3.2.6. Altlastenverdächtige Flächen, Bodenverunreinigungen
Im Plangebiet treten aufgrund seiner gewerblich-industriellen Vornutzung Bodenverunreinigungen auf. Es gibt eine Überschneidung mit dem Altstandort „Kaltenkirchener Bahnhof“.
Es ist bei Baumaßnahmen mit erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen. Im Zuge der Flächenherrichtung sind die Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert am 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306, 308) zu beachten.