Planungsdokumente: Schnelsen 95 "Frohmestraße"
Begründung
3.4.1. Lage und Erschließung
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Schnelsen im Bezirk Eimsbüttel, mit einer Entfernung von 10 km Luftlinie zur Hamburger Innenstadt und ist gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Die Bushaltestelle „Frohmestraße (Mitte)“ befindet sich im zentralen Bereich des Plangebiets und bietet mit der Metrobuslinie 5 eine Verbindung in guter Taktung (werktags zwischen 6 Uhr und 21.30 Uhr, alle 10 Minuten) und mit einer Fahrzeit von nur 8 Minuten zur U-Bahnstation Niendorf-Markt und im weiteren Verlauf in die Hamburger Innenstadt an. Die Metrobuslinie 21 (werktags zwischen 6 Uhr und 22:30 Uhr, alle 10 Minuten) stellt eine Verbindung zur U-Bahnstation Niendorf-Nord und zur S-Bahnstation Elbgaustraße sowie zum Eidelstedter Platz und im weiteren Verlauf bis in den Bezirk Altona her; sie bedient außerdem die Haltestellen „Wählingsweg“ (nur Richtung Niendorf-Nord) und „Graf-Johann-Weg“ im Süden des Plangebiets. Durch die Buslinien 191, 195, 183 und 284 können von der „Frohmestraße-Mitte“ weitere Ziele im Bezirk Eimsbüttel, im Bezirk Altona, in Norderstedt und in Pinneberg erreicht werden. In etwa 15-20 Gehminuten ist in westlicher Richtung die AKN-Bahnstation Schnelsen erreichbar.
Über das Straßennetz ist das Plangebiet sehr gut erschlossen. Die Anschlussstelle Schnelsen der Bundesautobahn A 7 ist in wenigen Fahrminuten zu erreichen.
3.4.2. Bestand im Plangebiet und im unmittelbaren Umfeld
Baulicher Bestand und Nutzung
An der Nordostseite der Frohmestraße sind 2- bis 3-geschossige Gebäude mit Ladennutzung im Erdgeschoss vorherrschend. In Bezug auf Baualter, Baustil und Kubatur ist das Plangebiet sehr vielfältig. Es wechseln sich Bauten von ca. 1890 bis 2020 in loser Reihenfolge, teils in geschlossener Bauweise, teils in offener Bauweise, ab. Die Dachformen sind ebenfalls heterogen. Neben Walmdächern finden sich Gebäude mit Flachdach, teils mit und teils ohne Staffelgeschoss. Bemerkenswert ist das kleine, leerstehende und halb verfallene Gebäude mit Krüppelwalmdach auf dem Flurstück 986, nördlich der Hausnummer 41. Aufgrund seines Zustandes, seiner Größe und der Lage unmittelbar an der Straße hebt es sich von seiner Umgebung ab. Nördlich des rückwärtig gelegenen Telekom-Gebäudes Frohmestraße 45 wurde ein 1-geschossiges Gebäude für Vermittlungstechnik errichtet.
Einzelhandelsgeschäfte und ähnliche Nutzungen sind in folgenden Gebäuden vorhanden: Frohmestraße Nr. 35 (Kleidung), Nr. 37 (Kita), Nr. 41 (Papierwaren / DHL), Nr. 43 (Mobilfunk und Nagelstudio), Nr. 47 (Apotheke), Nr. 51 (Wettbüro), Nr. 53 (Werbeschilder / Druckbetrieb und Imbiss/Lieferdienst). In folgenden Gebäuden ist Wohnnutzung im Erdgeschoss vorhanden: Frohmestraße Nr. 39, Nr. 45a, Nr. 49. Das Gebäude Frohmestraße 45b wird durch einen Pflegedienst und eine Rechtsanwaltskanzlei genutzt. In der Frohmestraße Nr. 45 ist im vorderen Gebäude eine Dialysepraxis ansässig; rückwärtig befindet sich ein Technikgebäude der Deutschen Telekom, welches aufgegeben werden soll. In den Obergeschossen der meisten Gebäude sind Wohnungen vorhanden, teilweise auch eine Nutzung als Büro. Auf den rückwärtigen Grundstücken Frohmestraße 43a und 55 a-b befinden sich ein Einfamilienhaus und ein Doppelhaus.
