Planungsdokumente: Altona-Nord30-Bahrenfeld79
Begründung
4.2.8.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes
Das Plangebiet ist überwiegend durch Verkehrs- und Bahnflächen sowie angrenzende gewerbliche und wohnbauliche Nutzungen geprägt. Im Westen verläuft die Bahntrasse in Dammlage. Entlang der Waidmannstraße und der Großen Bahnstraße befinden sich mehrere, teilweise ortsbildprägende Straßenbäume und Baumgruppen, insbesondere Linden, Stieleichen und Spitz-Ahorn. Sie gliedern den Straßenraum und tragen zur Durchgrünung des ansonsten stark baulich und verkehrlich geprägten Umfelds bei.
Östlich des Plangebiets liegt das ehemalige ThyssenKrupp Schulte-Areal mit Gebäuden historischer Industriearchitektur, die als Zeugnisse der industriellen Entwicklung des Standorts das Ortsbild mitprägen. Westlich der Bahntrasse befindet sich der denkmalgeschützte Friedhof Diebsteich. Aufgrund der höher gelegenen Bahntrasse bestehen zwischen Friedhof und Plangebiet jedoch nur eingeschränkte Sichtbeziehungen.
Das Umfeld weist eine gemischte städtische Nutzungsstruktur auf. Neben vorherrschenden gewerblichen Nutzungen bestehen Wohnnutzungen insbesondere entlang der Waidmannstraße und der Isebekstraße sowie vereinzelt Dienstleistungs- und kleinere Gewerbebetriebe. Südöstlich schließen größere Sportanlagen an. Insgesamt ist das Plangebiet als urbane Stadtlandschaft einzuordnen, die insbesondere durch Gleis- und Straßenflächen, Gewerbe- und Wohnbebauung sowie straßenbegleitende Grünstrukturen geprägt wird.
In der Fachkarte Erholung/Landschaftsbild des Landschaftsprogramms Hamburg wird das Plangebiet dem Landschaftsbildraum „Gewerbe-/Industrie- und Hafenraum“ zugeordnet. In dieser Fachkarte und im Landschaftsprogramm allgemein ist im Bereich der Waidmannstraße eine Landschaftsachse sowie entlang der Großen Bahnstraße eine Grüne Wegeverbindung dargestellt. Für den Bereich der Landschaftsachse wird in der Fachkarte die Qualifizierung der Landschaftsachse als Handlungsfeld benannt. Ziel ist insbesondere die Stärkung des Freiraumverbunds und die Vernetzung von Grün- und Freiflächen im Sinne des „Grünen Netzes Hamburg“.
4.2.8.2. Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
Durch das Vorhaben wird das Landschaftsbild bzw. das Stadtbild nicht erheblich beeinträchtigt, da es zu keiner grundlegenden Veränderung der vorhandenen Gestalt kommt. Das Plangebiet ist bereits weitgehend versiegelt und es sind keine neuen hochbaulichen Anlagen vorgesehen.
Zudem fügt sich das Vorhaben in die bestehende Nutzung und Struktur des Umfeldes ein, sodass keine prägenden Sichtbeziehungen oder charakteristischen Elemente des Stadt- bzw. Landschaftsbildes beeinträchtigt werden. Die Planung steht den Zielen des Landschaftsprogramms nicht entgegen, sondern trägt zu einer verkehrssichereren Verbindung im Freiraumverbundsystem bei.