Umweltakte zum Bebauungsplan
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Durch den Bebauungsplan Schnelsen 95 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Stärkung des Zentrums Frohmestraße sowie die Neuordnung und Nachverdichtung von Wohnungsbauflächen geschaffen werden. Dies soll durch die Festsetzung von gemischten Bauflächen und einer höheren baulichen Dichte erreicht werden. Darüber hinaus sollen Gehrechte und private Grünflächen gesichert werden. Als Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfes dient der Siegerentwurf eines städtebaulichen Wettbewerbs, der für den Bereich entlang der Frohmestraße, der Wählingsallee und des A7-Deckels Schnelsen durchgeführt wurde. Für eine zusammenhängende Fläche südlich der Wählingsallee gibt es ein auf dem städtebaulichen Siegerentwurf aufbauendes Hochbauprojekt. Der Entwurf wurde über ein eigenes hochbauliches Wettbewerbsverfahren ermittelt und kann umgesetzt werden, sobald das Planrecht vorliegt.
Katrin Matthies
Stadtplanerin / Bebauungsplanung
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Eimsbüttel
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg
Tel.: + 49 40 428 01 - 3718
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Bezirksamt Eimsbüttel hat beschlossen, für den Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 95 „Frohmestraße“ die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 24.09.2026 bis zum 26.10.2026 durchzuführen. Während dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Siehe hierzu im Einzelnen die Hinweise in der Bekannmachung des Amtlichen Anzeigers (s. beigefügtes pdf-Dokument).
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Hier finden Sie die Begründung als Word- und ergänzend als pdf-Dokument.
Hier finden Sie die Verordnung (textliche Festsetzungen) als Word- und ergänzend als pdf-Dokument.
Hier finden Sie die Planzeichnung als pdf-Dokument vor.