Auf den Grundstücken Meddenwarf Nr. 6 bis 16 sind 1-geschossige Wohngebäude aus der Gründerzeit vorhanden. Die Gebäude weisen noch typische Jugenstil-Elemente auf, die Dachformen sind unterschiedlich, rückwärtig wurde bei den meisten Häusern bereits angebaut. Zwei 3-geschossige Wohngebäude aus den 1960er Jahren stehen auf den Grundstücken Meddenwarf Nr. 2-4. Am Ende der Sackgasse befindet sich auf einem kleinen Grundstück ein Pumpwerk. Auf den rückwärtigen Grundstücken Meddenwarf 4a, 8a, 10a und 12a sind Einfamilien- und Doppelhäuser vorhanden. Die nicht bebauten, rückwärtigen Grundstücksteile zwischen der Straße Meddenwarf, der Frohmestraße und der Autobahn sind gärtnerisch angelegt und verfügen über größeren Baumbestand.
An der Südseite der Wählingsallee, einschließlich des Eckbereichs an der Frohmestraße, befindet sich ebenfalls eine Mischung aus Wohngebäuden verschiedener Baujahre und Baustile. In den Erdgeschossen der meisten Gebäude sind Ladenflächen, in den Obergeschossen meist Wohnungen, teils auch Büro- oder Praxisräume, vorhanden. Einzelne Gebäude oder Gebäudeteile stehen leer.
Einzelhandelsgeschäfte, gewerbliche Nutzungen und leerstehende Flächen sind in folgenden Gebäuden vorhanden: Frohmestraße Nr. 52 (markt.de), Wählingsallee Nr. 1 (Leerstand), Nr. 3 (Leerstand), Nr. 5-7 (Sparkassenfiliale), Nr. 11 (Croque-Laden). Die rückwärtigen Grundstücksteile sind nicht bebaut, hinter den Gebäuden Wählingsallee 3 und 5-7 sind Stellplatzanlagen vorhanden. Auf den Grundstücken Wählingsweg Nr. 1 und 1a sind zwei 3-geschossige Wohngebäude ca. aus dem Baujahr 2010 vorhanden.
In der Mitte des Baublocks befindet sich auf einem ca. 4.750 m² großen Grundstück in einem 2-geschossigen Gebäude eine große Kindertagesstätte, zu erreichen über die Straße Jungborn und über einen Fußweg von der Wählingsallee.
Die Grundstücke Jungborn Nr. 2 bis 16 sind mit Einfamilien- und Doppelhäusern aus den Baujahren um 1900 bis 2017 bebaut; in Kubatur und Gestaltung sind die Gebäude sehr unterschiedlich. Die meisten Grundstücke sind recht klein, rückwärtig sind Gärten angelegt.
Im Süden des Plangebiets dominiert Geschosswohnungsbau aus den 1970er Jahren. Auf dem Flurstück 4495 sind insgesamt 13 Mehrfamilienhäuser vorhanden, teils in Form eines Winkels, teils als Zeile angeordnet, mit meist vier Vollgeschossen, in Randbereichen mit drei Vollgeschossen. Hervorzuheben ist die Qualität der Kinderspiel- und Aufenthaltsflächen in den Innenhöfen, einschließlich Baum- und Strauchbestand. Der wesentliche Teil der Stellplätze ist in einer Garage am westlichen Rand des Grundstücks untergebracht; die Garage verfügt über ein Untergeschoss und ein Erdgeschoss, angefahren über eine Rampenanlage von Süden.
Zwischen Jungborn, Wählingsweg und Heidlohstraße liegt ein weiterer Baublock mit Wohnungsbauten der 1970er Jahre, mit vier Vollgeschossen im mittleren Bereich und drei Vollgeschossen an der West- und Ostseite. An der Heidlohstraße, etwa in der Mitte des Baublocks ist eine Stellplatzanlage mit offenen Stellplätzen und einigen Garagen vorhanden. Weitere Stellplatzanlagen im nördlichen Bereich sind über die Straße Jungborn zu erreichen.
Verkehr
Die verkehrlich bedeutsamen Straßen innerhalb des Plangebiets sind die Frohmestraße und die Wählingsallee. Der Knotenpunkt beider Straßen ist kürzlich ausgebaut worden und entsprechend leistungsfähig; im Kreuzungsbereich wurden Fahrstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn angelegt. Die Breite der Nebenflächen entspricht nicht mehr dem heutigen Bedarf.
