Planungsdokumente: Schnelsen 95 "Frohmestraße"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3. Planerisch beachtliche Rahmenbedingungen

3.3.1. Übergeordnete Programm- und Entwicklungspläne

Eimsbüttel 2040

Für den Bezirk Eimsbüttel wurde unter Beteiligung von Bürgern ein Entwicklungskonzept mit räumlichem Leitbild für die Schwerpunkte der Stadtentwicklung bis zum Jahr 2040 erarbeitet und im Februar 2018 durch die Bezirksversammlung verabschiedet. Der Grundgedanke des Konzepts ist die Innenentwicklung, insbesondere entlang der Magistralen, in der Nähe der Stadtteilzentren und um die Schnellbahnhaltestellen. Gleichzeitig soll die Infrastruktur verbessert werden. Neben dem Ausbau des ÖPNV soll z.B. die Entwicklung und Vernetzung von Grünstrukturen und Wegeverbindungen eine wesentliche Rolle spielen.

Für das Ortszentrum, die Flächen an der Frohmestraße und Wählingsallee wird im Leitbildplan ein urbaner Kern und urbane Straße dargestellt. Östlich des Plangebietes wird auf dem Deckel über der Bundesautobahn ein grünes Wegenetz dargestellt. Zudem ist an der Frohmestraße sowie im Randbereich der Deckelfläche ein Urbanisierungspotential angegeben.

Hamburger Zentrenkonzept

Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat 2019 das Hamburger Zentrenkonzept beschlossen. Es kategorisiert die bestehenden Zentren und formuliert Strategien und Handlungsempfehlungen. Es betrachtet Zentren mit übergeordneter Bedeutung. Das Zentrum Frohmestraße wird als Ortszentrum mit Versorgungsfunktion für den eigenen Stadtteil eingestuft. Konkrete Handlungsempfehlungen für die Frohmestraße sind die Ansiedlung weiterer, auch großflächiger, Lebensmittelanbieter sowie die Umgestaltung des öffentlichen Raumes und die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur.

Hamburger Maß – Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt

Die Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt wurden im September 2019 von der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau beschlossen. Sie sind ein städtebauliches Entwicklungskonzept, welches unter Bezug auf unterschiedliche Stadtzonen (innere Stadt – Urbanisierungszone – äußere Stadt) Vorgaben zur Erhöhung der baulichen Dichte enthält. Neu ist der Ansatz, die baulichen Dichtewerte in Bezug auf ein Stadtquartier zu betrachten (Quartiersdichte), sodass größere Freiräume wie Parkanlagen oder städtische Plätze höhere Dichtewerte auf den umgebenden Baugrundstücken erlauben.

Gründachstrategie für Hamburg

Im Rahmen des Planverfahrens ist die vom Senat am 8. April 2014 beschlossene „Gründachstrategie für Hamburg“ (Drucksache 20/11432) zu berücksichtigen. Ziel der Strategie ist es, eine nachhaltige Flächenentwicklung mit den Zielen der Klimafolgenanpassung und des Klimaschutzes zu verbinden.

Strategie Grüne Fassaden

Als Ergänzung der Gründachstrategie und Baustein zur Anpassung Hamburgs an den Klimawandel ist im Frühjahr 2024 die „Strategie Grüne Fassaden“ (Drucksache 22/14976) vom Senat beschlossen worden. Im Planverfahren soll grundsätzlich geprüft werden, ob Fassadenbegrünungen an geeigneten Wänden festgesetzt werden können, um als Baustein des Hamburger Klimaplans und der Qualitätsoffensive Freiraum die positiven Auswirkungen auf das Lokalklima und den Stadtraum umfänglich auszuschöpfen.

Hamburger Klimaplan

Mit der zweiten Fortschreibung des Hamburger Klimaplan (Drucksache 22/12774) setzt der Senat die Klimaziele für Hamburg fest und unterlegt diese mit Maßnahmen. Sofern die Planung von den Zielen und Maßnahmen des Hamburger Klimaplan berührt ist, sind diese im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Klimaanpassungsstrategie

Die Strategie zur Anpassung Hamburgs an den Klimawandel (Drucksache 22/18165) legt die Ziele und Maßnahmen für die gesamtstädtische Anpassung an den Klimawandel fest. Diese sind, soweit sie städtebauliche Relevanz besitzen, im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel

Die Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel (2014, aktualisiert 2019) formulieren Ziele und Ansiedlungsregeln für die Hamburger Zentren. Wesentlicher Inhalt ist Einstufung verschiedener Sortimente als zentrenrelevant, nicht zentrenrelevant oder nahversorgungsrelevant zur Steuerung des Einzelhandels. Dem Zentrum Frohmestraße wird als Ortszentrum eine auf den Stadtteil beschränkte Versorgungsfunktion zugeschrieben.

