begrünen und dauerhaft zu erhalten. Im MK 6 sind die nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz zu begrünenden Dachflächen mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv mit standortangepassten Stauden und Gräsern, struktur- und artenreich zu begrünen und dauerhaft zu erhalten (vgl. § 2 Nummer 21).

Die festgesetzten Gründächer im Baufeld West und des Stadions sind als Retentionsgründächer zur Rückhaltung von Niederschlagswasser auszuführen, so dass in besonderem Maße die Wirkung der Dachbegrünung zur Schaffung von Verdunstungskühle gestärkt wird (vgl. § 2 Nummer 21).

Die Maßnahmen leisten insgesamt einen positiven Beitrag für das Lokalklima durch eine verminderte Aufheizung, Milderung von Temperaturextremen, Verdunstungskühlung, Luftanfeuchtung sowie Staubminderung. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung des Mikroklimas im Plangebiet und zur Hitzevorsorge bei.

Klimaschutzrelevante Auswirkungen während der Bauphase können durch den Einsatz möglichst kraftstoffsparender Baumaschinen und Lkw gemindert werden. Die Minderung der mit der Herstellung von Baumaterialien verbundenen Treibhausgasemissionen kann durch die Verwendung von recycelten Materialien bzw. durch eine verringerte Menge des eingesetzten Betons (zum Beispiel durch Gradientenbeton) erfolgen. Die Ergreifung geeigneter Minderungsmaßnahmen in der Bauphase obliegt den Bauherren.

4.2.3. Schutzgut Fläche

4.2.3.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Der Geltungsbereich umfasst ca. 4,96 ha. Davon werden im Bestand ca. 0,24 ha als Straßenverkehrsflächen und ca. 4,72 ha als Gewerbegebiet genutzt.

Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage im Bezirk Altona in einem seit langer Zeit baulich intensiv genutzten Gebiet, das seit den 1950er Jahren weiter verdichtet wurde. Es liegt zudem am westlichen Rand der sogenannten Inneren Stadt in der sehr heterogenen Urbanisierungszone Hamburgs, die immer noch durch eine zunehmende Nachverdichtung gekennzeichnet ist. Während die Stadtteile Altona-Nord und Eimsbüttel, in deren Grenzbereich das Plangebiet liegt, jeweils eine starke urbane Prägung mit hoher baulicher Dichte aufweisen, befindet sich das Plangebiet in einem Bereich, in dem sich in den vergangenen Jahrzehnten ein ganz eigenes, durch uneinheitliche Bebauungs- und Nutzungsstrukturen geprägtes Erscheinungsbild entwickelt hat.

Auf der Grundlage des geltenden Baustufenplans Altona-Altstadt vom 14. Januar 1955 ist in dem für das Plangebiet festgesetztem Industriegebiet eine vollflächige Bebauung zulässig. Dementsprechend ist das Areal heute zu annähernd 100 Prozent versiegelt und durch Überbauung in Anspruch genommen. Lediglich im Vorgartenbereich des historischen Verwaltungsgebäudes an der Waidmannstraße ist eine zusammenhängende, unversiegelte Freifläche mit einer Größe von 600 m2 vorzufinden. Auch die vorhandenen Straßenverkehrsflächen sind abgesehen von einzelnen Straßenbaumstandorten weitgehend versiegelt. Unverbrauchte Flächenressourcen sind im Plangebiet nicht vorhanden.

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