4.2.8.3. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich
Es sind keine Maßnahmen notwendig.
Es sind keine Maßnahmen notwendig.
Es gibt keine Hinweise auf Bau- oder Bodendenkmäler innerhalb des Plangebiets. Westlich des Plangebiets und westlich der Bahnanlage befinden sich der als Denkmal geschützte Friedhof Am Diebsteich von 1868 mit der auch als Einzeldenkmal geschützten Friedhofskapelle von 1927. Durch die Bahntrasse sind diese Denkmäler jedoch deutlich vom Geltungsbereich getrennt. Lediglich im nördlichen Bereich des Plangebiets sind die Baumkronen des Friedhofs erkennbar, wobei die Sicht durch die Stromleitungen der Bahntrasse bereits im Bestand beeinträchtigt wird.
Es sind im Plangebiet keine Sachgüter vorhanden, deren Erhalt im Interesse der Allgemeinheit liegt.