3.3.2. Vorbereitende Untersuchungen
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt vollständig innerhalb der Grenzen der vorbereitenden Untersuchungen Mitte Altona und der vorbereitenden Untersuchungen Diebsteich. Die vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 BauGB wurden 2007 (Mitte Altona) und 2017 (Diebsteich) vom Senat beschlossen. Mit Beschluss des Senates vom 21. September 2021 wurden beide vorbreitenden Untersuchungen beendet.
Vorbereitende Untersuchungen Mitte Altona 2007
Aufgrund des Umfangs des von der geplanten Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs betroffenen Stadtgebiets und der besonderen städtebaulichen Bedeutung der Entwicklung für die umliegenden Stadtteile und die Gesamtstadt hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 beschlossen, vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Absatz 4 BauGB einzuleiten (VU 2007). Der Bericht des Entwicklungsträgers über die vorbereitenden Untersuchungen liegt seit April 2012 vor. In dem Bericht wird unter anderem dargelegt, dass im Zuge der Errichtung des neuen Regional- und Fernbahnhofs am Standort Diebsteich ein Zugriff auf Teile des Postgeländes zur Erschließung des Bahnhofs notwendig ist. Darüber hinaus enthält der Bericht als maßgebliches Orientierungsinstrument für die Konkretisierung der Planung Aussagen, ob und wie die Flächen im Umfeld des neuen Fern- und Regionalbahnhofs aus städtebaulicher, verkehrlicher, wasserwirtschaftlicher, freiraumplanerischer und erschließungstechnischer Sicht entwickelt werden können.
Vorbereitende Untersuchungen Diebsteich 2017 und Rahmenplan Diebsteich
In seiner Sitzung am 28. Februar 2017 hat der Senat beschlossen, für das nördlich an das Gebiet der VU 2007 anschließende Gebiet rund um den geplanten Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona am Diebsteich ebenfalls vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme einzuleiten (VU Diebsteich 2017). Im März 2021 wurde der Ergebnisbericht über die vorbereitenden Untersuchungen vorgelegt. Kernstück des Berichts sind die Erläuterungen zum städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplan Diebsteich. Gegenstand ist auch die neue Straße, für die mit dem Bebauungsplan-Entwurf Planungsrecht geschaffen werden soll. Die vorbereitenden Untersuchungen wurden 2021 ohne förmliche Festlegung eines Entwicklungsbereichs beendet und der Rahmenplan von der Hamburgischen Bürgerschaft Ende 2021 (Drs. 22/5822: Stadtentwicklung Diebsteich/Mitte Altona) als Grundlage für die Umfeldentwicklung am Diebsteich beschlossen.