3.2.3. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und Untersuchungsgebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in Gebieten, für die der Senat in der Sitzung am 18. Dezember 2007 (VU 2007) und in der Sitzung am 28. Januar 2017 (VU 2017) vorbereitende Untersuchungen zur Durchführung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen nach § 165 Absatz 4 BauGB beschlossen hatte. Mit Beschluss des Senats vom 21. September 2021 wurden die Vorbreitenden Untersuchungen in beiden Gebieten beendet (siehe auch Ziffer 3.3.22).