Schnelsen 95 "Frohmestraße"

Hamburg

Verfahrensschritt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum

Noch 33 Tage   –

durchführende Organisation

Freie Hansestadt Hamburg Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung SL2

Durch den Bebauungsplan Schnelsen 95 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Stärkung des Zentrums Frohmestraße sowie die Neuordnung und Nachverdichtung von Wohnungsbauflächen geschaffen werden. Dies soll durch die Festsetzung von gemischten Bauflächen und einer höheren baulichen Dichte erreicht werden. Darüber hinaus sollen Gehrechte und private Grünflächen gesichert werden. Als Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfes dient der Siegerentwurf eines städtebaulichen Wettbewerbs, der für den Bereich entlang der Frohmestraße, der Wählingsallee und des A7-Deckels Schnelsen durchgeführt wurde. Für eine zusammenhängende Fläche südlich der Wählingsallee gibt es ein auf dem städtebaulichen Siegerentwurf aufbauendes Hochbauprojekt. Der Entwurf wurde über ein eigenes hochbauliches Wettbewerbsverfahren ermittelt und kann umgesetzt werden, sobald das Planrecht vorliegt.

Katrin Matthies

Stadtplanerin / Bebauungsplanung

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Eimsbüttel

Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt

Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg

Tel.: + 49 40 428 01 - 3718

E-Mail: katrin.matthies@eimsbuettel.hamburg.de

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Schnelsen 95 „Frohmestraße“ gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

das Bezirksamt Eimsbüttel hat beschlossen, für den Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 95 „Frohmestraße“ die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 24.09.2026 bis zum 26.10.2026 durchzuführen. Während dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Siehe hierzu im Einzelnen die Hinweise in der Bekannmachung des Amtlichen Anzeigers (s. beigefügtes pdf-Dokument).

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Durch den Bebauungsplan Schnelsen 95 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Stärkung des Zentrums Frohmestraße sowie die Neuordnung und Nachverdichtung von Wohnungsbauflächen geschaffen werden. Dies soll durch die Festsetzung von gemischten Bauflächen und einer höheren baulichen Dichte erreicht werden. Darüber hinaus sollen Gehrechte und private Grünflächen gesichert werden. Als Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfes dient der Siegerentwurf eines städtebaulichen Wettbewerbs, der für den Bereich entlang der Frohmestraße, der Wählingsallee und des A7-Deckels Schnelsen durchgeführt wurde. Für eine zusammenhängende Fläche südlich der Wählingsallee gibt es ein auf dem städtebaulichen Siegerentwurf aufbauendes Hochbauprojekt. Der Entwurf wurde über ein eigenes hochbauliches Wettbewerbsverfahren ermittelt und kann umgesetzt werden, sobald das Planrecht vorliegt.

Katrin Matthies

Stadtplanerin / Bebauungsplanung

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Eimsbüttel

Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt

Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg

Tel.: + 49 40 428 01 - 3718

E-Mail: katrin.matthies@eimsbuettel.hamburg.de

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Schnelsen 95 „Frohmestraße“ gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

das Bezirksamt Eimsbüttel hat beschlossen, für den Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 95 „Frohmestraße“ die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 24.09.2026 bis zum 26.10.2026 durchzuführen. Während dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Siehe hierzu im Einzelnen die Hinweise in der Bekannmachung des Amtlichen Anzeigers (s. beigefügtes pdf-Dokument).

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