5.1.6. Maß der Nutzung im WA 6
Auf dem ca. 12.200 m² großen Flurstück 4495 (Jungborn 22-42) sind 13 Mehrfamilienhäuser vorhanden. Mit meist 4-geschossigen Baukörpern werden die Grundstücke bereits recht gut ausgenutzt, die Höfe sind durch Baumbestand gekennzeichnet und bieten Spiel- und Aufenthaltsflächen für die Bewohner. Eine Möglichkeit zur Nachverdichtung bietet nur die Fläche der Garagenanlage im Südwesten des Grundstücks, durch Abbruch und Neubau mit Tiefgarage. Deswegen wird an dieser Stelle ein Baufenster mit 15 m Tiefe für eine 3-geschossige Bebauung festgesetzt.
Die vorhandenen Geschosswohnungsbauten erhalten bestandsentsprechende Baukörperfestsetzungen. Für alle Baukörper werden maximal 4 Vollgeschosse festgesetzt. Dies gilt auch für die beiden westlich gelegenen Mehrfamilienhäuser mit den Hausnummern 22 und 32, die bisher nur mit maximal 3 Vollgeschossen bebaut werden durften. Damit soll die Möglichkeit zur Aufstockung gegeben werden. Die GRZ von 0,3 orientiert sich an den überbaubaren Grundstücksflächen in Bezug auf die Grundstücksgröße. Die Baufenster sind mit Grenzabstand festgesetzt und verfügen über Längen von mehr als 50 m; auf eine Festsetzung der Bauweise kann deswegen verzichtet werden.
Balkone, Terrassen und Sichtschutzwände sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig, Begründung siehe Kap. 5.1.9.