Die Frohmestraße verfügt über eine Fahrbahnbreite von ca. 6 m und ist damit insbesondere für den Busverkehr recht schmal. An der Nordwestseite ist nördlich der Bushaltestelle ein Radweg neben dem Gehweg vorhanden, die Breite ist nicht ausreichend. Als reine Anliegerstraße verfügt die Straße Meddenwarf über Gehwege auf beiden Seiten.
Die Fahrbahnbreite der Wählingsallee beträgt ca. 7 m, beidseitig sind Radwege auf Gehweghöhenniveau vorhanden. Der Wählingsweg ist 5 m breit und beidseitig mit Gehwegen ausgestattet, der Bus hält hier auf der Fahrbahn; zwischen Heidlohstraße und Wählingsallee ist der Wählingsweg als Einbahnstraße in Richtung Norden zu befahren. Die Straße Jungborn verfügt über eine Fahrbahnbreite von 6 m, Gehwege sind teilweise nur einseitig vorhanden. Die Anwohner parken oftmals am Fahrbahnrand.
Soziale Infrastruktur / Bildung / Sport / Freizeit
Neben der großen zentral im Plangebiet gelegenen Kindertagesstätte sind weitere, kleinere Kitas in der näheren Umgebung vorhanden. Die Grundschule Frohmestraße liegt am westlichen Rand außerhalb des Plangebiets. Als Stadtteilschule steht die Julius-Leber-Schule in etwa 1,5 km Entfernung zur Verfügung. Beide Schulen verfügen über Sporthallen und Sportplätze zur schulischen Nutzung. Die nächstgelegenen Gymnasien liegen in Niendorf und Eidelstedt. An der Holsteiner Chaussee, südlich Ellerbeker Weg, in ca. 2 km Entfernung, ist eine neue Campus-Schule in der Planung (Übergabe des ersten Bauabschnitts voraussichtlich im Jahr 2029). In der Wählingsallee Nr. 16 befindet sich das Freizeitzentrum Schnelsen sowie ein Stadtteilkulturzentrum mit einem umfangreichen Angebot an Kursen und Veranstaltungen. Nördlich der Grundschule Frohmestraße besteht ein großer Kunstrasenfußballplatz, der vom örtlichen Sportverein genutzt wird.
Erholungsfunktionen, Freiraum-/Wegeverbund
Im Plangebiet sind keine öffentlichen Parkanlagen vorhanden. Die nahegelegene Parkanlage auf dem Autobahndeckel übernimmt zukünftig diese Funktion. Die Grundstücke an der Straße Meddenwarf sowie die rückwärtig gelegenen Grundstücke an der Frohmestraße verfügen über private Gärten, die allerdings im nördlichen Bereich dem Autobahnlärm ausgesetzt sind. Diese Gärten verfügen über ein beträchtliches Grünvolumen mit einem größeren Gehölzbestand. Auch die Grundstücke Jungborn 2-16 und kleinere Teilbereiche südlich der Wählingsallee / Frohmestraße sind gärtnerisch angelegt und dienen der privaten Erholung. Zwischen den Geschosswohnungsbauten am Jungborn befinden sich attraktive private Spiel- und Aufenthaltsflächen in den Innenhöfen.
Als großes Naherholungsgebiet bietet sich das Niendorfer Gehege in ca. 2,5 km Entfernung an. Im Süden des Plangebietes ist ein kurzer Abschnitt der Heidlohstraße Teil der Veloroute 14, die von Othmarschen über den 2. Grünen Ring bis nach Billstedt führt.
Nahversorgung
Alle Güter des täglichen bzw. wöchentlichen Bedarfs und auch darüber hinaus, sind in den Geschäften an der Frohmestraße erhältlich. Im Eckgebäude Frohmestraße / Glißmannweg ist ein Supermarkt ansässig. Nordwestlich des Plangebietes in ca. 1 km Entfernung sowie im Verlauf der Frohmestraße nach Südosten befinden sind mehrere Discount-Märkte. Zweimal wöchentlich findet auf der Fläche vor dem Freizeitzentrum an der Wählingsallee ein kleiner Wochenmarkt statt.
