Planungsdokumente: Altona-Nord30-Bahrenfeld79
Begründung
4.2.5.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes
Relief
Das Plangebiet weist nach Angaben der "Topografische Karte Hamburg" Geländehöhen zwischen 18 m und 23 m NHN auf. Das Relief ist weitgehend anthropogen überformt.
Das ursprüngliche Gelände ist in Folge der Urbanisierung als mäßig verändert und hinsichtlich der geplanten Nutzungen als wenig empfindlich zu beurteilen.
Bodenaufbau, Bodenversiegelung
Die Böden im Plangebiet sind tiefgründig gestört und weitgehend versiegelt. Der Boden ist durch die starke anthropogene Überformung stark beeinträchtigt bzw. zerstört. Der oberflächennahe Untergrund ist großräumig durch künstliche Auffüllungen unterschiedlicher Mächtigkeit aufgebaut. Dieses Auffüllmaterial ist mit Schlacken, Aschen und Bauschutt durchsetzt. Natürlich anstehende holozäne Ablagerungen (z. B. Oberboden, Sande und ganz lokal organische Weichschichten) sind nur untergeordnet vorhanden.
Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades erfüllt der Boden im Bestand keine besonderen Funktionen für den Naturhaushalt. Es sind keine schutzwürdigen Böden im Plangebiet vorhanden.
Im Bestand ist der überwiegende Teil bereits versiegelt, lediglich im Wurzelbereich der Bäume bestehen unversiegelte Bereiche.
Bodenverunreinigungen / Altlasten
Auf Teilflächen des Plangebiets wurden Bodenverunreinigungen festgestellt. Gemäß einer Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft liegen orientierende Untersuchungen aus dem Jahr 2016 bezüglich möglicher Schadstoffbelastungen des Untergrundes vor. An zwei Mischproben wurden erhöhte Kupfer- und TOC (Total Organic Carbon)-Gehalte festgestellt. Einen Hinweis auf erhöhte Gehalte an Herbiziden oder Organochlorverbindungen im Boden lag nicht vor. Die zur Beurteilung einer möglichen Grundwassergefährdung durchgeführten Eluatversuche zeigten für den Parameter Blei eine Auffälligkeit. Der in allen Aufschlüssen erbohrte Geschiebemergel stellt allerdings hierbei aufgrund seiner geringen Durchlässigkeit eine natürliche Schutzschicht zum unterlagernden Grundwasser dar. Die untersuchten Bodenluftproben geben keinen Hinweis auf das Vorhandensein von leichtflüchtigen aromatischen oder chlorierten Kohlenwasserstoffen (BTEX/LCKW). Die entnommene Stauwasserprobe war zudem als unauffällig zu bewerten.
Die maßgeblichen Prüfwerte der BBodSchV für Park- und Freizeitanlagen sowie Industrie- und Gewerbegrundstücke werden jedoch nicht überschritten. Für die vorgesehene Nutzung als Straßenverkehrsfläche bestehen daher keine bodenschutzrechtlichen Bedenken.
Aufgrund der früheren Nutzung als Güterbahnhof und verbliebener Restbelastungen ist bei Erdarbeiten jedoch mit belastetem Bodenmaterial und entsprechenden Entsorgungsmehrkosten zu rechnen.
4.2.5.2. Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
Durch die Planung kommt es voraussichtlich zu keinen weiteren Versiegelungen innerhalb des Plangebiets. Im Bereich der Bäume sind kleinflächig unversiegelte Bereiche vorhanden, diese Bereiche sind gemäß bestehendem Planrecht jedoch als Straßenverkehrsfläche bzw. Wegefläche festgesetzt. Erhebliche Auswirkungen sind demnach nicht zu erwarten.
Neue Straßenverkehrsflächen östlich der Bahntrasse werden an der Großen Bahnstraße festgesetzt. Die Große Bahnstraße soll nach Westen geringfügig erweitert werden, um Platz für notwendige Bushaltestellen zu gewinnen. Die Erweiterungsflächen liegen unterhalb des Böschungsfußes der im Zuge der Planfeststellung für den Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona neu trassierten S-Bahn-Strecke. Außer eines sehr schmalen unversiegelten Bereichs mit teilweisem Aufwuchs junger Gehölze zwischen Großer Bahnstraße und Bahndamm sind diese Bereiche bereits versiegelt.