5.5.3. Bodenbelastungen
Im gesamten Plangebiet können aufgrund der gewerblichen Vornutzung Bodenverunreinigungen nicht ausgeschlossen werden. Es ist daher grundsätzlich mit erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen. Im Zuge der Flächenherrichtungsmaßnahmen aufgedeckte Bodenverunreinigungen gemäß BBodSchG sind hinsichtlich ihres Schadstoffgehaltes und des daraus resultierenden Handlungsbedarfs bodengutachterlich zu bewerten. Eine Regelung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist nicht erforderlich.