Lärm
Der Kernbereich des Plangebiets ist durch den Verkehrslärm der Frohmestraße und der Wählingsallee belastet, insbesondere an der Kreuzung beider Straßen. Zusätzliche Belastungen entstehen nördlich der Frohmestraße durch die Verkehre auf dem Schleswiger Damm und auf dem nicht überdeckelten Abschnitt der Autobahn A7. Der südliche Randbereich des Plangebiets ist dem Straßenverkehrslärm der Heidlohstraße sowie dem der Autobahn aus dem südlich anschließenden nicht überdeckelten Teil ausgesetzt.
Stromversorgung
Im Bereich der vorhandenen öffentlichen Wegeflächen und den an das Verteilungsnetz angeschlossenen Grundstücken befinden sich diverse Mittel- und Niederspannungsanlagen des Verteilungsnetzbetreibers, der Stromnetz Hamburg GmbH, zur örtlichen Versorgung.
Naturräumliche Gliederung / Geologie und Boden
Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum Geest. Die geologischen Verhältnisse des Plangebietes werden nördlich der Frohmestraße großflächig von Schluffen, die aus glazialen Aufschüttungen (Grundmoräne) stammen, sowie südlich der Wählingsallee von Sanden aus Schmelzwasserablagerungen geprägt. Natürlicherweise treten im Gebiet Braunerden und Podsole aus saalezeitlichen Schmelzwassersanden auf. Im Norden wird die Grundmoräne teilweise von Pseudogleyen, Parabraunerden und Podsolen aus Geschiebedecksanden überlagert. Die Böden im Süden des Plangebietes sind dagegen zu einem hohen Anteil versiegelt und tiefgründig gestört.
Die Geländehöhen liegen im Plangebiet zwischen ca. +13,1 m NHN im Norden an der Straße Meddenwarf und ca. +21,6 m NHN im zentralen Bereich zwischen dem Wählingsweg und der Straße Jungborn.
Innerhalb des Plangebietes nördlich der Frohmestraße bestehen weitgehend ungünstige Versickerungsmöglichkeiten, die auf gering wasserdurchlässige Substrate (Schluffe) und eine eingeschränkte Versickerungsfähigkeit des Bodens zurückzuführen ist. Südlich der Frohmestraße bzw. Wählingsallee liegen aufgrund des sandigen Untergrunds dagegen bessere Versickerungsbedingungen vor.
Die Böden im Plangebiet sind größtenteils anthropogen geprägt. Schutzwürdige Böden sind von der Planung nicht betroffen.
Offene Grünstrukturen befinden sich größtenteils auf privaten Flächen. Die Gewerbeflächen im Norden an der Frohmestraße und in der Wählingsallee sowie die Verkehrsflächen sind nahezu vollständig versiegelt.
Oberflächengewässer
Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine bedeutenden Fließ- oder Stillgewässer. Vereinzelt finden sich kleinere Gartenteiche auf den rückwärtigen Grundstücken.
Grundwasser
Der Planungsraum befindet sich im Einzugsbereich des Grundwasserleiters El13 („Krückau – Altmoränengeest Nord“), der gemäß FHH-BSU (2015) einen guten mengenmäßigen Zustand aufweist. Der gute chemische Zustand wird zumindest in Teilbereichen nicht erreicht. Der minimale Grundwasserflurabstand liegt nördlich der Frohmestraße zwischen 3 m und 10 m (Referenzjahr: 2018). Im weiteren Verlauf Richtung Süden liegen die Grundwasserflurabstände westlich der Straße Jungborn zwischen 5 m und 15 m. Angrenzend an den Autobahntunnel können kleinräumig auch Abstände von bis zu 20 m erreicht werden.
Nach der Karte „Schutzwirkungen der Deckschichten“ (FHH-BSU 2015) liegt für den gesamten Planungsraum aufgrund der vorhandenen Bodenverhältnisse eine ungünstige bis mittlere Empfindlichkeit für das Grundwasser vor.
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine Wasserschutzgebiete (WSG). Die Schutzzone III des WSG „Eidelstedt/Stellingen“ beginnt jedoch in einer Entfernung von ca. 50 m westlich der Einmündung des Wählingswegs in die Heidlohstraße und besteht auf gesamter Länge parallel zum Plangebiet.
Klima / Lufthygiene
Großräumig zählt das Hamburger Stadtgebiet zum warm-gemäßigten atlantischen Klimabereich mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 9,8 °C (DWD 2021: Klimareport Hamburg). Der mittlere Niederschlag in Hamburg beträgt ca. 727 mm/a (DWD 2021). Die Lage Hamburgs in der norddeutschen Tiefebene bewirkt eine verhältnismäßig gute Durchlüftung des Stadtgebietes. Westliche und südwestliche Winde sind vorherrschend.
