5.4.3. Tiefgarage und Anlieferung im MU 4-Gebiet
Sowohl die Wohnnutzung (ca. 180 Wohneinheiten) als auch der geplante großflächige Vollsortimenter erfordern eine größere Anzahl an Stellplätzen, die in einer gemeinsamen Tiefgarage untergebracht werden sollen. Bereits vor der Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs wurden die Möglichkeiten für Grundstückszufahrten in einer Zuwegungsprüfung (Juli 2020) näher betrachtet. Im Kreuzungsbereich Frohmestraße / Wählingsallee und direkt daran angrenzend sind keine privaten Grundstückseinfahrten möglich. Deswegen soll die Zufahrt zur Tiefgarage über die Straße Jungborn erfolgen, die im nördlichen Bereich entsprechend verbreitert werden muss. Die Zufahrt wird am südlichen Ende in das Gebäude integriert. Die Tiefgaragenausfahrt ist an der Wählingsallee vorgesehen, in ausreichender Entfernung von der Kreuzung. Aus Lärmschutzgründen wird die Ausfahrt in einen 1-geschossigen Zwischenbau integriert.
Die Anlieferung für den Supermarkt erfolgt ebenfalls über die Straße Jungborn, da der nördlich angrenzende Kreuzungsbereich dies nicht zulässt.
In einer Kurzstellungnahme zur verkehrlichen Erschließung (Mai 2025) wurden zeichnerisch mittels Schleppkurven Vorgaben für die Ein- und Ausfahrten der Tiefgarage sowie für die Anlieferung durch Lkw erarbeitet. Ferner wurde die Einfahrtssituation von der Frohmestraße in die Straße Jungborn geprüft, da der Jungborn recht schmal ist. Der Bebauungsplan sieht eine Verbreiterung der Straßenverkehrsfläche des Jungborn um 1,80 m vor dem MU 4-Gebiet vor, sodass sich eine Fahrbahnbreite von 6 m ergibt. Auf der Frohmestraße muss die Möglichkeit zum Linksabbiegen für aus Richtung Westen anfahrende Lkw verbessert werden.
Die Zufahrt zur Tiefgarage und zur Anlieferung erhalten eine 7,50 m breite gemeinsame Gehwegüberfahrt. Die Fahrbahn der Anlieferung benötigt eine Breite von rund 5 m damit sie auch von Lkw > 7,5 t befahren werden kann. Sie wird an der südlichen Gebäudewand platziert, sodass neben der Fahrbahn ein Abstandsstreifen von ca. 2,50 m Breite bis zum Nachbargrundstück verbleibt. Die Lieferfahrzeuge durchqueren den Baublock in einer eigens für sie geplanten Fahrgasse auf Erdgeschossniveau, sodass der Anliefervorgang unter Dach stattfinden kann. Die Ausfahrt erfolgt auf die Wählingsallee in ca. 40 m Entfernung zur Kreuzung.
Die Zufahrt zur Tiefgarage für Bewohner- und Kundenfahrzeuge sowie kleinere Lieferwagen erfolgt im Gebäude, sodass der Fahrzeuglärm abgeschirmt wird. Die Ausfahrt an der Wählingsallee muss ebenfalls eingehaust werden, aus Lärmschutzgründen.
Die schalltechnischen Auswirkungen durch den Lieferverkehr und durch die Ein- und Ausfahrten der Tiefgarage wurden in einer schalltechnischen Beratung untersucht, siehe Kap. 5.9.2.