In der Bestandssituation sind die den zukünftigen Bahnhof erschließenden Straßenverkehrsflächen ausweislich der „Verkehrstechnische Untersuchung zu den Bebauungsplänen Altona-Nord 27 / Bahrenfeld 72 und Altona-Nord 29“ vom Februar 2026 stellenweise nicht ausreichend bemessen, um die geplante Verkehrsführung im Bereich Diebsteich abwickeln zu können. Um eine dem neuen Bahnhof angemessene Erschließungsqualität gewährleisten zu können, ist zudem in Ergänzung der bestehenden Straßenverkehrsflächen eine neue Erschließungsstraße (Planstraße A) erforderlich.
Neben den beschriebenen funktionalen Aspekten liegen der Dimensionierung der festgesetzten Straßenverkehrsflächen auch Ermittlungen zur Leistungsfähigkeit des den zukünftigen Fern- und Regionalbahnhof erschließenden Verkehrsnetzes zugrunde. Demnach liegt der durch die Nutzungen des Mehrzweckgebäudes induzierte Neuverkehr werktäglich bei rund 870 Kfz-Fahrten und ca. 1.570 Fahrgästen im ÖPNV. Im Rad- und Fußverkehr werden rund 930 bzw. 1.230 Wege/Tag erzeugt. Für die Neunutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Altona-Nord 29, die bei der Dimensionierung der Straßenverkehrsflächen ebenfalls zu berücksichtigen sind, wird an einem durchschnittlichen Werktag (und damit ohne Veranstaltungen) ein Nutzeraufkommen von insgesamt rund 1.460 Beschäftigten und 4.825 Besucherinnen und Besucher geschätzt. Unter diesen Rahmenbedingungen ist ein Neuverkehr von rund 2.240 Kfz-Fahrten und 4.020 Fahrgästen im ÖPNV zu erwarten. Im Rad- und Fußverkehr sind ca. 2.390 bzw. 3.140 Wege/Tag abzuwickeln.
Im Rahmen des Bebauungsplans werden daher die für den künftigen Betrieb des Fern- und Regionalbahnhofs und seine verkehrliche Anbindung erforderlichen Straßen auf der Grundlage von § 9 Absatz 1 Nummer 11 BauGB als öffentlichen Straßenverkehrsflächen planungsrechtlich gesichert.
Mittels des Bebauungsplans werden die Straßenverkehrsflächen so dimensioniert, dass zukünftig eine funktionale und leistungsfähige Erschließung für alle o.g. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. Durch die Erschließungsplanung werden die Verkehrsflächen planerisch vertieft und konkret ausgearbeitet. Für Engstellen, die nicht durch Flächenerweiterungen aufgelöst werden können, werden dabei punktuell geeignete Lösungen erarbeitet.
Für die einzelnen Straßenabschnitte im Plangebiet ist die folgende Ausgestaltung vorgesehen:
Große Bahnstraße
Zur Abwicklung des Bus- und Fahrradverkehrs ist für die Große Bahnstraße eine Fahrbahnbreite gemäß aktuellen allgemein gültigen Bestimmungen zur Anlage von Stadtstraßen von mind. 7 Metern zu planen.
Durch den unregelmäßigen Flächenzuschnitt weisen die Nebenflächen im Straßenverlauf unterschiedliche Breiten auf. Insgesamt sind die Flächen für den Fußverkehr ausreichend bemessen und weisen insbesondere am Übergang zum ThyssenKrupp Schulte-Areal großzügige Breiten auf, die über die Regelmaße hinausgehen und zur Steigerung der Fußverkehrsqualität beitragen.
Knoten Große Bahnstraße / Waidmannstraße / Planstraße A / Isebekstraße
Im Knoten bzw. Kreuzungspunkt zwischen Großer Bahnstraße, Waidmannstraße, Planstraße A und Isebekstraße ist von einer starken Fußverkehrsfrequenz auszugehen, da in diesem Bereich die Laufwege von Fußgängerinnen und Fußgängern zwischen Bahnhof, Bushaltestellen und ThyssenKrupp Schulte-Areal die Straßenverkehrsflächen queren werden. Hinzukommen die abbiegenden Busverkehre zwischen Planstraße A und Großer Bahnstraße, die bei der Definition der Fahrbahnradien zu berücksichtigen sind. Um den damit verbundenen Flächenbedarfen Rechnung zu tragen, sind gemäß aktueller allgemein gültiger Bestimmungen zur Anlage von Stadtstraßen die vorhandenen Verkehrsflächen um einige Meter in Richtung Südwesten aufgeweitet worden, so dass die Breite der Straßenverkehrsflächen hier insgesamt 27,5 Meter beträgt. Durch diese Lösung können voraussichtlich zahlreiche Straßenbäume, die nordöstlich der heutigen Fahrbahn vorhanden sind, erhalten werden.