Gemäß „Stadtklimatischer Bestandsaufnahme und Bewertung für das Landschaftsprogramm Hamburg“ (GEO-NET 2017) gelten die Flächen des Geltungsbereichs als Siedlungsräume, von denen ein mäßiger Wärmeinseleffekt ausgeht. Zur Ausbildung von lokalen Wärmeinseln trägt der hohe Versiegelungsgrad der Gewerbe- und Verkehrsflächen im Bereich Frohmestraße und Wählingsallee sowie im Süden an der Heidlohstraße bei. Darüber hinaus bestehen im Plangebiet lufthygienische Belastungen durch den Straßenverkehr. Lediglich die stärker durchgrünten Bereiche südlich der Straße Meddenwarf und westlich der Straße Jungborn sind kleinräumig von klimaökologischer und stadtklimatischer Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiete mit Zuordnung zu belasteten Siedlungsräumen.
Innerhalb des Plangebietes bestehen keine klimatischen Wirkfaktoren, durch die Gebiete außerhalb des Plangebiets erheblich beeinflusst werden könnten. Aufgrund der vorhandenen Bebauung sind keine prägenden Kaltluftströmungen innerhalb des Plangebiets vorhanden.
Tier- und Pflanzenwelt
Der Geltungsbereich wird überwiegend durch verschiedene Biotopkomplexe der Siedlungen geprägt. Während es sich im nördlichen und mittleren Teil des Plangebietes (Meddenwarf, nördlich Frohmestraße, nördlicher Abschnitt der Straße Jungborn) vor allem um eine „lockere Einzelhausbebauung“ (BNE) handelt, schließt sich im weiteren Verlauf der Straße Jungborn „Reihenhausbebauung“ (BNG) an. Die kleinteilige Nutzung entlang der Frohmestraße und Wählingsallee (Einzelhandel/ Dienstleistungen) wird dem Biotoptyp „Gewerbeflächen“ (BIG) zugeordnet und bei der Kita am Jungborn handelt es sich um „Gemeinbedarfsbebauung“ (BSG).
Die Siedlungs- und Gewerbeflächen werden in der Regel von „Ziergärten“ (EHZ) oder „kleinteiligen Grünanlagen, naturnah“ (EPA) umgeben, in denen sich ein z.T. prägender Altbaumbestand entwickelt hat. Im Rahmen der Baumkartierung (August 2021) der Freien und Hansestadt Hamburg wurden im Plangebiet insgesamt 297 Einzel-, Reihen- und Gruppenbäume (HEA, HEE, HEG) erfasst, die gemäß Baumschutzverordnung, siehe auch „Arbeitshinweise zum Vollzug der Baumschutzverordnung und den zu beachtenden artenschutzrechtlichen Vorschriften“ (FHH-BUE 2017), geschützt sind. Insbesondere im Nordosten des Geltungsbereiches zwischen Frohmestraße und Meddenwarf grenzt ein wertvoller, „gepflanzter Gehölzbestand aus vorwiegend heimischen Arten“ (ZHN) an die BAB A7 an.
Es befinden sich keine Schutzgebiete nach nationalem oder europäischem Naturschutzrecht im Plangebiet und dessen Umfeld.
Zum Biotopverbund tragen insbesondere die privaten Grünflächen mit dem o.g. zum Teil alten Gehölzbestand und die linienhaften Gehölzbestände entlang der Verkehrswege bei.
Innerhalb des Plangebietes befinden sich weder Ausgleichsflächen gemäß Kompensationsverzeichnis der BUKEA noch gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope.
Brutvögel
Im Rahmen der Bestandserfassung der Brutvögel im Zeitraum von April bis Juli 2020 wurden mit einer Revierkartierung insgesamt 35 Arten nachgewiesen, von denen 26 als Brutvögel zu werten sind und neun als Nahrungsgäste.
Das Untersuchungsgebiet weist ein typisches Arteninventar innerstädtischer Lebensräume in Hamburg auf. Darunter befinden sich mit dem Haussperling und Star zwei Arten im Gebiet, die nach der Roten Liste Hamburgs als gefährdet gelten. Bundesweit ist jedoch nur der Star gefährdet. Die Vorkommen der gefährdeten Arten befinden sich innerhalb der Grünstrukturen nördlich der Frohmestraße sowie in unmittelbarer Umgebung der vorhandenen Wohnbebauung westlich der Straße Jungborn. Eine überdurchschnittliche Bedeutung als städtischer Brutvogellebensraum hat ebenso die Bebauung entlang der Frohmestraße und Wählingsallee.
