1. Anlass der Planung
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung, Neuordnung und Aktivierung von Wohnbau- und Einzelhandelsflächen im Zentrum des Stadtteils Schnelsen. Die Frohmestraße als traditionelle Einkaufsstraße des Stadtteils soll aufgewertet und als Zentrum attraktiver werden. Zudem sollen neue Wohnungen entstehen.
Anlass der Planung ist die Überdeckelung der Bundesautobahn A 7 im Abschnitt Schnelsen, die im Herbst 2022 mit der Fertigstellung der Parkanlage abgeschlossen wurde, sie verändert das Plangebiet und die Umgebung deutlich. Bisher wurde der Stadtteil Schnelsen östlich des Plangebietes durch die Autobahn zerschnitten, die Lärmbelastung war in den Randbereichen extrem hoch. Zukünftig können diese Flächen dichter bebaut und intensiver genutzt werden.
Der südliche Kernbereich des entsprechend des Hamburger Zentrenkonzeptes als Ortszentrums eingestuften Schnelsener Zentrums liegt im Plangebiet. Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzung für die Realisierung zusätzlicher Einzelhandels- und Gewerbeflächen in den Erdgeschossen sowie die konkrete Ansiedlung eines großen Supermarktes, einschließlich der dazugehörigen Kundenparkplätze. Durch die Anziehungskraft eines sogenannten „Vollsortimenters“ mit ca. 1.800 m² Verkaufsfläche werden auch die übrigen Einzelhandelsgeschäfte im Ortskern von der Kundschaft profitieren.
In den letzten zehn Jahren ist die Bevölkerung der Stadt Hamburg stetig gewachsen, von ca. 1,75 Mio. auf 1,85 Mio. Einwohner. Der Wohnungsmarkt ist stark angespannt, es fehlt an Flächen für Neubauten. Für Teilbereiche des Plangebiets, die bisher durch 1- bis 3-geschossige Gebäude geprägt sind und deren Lage bezüglich der Lärmbelastung und der Versorgung mit öffentlichen Grünflächen durch den Autobahndeckel wesentlich verbessert wurde, sollen deutlich höhere Dichtewerte festgesetzt werden um Geschosswohnungsbau in größerem Umfang zu ermöglichen. Insbesondere der Bereich um die Frohmestraße ist mit dem ÖPNV gut erschlossen und verfügt über eine ausgezeichnete Infrastruktur.
Im südlichen Teil des Plangebiets sollen Geschosswohnungsbauten aus den 1970er Jahren gesichert und die Möglichkeit zur Bebauung von Garagen- bzw. Stellplatzflächen eröffnet werden. An der Straße Meddenwarf, im Norden des Plangebiets, sollen die bestehenden Einfamilienhäuser aus der Zeit um 1900 durch die Festsetzung eines Erhaltungsbereichs gesichert werden.
Zu Beginn des Bebauungsplanverfahrens wurde für Teilbereiche des Plangebiets ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Für südlich der Wählingsallee gelegene Grundstücke wurde außerdem ein hochbaulicher Wettbewerb durchgeführt.