Bezirk Eimsbüttel, Nahversorgungskonzept 2018

Alle Hamburger Bezirksämter erstellen Nahversorgungskonzepte für die jeweiligen Bezirke. Wesentliche Inhalte sind die Analyse der bestehenden Nahversorgung sowie die Definition zentraler Versorgungsbereiche mit Entwicklungszielen und Handlungsempfehlungen. Das Ortszentrum Frohmestraße ist als übergeordnetes Zentrum eingestuft. Die Einordnung basiert auf Verkaufsflächengröße und Sortimentsausstattung. Der definierte zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich innerhalb des Plangebiets östlich der Frohmestraße sowie südlich der Wählingsallee. Er schließt über das Plangebiet hinaus weitere Flächen auf den jeweils gegenüberliegenden Straßenseiten sowie im weiteren Verlauf der Frohmestraße in Richtung Nord-Westen ein.

Bezirk Eimsbüttel, Wohnungsbauprogramm 2024/2025

Seit 2011 werden durch die Hamburger Bezirksämter Wohnungsbauprogramme erarbeitet und jährlich fortgeschrieben. Es werden Potenzialflächen für den Wohnungsbau aufgelistet, in Planausschnitten dargestellt und beschrieben, sowie Handlungsempfehlungen gegeben. Die im Plangebiet gelegene Fläche Frohmestraße / Meddenwarf wird im Wohnungsbauprogramm mit der Listennummer 9.098 und einem Potential von 120-180 Wohneinheiten aufgeführt. Der südliche Teil des Plangebiets zwischen Wählingsallee und Heidlohstraße wird mit der Listennummer 9.110 und einem Potential von 200-300 neuen Wohneinheiten aufgeführt.

RISE-Fördergebiet Schnelsen – Zentrum Frohmestraße / Burgwedel

Im Sommer 2021 wurde das Fördergebiet „Schnelsen – Zentrum Frohmestraße / Burgwedel“ durch den Senat im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) festgelegt. Der südliche Teil des Fördergebiets liegt im Plangebiet. Das Programm stellt städtebauliche Fördermittel zur Verfügung. Damit sollen, nach einer vorhergehenden Problemanalyse, insbesondere Investitionen in städtebauliche und freiraumplanerische Maßnahmen sowie in die Verkehrsinfrastruktur getätigt werden.

Städtebaulicher Wettbewerb Zentrum Frohmestraße

Für die Bereiche östlich der Frohmestraße, südlich der Wählingsallee und westlich der Straße Jungborn wurde ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt. In diesen Bereichen bildet der im April 2021 mit dem ersten Preis ausgezeichnete Entwurf die Grundlage für den Bebauungsplan.

Hochbaulicher Wettbewerb Neubebauung Wählingsallee

Für den Bereich südlich der Wählingsallee wurde ein hochbauliches Workshopverfahren durchgeführt. Der prämierte Entwurf des städtebaulichen Wettbewerbes definierte die Grundlage der hochbaulichen Vertiefung. Der im Januar 2022 mit dem ersten Preis ausgezeichnete Entwurf bildet die Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplans für das urbane Gebiet MU 4.

3.3.2. Fachtechnische Untersuchungen und Gutachten

Artenschutzfachliche Untersuchungen

Für das Plangebiet liegt ein Artenschutzfachbeitrag (Januar 2021) vor.

Bestandserfassung und –bewertung der Gehölze

Für das Plangebiet erfolgte im August 2021 eine Bestandsaufnahme der Gehölze sowie eine Bewertung.

Bilanzierung des Eingriffs

Für das Plangebiet wurde im Februar 2024 (Aktualisierung 02.10.2025) eine Bilanzierung des Eingriffs anhand des Hamburger Staatsrätemodells vorgenommen.

Oberflächenentwässerung

Für das Plangebiet liegt ein Oberflächenentwässerungskonzept (März 2024) vor.

Lärm

Für das Plangebiet liegt eine schalltechnische Untersuchung zum Straßenverkehrslärm vor (Juli 2024). Ferner liegt eine schalltechnische Beratung zum Lieferverkehr für den geplanten Supermarkt sowie zu den Ein- und Ausfahrten der Tiefgarage im urbanen Gebiet MU 4 vor (November 2022, Aktualisierung Juni 2025).

Verkehr Für das Plangebiet liegt eine Zuwegungsprüfung (Juli 2020), eine Verkehrstechnische Stellungnahme (November 2020) und eine Ergänzung zur Verkehrstechnischen Stellungnahme (Juni 2024) vor. Ferner liegt ein Bericht zum Verkehrsaufkommen sowie eine gutachterliche Stellungnahme zur Erschließung mit Lieferverkehr für den geplanten Vollsortimenter sowie zur Erschließung der Ein- und Ausfahrten der Tiefgarage im urbanen Gebiet MU 4 vor (jeweils Mai 2025).

Verschattung Für das Vorhaben südlich der Wählingsallee liegt eine Verschattungsstudie (März 2023) vor.

Luftschadstoffe

Für das Plangebiet liegt eine Luftschadstoffuntersuchung (April 2025) vor.

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