Alle im Plangebiet erfassten Vogelarten sind nach § 7 BNatSchG als europäische Vogelarten „besonders geschützt“.
Der Grünspecht ist nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zudem „streng geschützt“. Weitere nach der BArtSchV streng geschützte Arten, wie z.B. Mäusebussard, konnten nur durch überfliegende Individuen oder außerhalb des Geltungsbereiches festgestellt werden.
Von den im Bebauungsplangebiet vorkommenden Arten werden in Anhang 2c der „Hinweise zum Artenschutz in der Bauleitplanung“ der Freien und Hansestadt Hamburg als in Hamburg besonders zu berücksichtigende Vogelarten Dohle, Grünspecht, Haussperling und Mauersegler aufgeführt.
Für die im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten wurde eine gesonderte Artenschutzprüfung durchgeführt. Als Ergebnis dieser Prüfung wurden CEF-Maßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen formuliert, sodass nicht mit dem Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG zu rechnen ist.
Fledermäuse
Die Bestandserhebung von Fledermäusen erfolgte im Zeitraum von Mai bis September 2020, wobei insgesamt sechs Arten erfasst werden konnten. Neben der Erfassung des vorhandenen Artenrepertoires durch Detektorbegehungen wurden an sieben Stellen im Geltungsbereich Horchboxen (Batcorder) aufgestellt.
Insgesamt wurden im Rahmen der Horchboxerfassung 1.273 Kontakte verzeichnet. Am häufigsten wurde die Zwergfledermaus (1.246 Kontakte) erfasst, des Weiteren Breitflügelfledermaus (13 Kontakte), Rauhautfledermaus (11 Kontakte) und Großer Abendsegler (3 Kontakte). Die Nachweise des Braunen Langohrs und der Mückenfledermaus erfolgten dagegen ausschließlich im Rahmen der Detektorbegehungen. Eine besonders hohe Aktivitätsdichte konnte in diesem Zusammenhang vor allem nördlich der Frohmestraße im Umfeld der hier vorhandenen Gehölz- und Gebäudestrukturen festgestellt werden. In diesem Bereich verlaufen zudem mehrere regelmäßig genutzte Flugstraßen, die nahe gelegene Grünflächen sowie Reviere in der Eidelstedter Feldmark miteinander verbinden. Südlich der Frohmestraße zeichnen sich die von Großbäumen gesäumten Straßenzüge und Gärten entlang der Straßen Jungborn und Wählingsweg als wertgebende Leitlinien aus.
Durch abendliche und morgendliche Ein- und Ausflugszählungen, Schwärmkontrollen vor Winterquartieren und Erfassungen von Balzrevieren sowie Paarungsquartieren konnten mehrere Hinweise einer Quartiernutzung durch Fledermäuse im Untersuchungsgebiet erbracht werden. Die Nachweise von insgesamt sieben Männchenquartieren sowie Balz- und Paarungsquartieren der Arten Breitflügelfledermaus, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus konzentrieren sich in diesem Zusammenhang auf die Gebäudestrukturen entlang der Frohmestraße. Darüber hinaus konnten in diesem Bereich auch zwei Wochenstuben der Zwergfledermaus nachgewiesen werden. Den Männchenquartieren kommt ebenso eine potenzielle Nutzbarkeit als Winterquartier zu. Vor diesem Hintergrund sind die umliegenden Grünstrukturen essenzielle Jagdhabitate. Weitere Jagdreviere befinden sich südlich der Frohmestraße im Verlauf der Straßen Jungborn und Wählingsweg.
Nach der Roten Liste Hamburgs sind der Große Abendsegler und die Breitflügelfledermaus gefährdet. Auf der Vorwarnliste steht die Rauhautfledermaus. Die Mückenfledermaus und das Braune Langohr besitzen darüber hinaus eine Gefährdung unbekannten Ausmaßes. Bundesweit sind die Arten Breitflügelfledermaus und Braunes Langohr gefährdet, während der Große Abendsegler auf der Vorwarnliste steht.
