3.2.3. Denkmalschutz / Bodendenkmalpflege
Im Plangebiet sind keine Objekte vorhanden, die in die Denkmalliste eingetragen sind.
Westlich des Plangebiets liegt der Schulkomplex der Grundschule Frohmestraße. Das Schulgelände mit allen Schulgebäuden und der Turnhalle ist als Ensemble gemäß § 4 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 142), geändert am 18. November 2025 (HmbGVBl. S. 680), geschützt.
Östlich der Straße Jungborn befindet sich auf der Fläche der Bundesautobahn ein archäologischer Fundplatz, dessen Fundstreuung bis in das Plangebiet hineinragt. Bei archäologischen Funden ist unverzüglich Kontakt mit der Bodendenkmalpflege, Archäologisches Museum Hamburg, aufzunehmen.