4.4.2. Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Im Falle der Nichtdurchführung der Planung würden die Flächen innerhalb des Plangebietes in ihrem derzeitigen Zustand und mit den damit verbundenen Wirkungen (u.a. Lärmwirkung, Versiegelung) verbleiben. Die Umweltauswirkungen würden allerdings nicht gravierend vom Zustand nach Umsetzung der Planung abweichen.