Alle erfassten Fledermausarten gelten im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 14 BNatSchG als „streng geschützte“ Arten und sind im Anhang IV FFH-Richtlinie aufgeführt. Für die im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Fledermausarten wurde eine gesonderte Artenschutzprüfung durchgeführt. Als Ergebnis dieser Prüfung wurden CEF-Maßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen formuliert, sodass nicht mit dem Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG zu rechnen ist.
Landschafts- und Stadtbild
Das Stadtbild im Bereich der Wählingsallee / Frohmestraße wird durch Einzelhandelsgeschäfte und Wohnnutzung geprägt. Die Wählingsallee verfügt über einen Straßenraum von 18 Meter Breite, seitlich wechseln sich Parkbuchten und einzelne Straßenbäume ab. Im Kreuzungsbereich mit der Frohmestraße weitet sich der Straßenraum auf, optisch tritt die Verkehrsinfrastruktur in den Vordergrund, Straßenbäume sind nicht vorhanden. Die Bebauung entlang beider Straßen ist sehr heterogen. Das Straßenbild der Frohmestraße profitiert von der großen, alten Eiche nördlich der Bushaltestelle, vor der Hausnummer 45a. Außerhalb des Plangebiets sind weitere, große Straßenbäume vorhanden: auf der Südwestseite der Frohmestraße am Zugang zum Schulgelände, auf der öffentlichen Fläche vor dem Gebäude Frohmestraße 46/48 sowie vor der Eisdiele an der Einmündung Meddenwarf. Trotz der gleichen Breite des öffentlichen Straßenraumes von 18 m wirkt die Frohmestraße enger und für die Passanten attraktiver. Die Gebäude stehen etwas dichter beieinander, das Sortiment der Einzelhandelsgeschäfte ist interessanter und lockt mehr Kunden an.
In der Straße Meddenwarf dominiert eine Einfamilienhausbebauung mit einem z.T. hohen Grünanteil. Am östlichen Rand des Geltungsbereichs befindet sich in diesem Zusammenhang ein dichter, raumprägender Gehölzbestand, der von der Autobahn aus sichtbar ist.
Das Landschafts- und Stadtbild wird an der Straße Jungborn durch den angrenzenden Park auf dem Autobahndeckel geprägt, wobei einschränkend anzumerken ist, dass die Bepflanzung erst noch heranwachsen muss. Im nördlichen Straßenabschnitt sind die Vorgärten der Einfamilienhausbebauung im Straßenbild präsent. Die Kindertagestätte ist überwiegend von landschaftsbildwirksamen Gehölzstrukturen und Grünflächen umgeben. Das Landschafts- und Stadtbild im südlichen Abschnitt Jungborn / Wählingsweg wird durch die straßenbegleitenden Wohnungsbauten der 1970er Jahre und den Bestand an hohen Bäumen entlang der Straßen und der Stellplatzanlagen geprägt.
Relevante Landschaftsachsen befinden sich nicht im Geltungsbereich. Die „Eimsbüttel-Landschaftsachse“ grenzt östlich an die A7 an.
Umgebung des Plangebiets
In der nördlichen Umgebung des Plangebiets liegt eine Bebauung aus Mehrfamilien-, Reihen- und Doppelhäusern; an der Frohmestraße finden sich im Wesentlichen Mehrfamilienhäuser, meist in geschlossener Bauweise mit Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss. Dem Plangebiet gegenüber besteht an der Frohmestraße eine sehr heterogene, mit größeren und kleineren Lücken errichtete Straßenrandbebauung. Bemerkenswert sind die beiden Jugendstilgebäude (Nr. 38 und 49) neben dem Eingang zur Grundschule; rückwärtig grenzt das Schulgelände mit Sportplatz an. Im Eckbereich Frohmestraße / Wählingsallee bildet ein gemischt genutztes Gebäude aus den 1970er Jahren mit sechs Vollgeschossen einen Hochpunkt. Westlich anschließend, im Verlauf der Wählingsallee, nimmt die Dichte der Bebauung ab. Neben Mehrfamilienhäusern finden sich Einzelhäuser sowie das Gelände des Wochenmarktes. Südlich der Heidlohstraße sind kürzlich größere Neubauten entstanden, daran angrenzend und auch westlich des Wählingswegs ist eine Bebauung aus kleineren Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern vorhanden. Im Osten grenzt die bereits überdeckelte Bundesautobahn A7 mit Parkanlagen und Kleingärten an das Plangebiet an.