Planungsdokumente: Schnelsen 95 "Frohmestraße"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1.6. Maß der Nutzung im WA 6

Auf dem ca. 12.200 m² großen Flurstück 4495 (Jungborn 22-42) sind 13 Mehrfamilienhäuser vorhanden. Mit meist 4-geschossigen Baukörpern werden die Grundstücke bereits recht gut ausgenutzt, die Höfe sind durch Baumbestand gekennzeichnet und bieten Spiel- und Aufenthaltsflächen für die Bewohner. Eine Möglichkeit zur Nachverdichtung bietet nur die Fläche der Garagenanlage im Südwesten des Grundstücks, durch Abbruch und Neubau mit Tiefgarage. Deswegen wird an dieser Stelle ein Baufenster mit 15 m Tiefe für eine 3-geschossige Bebauung festgesetzt.

Die vorhandenen Geschosswohnungsbauten erhalten bestandsentsprechende Baukörperfestsetzungen. Für alle Baukörper werden maximal 4 Vollgeschosse festgesetzt. Dies gilt auch für die beiden westlich gelegenen Mehrfamilienhäuser mit den Hausnummern 22 und 32, die bisher nur mit maximal 3 Vollgeschossen bebaut werden durften. Damit soll die Möglichkeit zur Aufstockung gegeben werden. Die GRZ von 0,3 orientiert sich an den überbaubaren Grundstücksflächen in Bezug auf die Grundstücksgröße. Die Baufenster sind mit Grenzabstand festgesetzt und verfügen über Längen von mehr als 50 m; auf eine Festsetzung der Bauweise kann deswegen verzichtet werden.

Balkone, Terrassen und Sichtschutzwände sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig, Begründung siehe Kap. 5.1.9.

5.1.7. Maß der Nutzung im WA 7

Auf der Fläche zwischen Jungborn, Wählingsweg und Heidlohstraße sind Geschosswohnungsbauten vorhanden, die in ihrer heutigen Form erhalten bleiben sollen. Deswegen werden die überbaubaren Grundstücksflächen entsprechend dem Umriss der Bestandsgebäude festgesetzt. Gute Möglichkeiten zur Nachverdichtung bieten die Stellplatzflächen an der Heidlohstraße sowie im Eckbereich Jungborn / Wählingsweg, deswegen werden hier Baufenster für eine zusätzliche 3-geschossige Bebauung festgesetzt, ohne die privaten Grünflächen zu beeinträchtigen.

Für die Bebauung auf dem Flurstück 4220 werden 4 Vollgeschosse festgesetzt. Dies entspricht dem Bestand der Mehrfamilienhäuser Jungborn 1-7 und bietet für die Häuser Heidlohstraße 48 und 50 die Möglichkeit zur Aufstockung um ein weiteres Vollgeschoss, denn auch diese nach Osten ausgerichteten Gebäude erhalten durch den Autobahndeckel inklusive Parkanlage eine neue attraktivere Lage.

Die festgesetzte GRZ von 0,3 entspricht den bestehenden überbaubauten Grundstücksflächen. Das große, winkelförmige Baufenster ist mit Grenzabstand festgesetzt, die Länge beträgt mehr als 50 m.

Balkone, Terrassen und Sichtschutzwände sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig, Begründung siehe Kap. 5.1.9.

5.1.8. Maß der Nutzung im WA 8

Die vorhandenen Gebäude verfügen über 3 Vollgeschosse mit Dachgeschoss. Die Zahl der Vollgeschosse wird nicht erhöht, denn die bisherige Höhenentwicklung passt sich gut der gegenüberliegenden 2- bzw. 3- geschossige Bebauung auf den Grundstücken Wählingsweg 34-38 an. Die überbaubaren Grundstücksflächen umfassen die Bestandsgebäude und ermöglichen zusätzlich die Bebauung der nördlich gelegenen Stellplatzanlage. Aufgrund der Ecksituation und um den Ergänzungsbau zu ermöglichen wird eine GRZ von 0,45 festgesetzt. Um im Falle von Neubauten den Anbau an der Nachbargrenze zu regeln, wird geschlossene Bauweise festgesetzt.

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