Planungsdokumente: Schnelsen 95 "Frohmestraße"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1. Raumordnung und Landesplanung

3.1.1. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) stellt den wesentlichen Bereich des Plangebiets als „Wohnbauflächen“ dar. Nördlich und südlich entlang der Frohmestraße sind „Gemischte Bauflächen, deren Charakter als Dienstleistungszentren für die Wohnbevölkerung und für die Wirtschaft durch besondere Festsetzungen gesichert werden soll“ dargestellt.

3.1.2. Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz

Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) stellt für Flächen südlich der Wählingsallee und Flächen an der Straße Meddenwarf sowie rückwärtige Flächen an der Frohmestraße das Milieu „Gartenbezogenes Wohnen“ dar. Im südlichen Bereich des Plangebiets, an der Straße Jungborn und Heidlohstraße ist das Milieu „Etagenwohnen“ und beidseitig der Frohmestraße das Milieu „Verdichteter Stadtraum“ dargestellt. Größere Teilbereiche des Plangebiets sind darüber hinaus als „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ dargestellt, womit verschiedene Entwicklungsziele verbunden sind, die im Erläuterungsbericht zum Landschaftsprogramm definiert sind. Entlang der Wählingsallee ist eine „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt.

Für den Arten- und Biotopschutz stellt das Landschaftsprogramm in der Fachkarte für das Plangebiet die Biotopentwicklungsräume 11a „Offene Wohnbebauung mit artenreichen Biotopelementen“, 12 „Städtisch geprägte Bereiche mit mittlerem bis geringem Grünanteil“ und 13a „Geschlossene und sonstige Bebauung mit sehr geringem Grünanteil“ dar.

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