Planungsdokumente: Schnelsen 95 "Frohmestraße"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4. Umweltprüfung

Der Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Da die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB vorliegen (siehe Kap. 2), wird gemäß § 13a Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht erforderlich.

5. Planinhalt und Abwägung

Vorbemerkung

Vor der detaillierten Ausarbeitung des Bebauungsplans wurde für Flächen nördlich der Frohmestraße, Flächen südlich der Wählingsallee sowie die Grundstücke Jungborn 2 bis 16 ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Der Wettbewerb wurde vom Bezirksamt Eimsbüttel ausgelobt und verfolgte das Ziel, ein städtebauliches Gesamtkonzept für die zukünftige Entwicklung des südlichen Zentrumsbereichs mit Aussagen zu Dichte, Körnung und Typografie zu entwickeln. Das Konzept bereitet die Konkretisierung des Bebauungsplans „Schnelsen 95“ vor. Der Siegerentwurf sieht für die Flächen nordöstlich der Frohmestraße und am Jungborn eine Bebauung mit schmalen und sehr tiefen, teilweise auch winkelförmigen 3- bis maximal 5-geschossigen Baukörpern, vor.

Die Grundstücke Wählingsallee 1-9, Frohmestraße 50-52 und Jungborn 2 (MU 4) wurden von einer Investorengruppe angekauft, um einen größeren Neubaukomplex mit Wohnungen in den Obergeschossen und Einzelhandel im Erdgeschoss zu errichten. Das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs, zwei 4- bis 5-geschossige Riegel im Westen der Fläche, sowie eine maximal 7-geschossige Straßenrandbebauung im Eckbereich zum Jungborn wurde durch den anschließenden hochbaulichen Wettbewerb präzisiert. Geplant sind ca. 180 neue Wohneinheiten und gewerblich nutzbare Flächen in der Größenordnung von ca. 3.500 m² für Einzelhandel, Dienstleistungen und ähnliche Nutzungen. Der Eckbereich an der Kreuzung soll der Unterbringung eines großflächigen Vollsortimenters mit ca. 1.800 m² Verkaufsfläche dienen. Für den Supermarkt werden die Erdgeschossflächen bis in die Tiefe der Grundstücke genutzt, darüber wird ein begrünter Innenhof angelegt. Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzungen für die Umsetzung des Neubauprojektes und sichert die städtebauliche Qualität des Siegerentwurfs.

Grundsätzliche Änderungen in der Art der Nutzung gegenüber dem bislang geltenden Planrecht erfolgen in Teilbereichen, oftmals wird die bislang geltende Art der Nutzung erweitert, präzisiert oder dem Bestand angepasst.

Das Maß der Nutzung wird im Kernbereich des Plangebiets im Ortszentrum gegenüber dem bislang geltenden Planrecht deutlich erhöht. Es werden höhere Dichtewerte festgesetzt, die Zahl der zulässigen Vollgeschosse erhöht und die überbaubaren Grundstücksflächen neu festgesetzt. Auf den übrigen Flächen im Norden und Süden des Plangebiets werden Möglichkeiten zur Nachverdichtung gegeben.

Ziel der Planung ist die Schaffung neuen Wohnraums, sowie die Aufwertung und Stärkung des Schnelsener Ortszentrums.

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