4.2.1.1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes
Erholungsfunktionen
Eine direkte Freizeitnutzung besteht im Geltungsbereich nicht. Das Plangebiet wird jedoch bereits als Verbindungsweg von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden zwischen der S-Bahnstation "Diebsteich" und der Umgebung frequentiert. Es übernimmt damit bereits eine wichtige Funktion für die fuß- und radläufige Erschließung sowie für die Verknüpfung der Bahnstation mit den angrenzenden Stadtbereichen, insbesondere auch in Richtung des nordwestlich des Geltungsbereichs gelegenen Friedhofs Diebsteich. Durch das Plangebiet verlaufen ferner die Fahrrad-Freizeitroute 9 (City – Altonaer Volkspark – Klövensteen) sowie die Volkspark-Landschaftsachse, die jedoch gegenwärtig im Stadtraum im Bereich des Plangebietes wenig ausgeprägt ist.
Der ost-west-gerichtete Radverkehr mit dem Ziel Lurup/Schenefeld soll künftig über eine neue Radroute Plus durch die Eisenbahnunterführung an der Plöner Straße geführt werden. In Richtung Westen ist vorgesehen, den geplanten Radschnellweg zwischen Pinneberg und Altona über einen Abschnitt der Leunastraße, die Schleswiger Straße und die Straße Am Diebsteich an die Radroute anzubinden. Hierdurch soll der Bahnhof an den lokalen und regionalen Fahrradverkehr angebunden werden.
Im Bereich der Leunastraße grenzt außerhalb des Geltungsbereichs die Radroute Plus Elmshorn–Hamburg an den Geltungsbereich. Sie verläuft über die Schleswiger Straße und die Straßen Am Diebsteich in Richtung Holstenkamp und bindet dort an die Bezirksrouten an.
Lärm
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich im Bestand keine schutzbedürftigen Nutzungen. Allerdings gehen von den bereits im Bestand vorhandenen Straßenverkehrsflächen Lärmemissionen aus.
Die „Lärmtechnische Untersuchung zum Erschließungsbebauungsplan für den Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona“ (2026) zeigt, dass an den westlich der Bahntrasse gelegenen Wohngebäuden an der Schleswiger Straße im Prognosenullfall nachts der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für Urbane Gebiete von 54 dB(A) um bis zu 2 dB(A) überschritten wird. Tags wird der Grenzwert von 64 dB(A) eingehalten. Die Grenzwerte für Urbane Gebiete werden herangezogen, da der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Bahrenfeld 76 für die betreffenden Grundstücke eine entsprechende Gebietsausweisung vorsieht. An weiteren Wohngebäuden im Umfeld wurden keine Überschreitungen durch Straßenverkehrslärm ermittelt.
Die Gesamtverkehrslärmermittlung der o.g. lärmtechnischen Untersuchung ergab im Prognosenullfall an den Wohngebäuden entlang der Schleswiger Straße Verkehrslärmpegel von nachts bis zu 63 dB(A) und tags bis zu 68 dB(A). Damit wird nachts die juristisch definierte Schwelle, ab der eine Gesundheitsgefährdung durch Lärm nicht mehr ausgeschlossen werden kann (60 dB(A) nachts), überschritten. Zudem wird auch der herangezogene Taggrenzwert der 16. BImSchV für Urbane Gebiete entlang der Schleswiger Straße um bis zu 4 dB(A) überschritten.
Für die Wohnbebauung östlich der Bahntrasse entlang der Isebekstraße sowie im Kreuzungsbereich der Waidmannstraße liegen die ermittelten Pegel der Gesamtverkehrslärmberechnung im Prognosenullfall zu großen Teilen oberhalb der Grenzwerte der 16. BImSchV für Allgemeine Wohngebiete (tags 59 dB(A), nachts 49 dB(A)). Die Pegelhöhen betragen bis zu 64 dB(A) tags und bis zu 59 dB(A) nachts. Die juristisch definierten Schwellenwerte der Gesundheitsgefährdung (70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts) werden nicht erreicht.
An gewerblich genutzten Gebäuden entlang der Großen Bahnstraße sowie im Bereich Leunastraße/Leverkusenstraße wird der Taggrenzwert für Gewerbegebiete eingehalten, während der Nachtgrenzwert um bis zu 3 dB(A) überschritten wird. Darüber hinaus gehen von den im Umfeld vorhandenen Gewerbegebieten und gewerblich genutzten Flächen weitere Lärmemissionen aus.
Erschütterungen
Im Plangebiet befinden sich keine im Hinblick auf Erschütterungen empfindlichen Nutzungen. Allerdings können Erschütterungen auftreten, die insbesondere durch den Schienenverkehr verursacht werden.
Verschattung
Im Plangebiet befinden sich keine Nutzungen, die in Bezug auf die Besonnung und Belichtung als sensibel zu betrachten sind.
Licht
Im Plangebiet befinden sich keine im Hinblick auf Lichtimmissionen empfindlichen Nutzungen. Es ist jedoch aufgrund der Lage in einem städtischen Umfeld mit Straßen- und Schienenverkehr von Lichtimmissionen im Plangebiet auszugehen.
Elektromagnetische Felder
Westlich des Plangebiets verläuft außerhalb des Geltungsbereichs eine elektrifizierte Bahnstrecke. Die Bahnstromoberleitungen erzeugen niederfrequente elektromagnetische Felder. Maßgeblich für die Bewertung elektromagnetischer Felder ist die 26. BImSchV. Sie setzt Grenzwerte für die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern fest, die an Orten, die für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, einzuhalten sind. Da im Plangebiet keine zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Flächen vorhandenen sind, liegt innerhalb des Geltungsbereichs keine erhebliche Betroffenheit vor.
Von den Nutzungen innerhalb des Plangebiets gehen keine elektromagnetischen Felder aus.