5.9.3. Luftschadstoffe
Der Hamburger Stadtkörper wird durch seine windoffene Lage in der norddeutschen Tiefebene relativ gut durchlüftet und weist damit zur überwiegenden Zeit des Jahres günstige Voraussetzungen für die Verteilung von Luftschadstoffen auf. Es herrschen Westwinde vor. Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Teil der Stadt, von daher ist das Plangebiet in Bezug auf den Luftaustausch bei Nord-, Nordwest- und Westwinden begünstigt. Die Luftqualität ist im großstädtischen Kontext ein zu betrachtender Aspekt hinsichtlich gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse. In Hamburg ist verkehrsbedingt die Belastung mit Stickstoffdioxid und Feinstaub relevant.
Das Plangebiet grenzt im Osten an die dort großteils überdeckelte Autobahn A 7 (49.850 Kfz/24h je Richtung) an. Weitere stark frequentierte Straßen sind die Heidlohstraße im Süden (5.650 Kfz/24h je Richtung) und der Schleswiger Damm (10.700 Kfz/24h je Richtung) im Norden des Plangebiets, sowie die Frohmestraße (8.000 Kfz/24h je Richtung).
Um abzuprüfen, ob im Plangebiet gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen gewährleistet werden können, wurde eine Luftschadstoffuntersuchung durchgeführt. Darin wird ermittelt, ob die mit der EU-Richtlinie 2024/2281 /1/ für 2030 vorgeschriebenen Grenzwerte im Plangebiet eingehalten werden.
Die verkehrlichen Eingangsdaten für die Luftschadstoffberechnung basieren auf Prognosezahlen aus dem Verkehrsmodell der Stadt Hamburg und wurden von der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, zur Verfügung gestellt.
Auf Basis eines 3-D-Modells wurde unter Berücksichtigung der täglichen Verkehrsstärke, mit Anteilen von LKW-Verkehr, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Zusammensetzung der Fahrzeugflotte, der Immissionsvorbelastung und unter Verwendung von meteorologischen Daten (Windrichtungen, Windgeschwindigkeiten) die Belastung des Plangebiets durch Stickstoffdioxid und Feinstaub errechnet. In das 3-D-Modell sind die Gebäude (entsprechend der Planung) und Straßen sowie die überdeckelten und die nicht überdeckelten Bereiche der Autobahn einschließlich der Lärmschutzwände, eingeflossen.
Als relevante Schadstoffkomponenten bezüglich verkehrsbedingter Luftschadstoffe, von denen in besonders belasteten Gebieten Grenzwertüberschreitungen zu erwarten sind, haben sich in den letzten Jahren NO2 (Stickstoff-Dioxyd) und Feinstaubkomponenten PM10 (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometer oder kleiner) herausgestellt. Noch feinere Teilchen mit der Partikelgröße PM2,5 stellen den gesundheitsgefährdenden Teil des Feinstaubs dar.
Stickstoffdioxid – NO2
Der über das Kalenderjahr gemittelte Grenzwert gemäß EU-Richtlinie 2024/2281 2030 beträgt 20 μg/m³. Für eine Kurzzeitüberschreitung gilt ein Grenzwert von 200 µ/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter) für höchstens 3 Stunden im Jahr. An höchstens 18 Tagen im Jahr darf ein Grenzwert von bis zu 50 µ/m³ erreicht werden.
In fast allen Teilen des Plangebiets liegt der Jahresmittelwert für NO2 unter 15 μg/m³, nur entlang der vielbefahrenen Straßen werden Jahresmittelwerte von 15 - 16μg/m³ ermittelt. Außerhalb des Plangebiets, direkt über der Autobahn und insbesondere an den Tunneleinfahrten wurden höhere Werte ermittelt. Im Norden sorgen die hohe Lärmschutzwand und der Umstand, dass die Autobahn deutlich tiefer liegt für eine Abschirmung. Damit werden die Grenzwerte im Plangebiet eingehalten. Aufgrund der Einhaltung der Jahresmittelwerte geht der Gutachter von einer Einhaltung der Werte für kurzzeitige Überschreitungen aus.
Feinstaub – PM10 und Feinstaub – PM2,5
Der über das Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Feinstaub PM10 beträgt 20 µ/m³; für Feinstaub PM2,5 beträgt der Wert 10 µ/m³.
Der über einen Tag gemittelte Immissionsgrenzwert für Feinstaub PM10 beträgt 45 µ/m³ und für Feinstaub PM2,5 25 µ/m³, bei höchstens 18 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.
Die Untersuchung ergab für Feinstaub PM10 Jahresmittelwerte < 17 μg /m ³, in Teilbereichen < 15 μg /m ³. Damit werden die Grenzwerte eingehalten. Aufgrund der Einhaltung der Jahresmittelwerte geht der Gutachter von einer Einhaltung der Werte für kurzzeitige Überschreitungen aus.
Die Jahresmittelwerte für Feinstaub PM2,5 sind entlang der offenen Autobahnauffahrt im Norden gegenüber dem restlichen Plangebiet deutlich erhöht. Dies trifft auch auf den Nahbereich um die südliche Tunneleinfahrt zu. Im Maximum werden Werte von 10,2 µ/m³ wenige Meter um die Tunnelöffnungen herum, erreicht. In diesen Bereichen liegen keine Wohngebäude, im Norden ist entlang der Autobahnauffahrt eine Grünfläche festgesetzt, insofern ist die geringfügige Überschreitung der Grenzwerte tolerierbar.
