4.2.6.2. Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
Im Vergleich zum geltenden Planrecht und zum Bestand wird der Versiegelungsanteil nicht erhöht, so dass es zu keinem verstärktem Oberflächenwasserabfluss kommt. Die Grundwasserneubildungsrate wird ebenso nicht relevant beeinflusst.
Die Straßenabwässer werden in das bestehende Mischwassersiel, wie aktuell bereits erfolgend, eingeleitet.
Es sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen, auch im Zusammenhang mit Starkregenereignissen, zu erwarten. Die im Rahmen der Straßenplanung anzuwendenden einschlägigen technischen Regelwerke berücksichtigen die Anforderungen zur wassersensiblen Straßenraumgestaltung bereits in ausreichendem Maße und stellen eine sachgerechte Berücksichtigung von Starkregen- und Überflutungsbelangen sicher. Dadurch ist gewährleistet, dass die Planung den Anforderungen an eine schadlose Ableitung von Niederschlagswasser und den Umgang mit außergewöhnlichen Regenereignissen entspricht.