Im Bereich des Knotenpunkts der neuen Verbindungsstraße (Planstraße A) mit der Isebekstraße / Waidmannstraße / Große Bahnstraße soll der heute sehr ungünstige spitze Einmündungswinkel der Isebekstraße aus Gründen der sicheren Verkehrsführung verkürzt werden. Der Gehweg soll geringfügig nach Osten verlegt werden. Die hierfür erforderlichen Flächen des Grundstücks Isebekstraße 9 wurden durch die FHH bereits freihändig angekauft.
Planstraße A
Durch die neue Planstraße A wird eine Nord-Süd-Verbindung durch das Plangebiet geschaffen. Diese neue Straßenverbindung soll in ihrem nördlichen Abschnitt als Kommunaltrasse ausgebildet werden, um die erforderliche Netzergänzung für den Bus- und Radverkehr zu ermöglichen. Die Fahrbahnbreite in der Planstraße A soll mindestens 7 Meter betragen, hinzukommen für Busse fahrdynamisch erforderliche Aufweitungen in Kurven und Einmündungsbereichen, und abschnittsweise Aufweitungen im Bereich der künftigen Bushaltestellen sowie für ergänzende Querungsstellen für den Fuß- und Radverkehr. Die Nebenflächen weisen in der Summe auskömmliche Breiten für den Fußverkehr auf. Es ist Aufgabe der Erschließungsplanung, die Abschnitte, in denen die erforderlichen Regelbreiten punktuell geringfügig unterschritten werden, planerisch so zu bearbeiten, dass auftretende Konflikte minimiert werden.
Die neue Straßenverkehrsfläche der Planstraße A liegt teilweise auf Flächen, die die FHH von der Deutschen Post AG erworben hat. Das außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegende Briefverteilzentrum verfügt auf dem verbleibenden eigenen Grundstücksteil über eine LKW-Umfahrt, die den funktionalen Anforderungen des Logistikbetriebs genügt. Die heute vorhandene nördliche Grundstückszufahrt (Isebekstraße) soll durch eine neue Grundstückszufahrt von der festgesetzten neuen Straßenverkehrsfläche ersetzt werden. Die genaue Lage der Grundstückszufahrt wird im Zuge der Erschließungsplanung in Abstimmung mit der Deutschen Post AG bestimmt.
Plöner Straße / Leunastraße
Die Abschnitte der im Süden verlaufenden Plöner Straße und Leunastraße werden bestandsnah in den Bebauungsplan übernommen. Die Fahrbahnbreite unterhalb der Eisenbahnunterführung Plöner Straße soll 6,5 Meter betragen. Im Bereich des Anschlusses der Planstraße A an die Plöner Straße sind fahrdynamisch notwendige Aufweitungen erforderlich. Die weiteren Querschnittselemente werden im Rahmen der Erschließungsplanung definiert. Es ist von regelkonformen Breiten für die Flächen des Fuß- und Radverkehrs auszugehen, lediglich auf der östlichen Seite der Plöner Straße an der Flurstückgrenze zur Deutschen Post AG kommt es voraussichtlich zu einer punktuellen Engstelle für den Fußverkehr, welche im Rahmen der Erschließungsplanung näher zu betrachten ist.
Innerhalb der als Straßenverkehrsfläche festgesetzten Fläche (Flurstück 2559) an der Plöner Straße befinden sich eine Trafostation und ein Pumpwerk zur Straßenentwässerung. Im Rahmen der Straßenverkehrsplanungen wird geklärt, ob die Einrichtungen bestehen bleiben können oder an andere Standorte verlegt werden müssen.
Durch die fuß- und fahrradbezogene Neugestaltung der Unterführung Plöner Straße / Leunastraße wird auch eine Aufwertung und Sicherung der Wegeverbindung zwischen Altona und Bahrenfeld erreicht. Die Eisenbahnunterführung an der Plöner Straße / Leunastraße übernimmt somit auch die freiraumplanerische Funktion der ehemaligen Personenunterführung an der bisherigen S-Bahnstation Diebsteich (sog. Diebsteichtunnel).
Überwiegend lassen sich die funktionalen Zielsetzungen und eine ausreichende verkehrliche Erschließung durch die planungsrechtliche Absicherung der bereits vorhandenen Straßen erreichen. In Teilen werden wie beschrieben kleine angrenzende Bereiche einbezogen, um den aktuellen Regeln entsprechende Straßenquerschnitte zu ermöglichen und für die Verbindung nach Süden wird zwischen Große Bahnstraße / Waidmannstraße und Plöner Straße eine neue Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
Die beschriebenen Bemessungen werden durch den Bebauungsplan nicht verbindlich vorgegeben. Sie dienen jeweils lediglich der Herleitung der Breite der erforderlichen Straßenverkehrsfläche. Die genaue Ausgestaltung der festgesetzten Straßenverkehrsflächen erfolgt im Rahmen der Erschließungsplanung.