Planungsdokumente: Altona-Nord30-Bahrenfeld79
Begründung
3.2.1. Bestehende Bebauungspläne
Für das Plangebiet gilt der Baustufenplan Altona-Altstadt in der Fassung der erneuten Feststellung vom 14. Januar 1955, teilweise in Verbindung mit den Teilbebauungsplänen TB996 und TB997 vom 20. Juni 1961 mit den Ausweisungen „Bahnanlagen“, „Neue Bahnanlagen“, „Fläche für besondere Zwecke (Postbahnhof)“ und der Festsetzung „Straßenfläche“.
3.2.2. Eisenbahnrechtlich gewidmete Flurstücke
Im Plangebiet liegen Teile des eisenbahnrechtlich gewidmeten Flurstücks 5439 der Gemarkung Ottensen.