Planungsdokumente: Altona-Nord29

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Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Begründung

4.2.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

4.2.8.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Innerhalb des Geltungsbereichs sind in der Denkmalliste keine geschützten Baudenkmäler aufgeführt. Im Plangebiet befinden sich ferner keine Bodendenkmale oder archäologische Fundstätten. Aufgrund der Vornutzung und der bis zu 4 m mächtigen anthropogenen Auffüllungen sind die Bodenschichten gestört und haben ihre Archivfunktion verloren.

Im unmittelbaren östlichen Umfeld des Plangebiets befindet sich ein jedoch geschütztes Baudenkmal. Es handelt sich um einen Fabrikkomplex von 1923 an der Waidmannstraße 16. Das Gebäude und die seitlich an das Plangebiet angrenzende Pappelreihe sind als Ensemble gemäß § 4 DSchG geschützt und in die Hamburgische Denkmalliste eingetragen. Auf dem Flurstück befindet sich darüber hinaus eine Umgrenzungsmauer. Das Gebäude ist ferner auch als Einzelanlage geschützt. Für die Anlage gilt der Umgebungsschutz nach § 8 DSchG. Die unmittelbare Umgebung des Denkmals, soweit sie für sein Erscheinungsbild oder Bestand von prägender Bedeutung ist, darf ohne Genehmigung der zuständigen Behörde nicht so verändert werden, dass die Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals wesentlich beeinträchtigt werden.

Durch die Nutzung des Plangebiets durch die Firma ThyssenKrupp Schulte GmbH ist das Betriebsgelände von Gebäuden zu Produktions-, Verarbeitungs-, Lager- und Verwaltungszwecken unterschiedlichster Entstehungsepochen und insbesondere von großflächigen Hallenkomplexen geprägt worden. An die Gebäude wurde teilweise angebaut oder sie erfuhren Umbauten. Die Bestandsbauten stehen nicht unter Denkmalschutz, sind jedoch als historische Zeugnisse wichtig. Räumlich bilden sie zusammen mit dem kopfsteingepflasterten Hof und dem markanten Baumbestand ein ablesbares Ensemble. Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze bestehen ferner Gleisanlagen, die über die Hofflächen in zwei der Hallen führten.

Über die historischen Bestandsbauten hinaus bestehen keine Kulturgüter oder sonstigen Sachgüter, deren Erhalt im Interesse der Allgemeinheit liegt.

4.2.8.2. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Für die denkmalgeschützte Fabrik östlich des Geltungsbereichs mit ihrer seitlich begrenzenden Pappelreihe kommt es voraussichtlich allenfalls zu einer geringen Betroffenheit durch die Planrealisierung. Es könnte im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen zu Eingriffen in den Wurzelraum kommen.

Die Straßenverkehrsplanung prüft im Ausrundungsbereich der Planstraße B an die Waidmannstraße eine Ausführung in zwei möglichen Varianten. Bei einer dieser Variante kann ein Teilabbruch der Einfriedungsmauer im Denkmalbereich der Fabrik erforderlich werden. Der Gesamteindruck des Ensembles aus Baudenkmal, Baumreihe und Einfriedung wird bei beiden Varianten insgesamt nicht erheblich beeinträchtigt.

Die ehemaligen Gewerbehallen im Geltungsbereich werden zurückgebaut und in Teilen durch neue Gebäude ersetzt. Durch die angestrebten Nutzungen der verbleibenden Gebäudeteile und die Überformung der Außenareale gehen die ursprünglichen Funktionen des Gebäudekomplexes endgültig verloren, so dass nur ein Zitat der ursprünglichen Nutzung erhalten bleibt. Es ist jedoch Ziel der Planung, möglichst umfänglich prägende alte Bausubstanz zu erhalten. So stehen zwar die beiden historischen Portalhäuschen wie auch das Verwaltungsgebäude an der Waidmannstraße und die zukünftige Musikhalle nicht unter Denkmalschutz, sollen dennoch erhalten und umgenutzt werden.

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