Planungsdokumente: Altona-Nord30-Bahrenfeld79
Begründung
5.5.1. Baumschutz
Im Plangebiet gilt die Baumschutzverordnung.
5.5.2. Maßnahmen zum Artenschutz
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde eine Potenzialabschätzung unter Berücksichtigung der im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses für den Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona erzielten Ergebnisse durchgeführt. Das Ergebnis stellt sich folgendermaßen dar:
Es sind primär alte Bäume als relevante Lebensräume für die Fauna zu betrachten. Es ist vom Vorkommen folgender Fledermausarten auszugehen: Zwergfledermaus, Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus. In einzelnen Bestandsbäumen könnten Sommerquartiere und Tagesverstecke vorhanden sein. Alle potenziell vorkommenden Fledermausarten sind streng geschützt. Im Plangebiet kommen ferner potenziell Brutvogelarten vor, die weitverbreitet sind und die – mit Ausnahme des Grünfinken– zu den in letzter Zeit in Hamburg zunehmenden oder im Bestand stabilen Arten gehören. Der Bestand des Grünfinken ist zwar derzeit rückläufig, jedoch ist unklar, ob dies an einer Verschlechterung des Lebensraumes liegt oder an anderen Faktoren, z.B. einer grassierenden Infektion.
Nicht betroffene Artengruppen sind Säugetiere, Insekten, Amphibien und Fische. Artenschutzrechtlich relevante Pflanzenarten sind im Untersuchungsraum ebenfalls auszuschließen.
Da der besondere Artenschutz nicht der planerischen Abwägung unterliegt, sind im Rahmen der Realisierung die artenschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten. Nach der vorliegenden Potenzialabschätzung können potenzielle Quartierstrukturen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Bei der Umsetzung des Vorhabens sind die Vorschriften für besonders und streng geschützte Arten gemäß § 44 BNatSchG zu beachten. Unüberwindliche Hindernisse zur Verwirklichung des Vorhabens treten durch die Vorgaben des speziellen Artenschutzrechtes voraussichtlich nicht auf. Um eine erhebliche Beeinträchtigung auf potenziell im Plangebiet vorkommende Arten zu unterbinden, sind bestimmte Maßnahmen, wie zum Beispiel Regelungen zu Rodungsarbeiten umzusetzen (siehe Kapitel 4.2.7.3).