Planungsdokumente: Schnelsen 95 "Frohmestraße"

Verordnung

Nr. 19

In den allgemeinen Wohngebieten WA 2 bis WA 8, in den urbanen Gebieten und auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind Stellplätze für Kraftfahrzeuge nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen dürfen einschließlich ihrer Überdeckung nicht über die natürliche Geländeoberfläche herausragen. Ausnahmsweise sind in den urbanen Gebieten sowie auf der Fläche für den Gemeinbedarf einzelne oberirdische Stellplätze des Wirtschaftsverkehrs in rückwärtiger Lage zulässig, sofern die Gartengestaltung nicht beeinträchtigt wird.

Nr. 20

Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind befestigte Hofflächen, Zufahrten, Stellplätze und Wege sowie Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung ausnahmsweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.

Nr. 21

In den urbanen Gebieten MU 1, MU 2 und MU 3 sowie in den allgemeinen Wohngebieten WA 3, WA 4, WA 5 und WA 8 sind Tiefgaragen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. In dem urbanen Gebiet MU 4 und in den allgemeinen Wohngebieten WA 1, WA 2, WA 6 und WA 7 sind Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, sofern durch Anlage und Bau der Tiefgarage der Kronen- und Wurzelbereich zu erhaltender Bäume nicht beeinträchtigt wird. In den Baugebieten ist eine Überschreitung der Grundflächenzahl um mehr als 50 v.H. durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Grundstück lediglich unterbaut wird, unzulässig.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei DiPlanBeteiligung online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: