5.3.1. Lärmemissionen und -immissionen
Vom Plangebiet werden Straßenverkehrslärmemissionen auf das Umfeld ausgehen. Ein Großteil des hier künftig stattfindenden Verkehrs ist jedoch keine unmittelbare Folge dieses Bebauungsplans, sondern Folge der Planfeststellung zur Errichtung eines Fern- und Regionalbahnhofs an diesem Standort (Bebauungsplan Altona-Nord 27 / Bahrenfeld 72) sowie der Entwicklung des ehemaligen ThyssenKrupp Schulte-Areals (Bebauungsplan Altona-Nord 29). Auch die vorhandene S-Bahnstation ist nicht Gegenstand der Planung, von ihr gehen im Rahmen dieses Bebauungsplans keine zusätzlichen Emissionen aus.
Grenz- oder Richtwerte, die zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche nicht überschritten werden dürfen, sind für die Bauleitplanung normativ nicht festgelegt. Welcher Lärm noch zumutbar ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der durch die Gebietsart und durch die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit. Die Schutzwürdigkeit wird dabei vor allem durch den Gebietscharakter und durch die Vorbelastung bestimmt. Im Rahmen des Abwägungsgebots wurde daher geprüft, in welcher Weise für die im Umfeld vorhandenen und geplanten Nutzungen ggf. Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden müssen, um zusätzliche Belastungen durch Verkehrslärm auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.
Zur Beurteilung der Lärmimmissionen wurden die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)1 vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert am 4. November 2020 (BGBl. I S. 2334) zur Orientierung herangezogen.
Im Rahmen der lärmtechnischen Untersuchung wurde ermittelt, welche Lärmimmissionsveränderungen prognostisch eintreten werden, wenn die neue Erschließung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona umgesetzt ist. Hierfür wurden ein Prognosenullfall und ein Prognoseplanfall der sich auf den Straßenverkehrsflächen im Plangebiet sowie den umgebenden Straßenverkehrsflächen einstellenden Verkehrsmengen gebildet.
Im Prognosenullfall ist die allgemeine übergreifende Verkehrsentwicklung Hamburgs inklusive der Realisierung großer städtischer Projekte wie die vollständige Bebauung der HafenCity, die Realisierung der Science-City Bahrenfeld, der Ausbau der BAB A7, der Neubau der BAB A26, gesamtstädtische Maßnahmen im öffentlichen Verkehr und in der Radverkehrsplanung sowie die bestandsorientierte Entwicklung und Verdichtung des Gebietes des Bebauungsplanentwurfs Bahrenfeld 76 (Am Diebsteich) berücksichtigt.
Im Prognoseplanfall sind die Entwicklungen des Prognosenullfalls sowie zusätzlich die Verkehrserzeugung durch die Nutzungen innerhalb des Bebauungsplanentwurfs Altona-Nord 27 / Bahrenfeld 72 (Bahnhofsempfangsgebäude, Hotel- und Büronutzung) und die Verkehrserzeugung durch den Bebauungsplanentwurf Altona-Nord 29 (Regionalligastadion mit Mantelbebauung, Musikhalle, Büronutzungen) berücksichtigt. Somit stellt der Prognoseplanfall nicht nur die isolierten Auswirkungen der Straßenverkehrsflächenfestsetzungen des Bebauungsplans Altona-Nord 30 / Bahrenfeld 79, sondern die Auswirkungen der vorgesehenen Entwicklungen des Umfelds dar.
Die Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchung sind in Kapitel 4.2.1 ausführlich beschrieben. Insgesamt werden nach Umsetzung des Verkehrskonzeptes der Behörde für Verkehrs und Mobilitätswende (BVM) keine erheblichen Lärmpegelsteigerungen in Folge der Planrealisierung erzeugt, sodass keine relevanten Lärmauswirkungen durch Realisierung des Bebauungsplans eintreten werden.