Planungsdokumente: Schnelsen 95 "Frohmestraße"

Verordnung

Nr. 34

Außenleuchten sind ausschließlich zur Herstellung der verkehrssicheren Nutzung der öffentlichen und privaten Frei- und Verkehrsflächen und nur mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln mit warmweißem Farbspektrum kleiner / gleich 3000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60°C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig.

Nr. 35

In den urbanen Gebieten MU1, MU 2 und MU 4, den allgemeinen Wohngebieten WA 1, WA 2, WA 6, WA 7 und WA 8 sind auf den mit „(F)“ gekennzeichneten Flächen vor Abbruch oder Sanierung von Gebäuden geeignete Ersatzquartiere für gebäudebewohnende Brutvögel wie Star und Dohle sowie für Fledermäuse auf dem Grundstück oder auf unmittelbar angrenzenden Grundstücken zu schaffen. Art und Anzahl der Ersatzquartiere bemisst sich nach der Anzahl und der Art der durch die Maßnahme verloren gehenden Quartiere. Je verloren gehendem Quartier sind drei Ersatzquartiere zu schaffen.

Nr. 36

In den urbanen Gebieten sind an jedem neu errichteten Gebäude, ausgenommen Nebenanlagen, mindestens eine geeignete Nisthilfe für gebäudebewohnende Brutvögel wie Dohle, Star und Haussperling und ein Quartierskasten für Fledermäuse in das Gebäude zu integrieren oder an der Fassade anzubringen. Ersatzquartiere gemäß § 2 Nr. 35 können angerechnet werden.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei DiPlanBeteiligung online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: