5.7. Erhaltungsbereich
Für den vorderen Bereich der Grundstücke Meddenwarf 6-16 (Flurstücke 5334, 8497, 8496, 8494, 9065, 5037, 5326) wird ein städtebaulicher Erhaltungsbereich gemäß § 172 Absatz 1 Nummer 1 festgesetzt.
Der Erhaltungsbereich zeugt von der Entwicklung des Dorfes und heutigen Stadtteils Schnelsen als Vorort der Stadt Hamburg.
Die überwiegend mit Putzfassaden ausgeführte Bebauung veranschaulicht die Wohnbedürfnisse einer zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstehenden neuen bürgerlichen Mittelschicht. Es handelt sich um ein zusammenhängend erhaltenes Ensemble von sechs unterschiedlichen Einzelgebäuden. Die Einfamilienhäuser aus der Zeit um 1900 verfügen über Dachformen und typische Gestaltelemente des Jugend- sowie des Heimat- und Reformstils.
Der Erhaltungsbereich dient der Bewahrung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets, die sich aus der historischen Bebauungsstruktur, der architektonischen Gestaltung und der räumlichen Anordnung der Gebäude ergibt. Maßgeblich prägend für das Gebiet ist die regelmäßige Abfolge meist freistehender Wohnhäuser aus der Zeit um 1910 bis 1930, deren Maßstäblichkeit, Dachformen und Fassadengliederungen eine einheitliche und ortsbildprägende Gestaltqualität erzeugen.
Die kompakten Baukörper mit ausgebauten Dachgeschossen und variierenden, aber harmonisch aufeinander abgestimmten Dachformen (Sattel-, Walm- und Mansarddächer) prägen das historische Erscheinungsbild in besonderem Maße. Ihre Dachneigungen, Trauf- und Firsthöhen sowie die plastische Ausbildung von Giebeln, Seitenrisaliten und Vorbauten sind erhaltenswert und zeigen Gestaltelemente des Jugendstils, des Heimatstils und der Reformarchitektur, die für die Bauzeit typisch sind und sich in den Gebäuden des Erhaltungsbereichs in charakteristischer Weise wiederfinden.
Die Fassadengestaltung mit ihren größtenteils symmetrischen Fensterachsen, den bauzeittypischen Öffnungsformaten, Gesimsen, Lisenen und Fachwerkanklängen trägt wesentlich zur gestalterischen Einheit des Ensembles bei. Ebenso prägend ist die Materialität: helle, verputzte Fassaden in Verbindung mit Tonziegeldächern und teilweise abgesetzten Fachwerk bilden eine typische Farb- und Materialkombination, die das historische Gesamtbild maßgeblich bestimmt.
Darüber hinaus kommt der Einheit von Gebäude, Vorgarten und Straßenraum eine besondere Bedeutung zu. Die Vorgärten mit ihren niedrigen Einfriedungen und gärtnerischen Gestaltung schaffen einen klaren Übergang zwischen privatem und öffentlichem Raum und tragen entscheidend zur maßstäblichen Einbindung der Gebäude in den Straßenraum bei. Die vorhandenen Einfriedungen stammen zwar nicht aus der Erbauungszeit, fügen sich jedoch in ihrer Höhe, Materialität und Gestaltung harmonisch in das Straßenbild ein und prägen den räumlichen Gesamteindruck wesentlich mit. Diese Beziehung von Baukörper, Vorgarten und Straßenraum ist ein wesentlicher Bestandteil der städtebaulichen Eigenart und daher zu bewahren.