5.1.3 Technische Infrastrukturen innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen
Im Geltungsbereichsbereich besteht eine hohe Dichte an technischen Infrastrukturen. Für die Umsetzung des Bebauungsplans sind diese Bestandsleitungen zu berücksichtigen. Eine enge Abstimmung mit den jeweiligen Leitungsträgern ist erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der bestehenden Netze zu sichern und mögliche Anpassungen im Zuge der Realisierung frühzeitig zu klären Auf Teilen des städtischen Flurstücks 5446 verlaufen ein Kabelschacht und eine erdverlegte Kabeltrasse sowie ein Siel der Deutschen Bahn AG. Hier gilt es die Straßenplanung eng mit der Deutschen Bahn AG abzustimmen und im Hinblick auf barrierefreie Begehbarkeit der Nebenfläche zu gestalten. Festsetzungen sind jedoch nicht erforderlich, weil Leitungen innerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen grundsätzlich zulässig sind.