Planungsdokumente: Schnelsen 95 "Frohmestraße"

Verordnung

Nr. 7

In den allgemeinen Wohngebieten WA 4 und WA 5 sind Staffelgeschosse unzulässig.

Nr. 8

In den allgemeinen Wohngebieten WA 4 und WA 5 und in den urbanen Gebieten MU 1, MU 2 und MU 3 sind die dem seitlichen Grenzabstand zugewandten Fassaden über die drei unteren Vollgeschosse ohne Vor- oder Rücksprünge senkrecht hochzuführen.

Nr. 9

In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten MU 1, MU 2 und MU 3 ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch straßenseitige Balkone um höchstens 1,50 m und durch rückwärtige Balkone um höchstens 2 m sowie durch rückwärtig gelegene Terrassen und Sichtschutzwände um höchstens 4 m zulässig.

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