Im Bereich der Wohngrundstücke liegen die Jahresmittelwerte zwischen 9,2 und 9,7 µ/m³. Die Grenzwerte werden eingehalten. Entsprechend den Ergebnissen der Luftschadstoffuntersuchung sind keine Schutzmaßnahmen festzusetzen.
Die vorgenannten Prognoseergebnisse basieren bezüglich der Straßenverkehrsemissionen auf einer Ermittlung der Emissionen gemäß dem Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA) in der Version 4.2. Seit Oktober 2025 ist ein aktualisiertes Handbuch in der Version 5.1 verfügbar. Daher ist ergänzend zu prüfen, inwieweit sich das Prognoseergebnis bei Anwendung der neuen Emissionseingangsdaten ändern würde. Im Vergleich der beiden Versionen werden mit 5.1 überwiegend höhere Emissionen ermittelt. Da der Immissionswert für Feinstaub PM2,5 in der Prognose am nächsten am Grenzwert liegt, erfolgt die Prüfung für diesen Schadstoff. Durch Fallstudien anhand repräsentativer Straßen- und Verkehrssituationen in Hamburg wurde ermittelt, dass der Schwerverkehrsanteil der wesentliche Faktor für die Erhöhung der Emissionen mit dem HBEFA 5.1 ist. In Abhängigkeit vom Schwerverkehrsanteil auf der maßgeblichen Straße wurde ermittelt, inwieweit sich die verkehrsbedingte Zusatzbelastung prozentual verändert.
Im vorliegenden Fall beträgt die höchste Gesamtbelastung für PM2,5 10,2 µg/m³ innerhalb einer Grünfläche im Plangebiet. Im Luftschadstoffgutachten wurde eine Hintergrundbelastung von 9,2 µg/m³ angesetzt. Die Differenz, also die verkehrsbedingte Zusatzbelastung, beträgt daher 1,0 µg/m³. Die für die Luftschadstoffbelastung maßgebliche Straße ist die Auffahrt zur Autobahn BAB A7. Der Anteil schwerer Nutzfahrzeuge am dortigen Verkehrsaufkommen beträgt 14 %. Gemäß dem vorgenommenen Vergleich der HBEFA-Versionen 4.2 und 5.1 ist in diesem Fall mit einer Emissionszunahme um 58,2 % zu rechnen. Bei Anwendung des neuen HBEFA würde sich daher eine Zusatzbelastung von 1,58 µg/m³ und damit eine Gesamtbelastung von 10,78 µg/m³ ergeben. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass im Luftschadstoffgutachten von einer Hintergrundbelastung für PM2,5 in Höhe 9,2 µg/m³ ausgegangen wurde. Die Ermittlung der Hintergrundbelastung erfolgte durch Mittelwertbildung der letzten fünf Jahresmittelwerte über alle Luftmessstationen im städtischen Hintergrund des Hamburger Luftmessnetzes. Dabei wurden noch nicht die Messwerte aus 2025 sowie die Messwerte der Stationen Altona-Elbhang, Hafen/Kleiner Grasbrook und Niendorf berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der v.g. Messstationen und der Messwerte aus 2025 ergibt sich eine Hintergrundbelastung in Höhe von nur 8,6 µg/m³. Hierdurch läge die prognostizierte Höchstbelastung für PM2,5 bei rund 10,2 µg/m³, was der bislang prognostizierten Höchstbelastung entspricht. D.h. auch unter Berücksichtigung des aktuellen HBEFA 5.1 sowie einer aktualisierten Hintergrundbelastung sind die Ergebnisse des Luftschadstoffgutachtens nach wie vor als Abwägungsgrundlage verwendbar.
Zur Vervollständigung ist anzuführen, dass sich für PM10 im Vergleich der Versionen HBEFA 4.2 und 5.1 für PKW je nach Verkehrsfluss teils niedrigere, teils höhere Emissionsfaktoren ergeben. Für leichte und schwere Nutzfahrzeuge verringern sich die Emissionen. Bei den PM10 -Immissionen besteht in Hamburg im Allgemeinen ebenso wie im vorliegenden Fall ein ausreichender Abstand von der für das Jahr 2030 prognostizierten Hintergrundbelastung zum Grenzwert für den Jahresmittelwert für Feinstaub PM10. Somit ist für diesen Schadstoff mit den neuen Emissionsfaktoren gemäß HBEFA 5.1 ebenfalls von keiner durch die neuen Emissionsfaktoren verursachten rechnerischen Grenzwertüberschreitung auszugehen.
Für Stickstoffdioxid (NO2) ergeben sich im Vergleich der Versionen HBEFA 4.2 und 5.1 für PKW, leichte und schwere Nutzfahrzeuge teils Abnahmen, teils Zunahmen der Emissionen, jeweils in Abhängigkeit vom Verkehrsfluss. Wie bei Feinstaub PM10 liegt auch für Stickstoffdioxid (NO2) die für 2030 prognostizierte Hintergrundbelastung in einem ausreichenden Abstand zum dann geltenden Grenzwert, sodass auch hier unter Berücksichtigung der Emissionsfaktoren gemäß HBEFA 5.1 nicht von hierdurch verursachten Überschreitungen des Grenzwertes auszugehen ist.