Planungsdokumente: Schnelsen 95 "Frohmestraße"
Begründung
5.6.1. Fläche für die Abwasserbeseitigung
An der Kehre der Straße Meddenwarf ist auf einem ca. 100 m² großen Grundstück (Flurstück 7398) in einem 1-geschossigen Gebäude ein Schmutzwasserpumpwerk der Hamburger Stadtentwässerung vorhanden. Die überbaubare Grundstücksfläche wird dem Umriss des Bestandsgebäudes entsprechend festgesetzt. Auf die Festsetzung einer GRZ kann aufgrund der geringen Größe und der Nutzung verzichtet werden. Die Zahl der Vollgeschosse wird bestandsentsprechend festgesetzt.
5.6.2. Versorgungsfläche (Telekommunikation)
Nördlich des Telekom-Gebäudes, rückwärtig auf dem Grundstück Frohmestraße 45, besteht seit Kurzem ein 1-geschossiges Gebäude in dem Vermittlungstechnik für das Glasfasernetz untergebracht wurde. Mit Abmessungen von ca. 6,40 m x 9,50 m und einer Höhe von ca. 3,50 m fällt das Gebäude nicht mehr unter die Nebenanlagen gem. § 14 Absatz 1a, die innerhalb der Baugebiete nach §§ 2 bis 11 BauNVO zulässig sind. Deswegen erfolgt für eine Fläche von ca. 280 m² (Flurstück 9719 und für einen Teil des Flurstücks 9731) eine Festsetzung als Versorgungsfläche. Die überbaubare Grundstücksfläche wird dem Umriss des Bestandsgebäudes entsprechend festgesetzt. Auf die Festsetzung einer GRZ kann aufgrund der geringen Größe und der Nutzung verzichtet werden. Die Zahl der Vollgeschosse wird bestandsentsprechend festgesetzt.